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Antrag der CDU Fraktion vom 26.07.2024. Information zu Punkt 1 und 3
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ortsgemeinde Neuhemsbach |
| Datum | 2024-08-22 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Öffentliche Sitzung Nummer: 2024/0582 Datum: 22.08.2024
Aktenzeichen:
Verbandsgemeindeverwaltung
Sachbearbeiter*in: Tobias Gieseler
Enkenbach-Alsenborn
Abgestimmt mit Vorsitzender/Vorsitzendem ☒
Antrag der CDU Fraktion vom 26.07.2024. Information zu Punkt 1
Betreff:
und 3
Gremium: TOP: Termin:
Ortsgemeinderat Neuhemsbach 11.09.2024
Informationen
Mit dem anliegenden Schreiben der CDU Fraktion vom 26.07.2024 hat diese folgende
Anträge gestellt:
1. Ausschilderung zur Hauptstraße mit „Tempolimit 30 km/h“
2. Ausschilderung zur Ziegelstraße „verkehrsberuhigten
Bereich/Schrittgeschwindigkeit“
3. Ausschilderung „Kindergarten“
Zu 1: Da es sich bei der Hauptstraße um eine klassifizierte Straße handelt, kann eine
Anordnung erst nach Anhörung des Landesbetrieb Mobilität sowie der Polizei erfolgen.
Diese wird in die Wege geleitet.
Zu 2: Siehe gesonderte Beschlussvorlage
Zu 3: Eine Ausschilderung kann im Bereich der Ziegelstraße ohne weiteres erfolgen.
Sofern eine Ausschilderung „Achtung Kindergarten“ im Bereich der Hauptstraße
angedacht ist, bestehen die gleichen Verfahrensvoraussetzungen zu Punkt 1 genannt.
Wir bitten um Konkretisierung des Antrages.
Im Auftrag:
(Claudia Aschmetat)
Text aus PDF extrahiert