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Aufstellung des Bebauungsplanes 'Im Kennel'; Antrag der Fraktion 'Wählergruppe Heinz'
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Montabaur |
| Datum | 2019-05-05 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR
Drucksache-Nr. 005/15Nen/2019
Nachtrag zu Drucksache-Nr.
☒ öffentlich ☐ nichtöffentlich
Fachbereich/Az.: Datum
SG 2.1 / 2.1/Be 05.05.2019
Beratungsfolge: Sitzungstermin
Ortsgemeinderat Nentershausen 16.05.2019
Betreff:
Aufstellung des Bebauungsplanes "Im Kennel";
Antrag der Fraktion "Wählergruppe Heinz"
Sachverhalt / Begründung:
I. Anlagen
1. Begründung
2. Textfestsetzungen
3. Planzeichnung
II. Bisheriger Verfahrensstand
Ortsgemeinderat Drs.-Nr.
Nentershausen
Beschluss über die Einleitung eines
Verfahrens zur Aufstellung des
Bebauungsplanes „Auf dem Kennel“
Beschluss über die Durchführung der
vorgezogenen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung nach §§ 3 I und 4 I
BauGB
III. Verfahrensabwicklung
Geplant ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes zwischen dem Baugebiet
„Wiesenmorgen“ und dem alten Ortskern. Die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen
Nutzung orientieren sich daher im Wesentlichen an den Bestimmungen der benachbarten
Planung, da im weiteren Vollzug der städtebaulichen Überlegungen ein gemeinsames und
homogenes Baugebiet mit aufeinander abgestimmten Regelungen entstehen soll – WA GRZ
0,3/GFZ 0,6, 2 Wohneinheiten pro Einzelhaus bzw. Doppelhaushälfte -.
Das zulässige Nutzungsspektrum wurde auf Wohngebäude und der Versorgung des Gebiets
dienende Läden und nicht störende Handwerksbetriebe bestimmt. Darüber hinaus sind nach den
Bestimmungen der Baunutzungsverordnung auch dem Wohnen untergeordnete freiberufliche
Tätigkeiten allgemein statthaft.
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Des Weiteren sieht der Entwurf eine Fortführung des bisherigen Erschließungssystems vor,
welches an der Garten-/Unterdorfstraße beginnt und über die Straßen In der Hasenbitze bzw. Am
Hohlgraben fortgeführt werden wird.
Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag wurde bereits beauftragt und wird in die Begründung der
Offenlagefassung integriert.
Das Verfahren wird nach § 13 a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung – durchgeführt
und mit der vorgezogenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 I und 4 I BauGB
eingeleitet. Nach Abschluss dieses ersten Schritts sind die eingegangenen Anregungen
auszuwerten und die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 II BauGB vorzubereiten.
Da die Ortsgemeinde Nentershausen nicht alle Grundstücke im Plangebiet freihändig erwerben
konnte, ist dann parallel zum Bebauungsplanverfahren auch die Bodenordnung einzuleiten, damit
einerseits bebaubare Grundstücke gebildet und anderseits die Ortsgemeinde Eigentümerin der
ausgewiesenen öffentlichen Flächen – vor allem den Straßen – wird. Dementsprechend sollte in
der konstituierenden Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen nach der Kommunalwahl
auch ein Umlegungsausschuss gebildet werden.
Nachstehend der aktuelle Sachstand des Grunderwerbs:
Mit dem Vermessungs- und Katasteramt Westerburg ist vor diesem Hintergrund noch konkret
abzustimmen, ob trotz der Zahl der Eigentümer, die an einer Bodenordnung teilnehmen wollen
(15) bzw. nicht verkaufsbereit sind (31) die Voraussetzungen zur Einleitung eines
Umlegungsverfahrens gegeben sind.
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Beschlussvorschlag:
1. Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 2 I i.V.m. 13 a BauGB
Der Ortsgemeinderat Nentershausen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung
des Bebauungsplanes "Auf dem Kennel“.
2. Zustimmungsbeschluss
Der Ortsgemeinderat Nentershausen stimmt dem Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes
„Auf dem Kennel“ einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen
Festsetzungen in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der heutigen Sitzung vorgelegen
hat und dieser Beschlussvorlage beigefügt ist.
3. Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 I BauGB
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, dass die textlichen und
zeichnerischen Festsetzungen sowie die Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Auf
dem Kennel" für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung
Montabaur eingesehen werden können.
4. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 I BauGB
Die Verwaltung wird beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange nach § 4 I BauGB einzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen Ja Nein
Ergebnis haushalt Finanzh aushalt
Buchungsstelle:
Projekt-Nr.:
Ansatz zzgl. Haushaltsreste und außer-/
€ €
überplanmäßigen Bewilligungen:
bereits verausgabt: € €
durch Aufträge gebunden: € €
noch verfügbar: € €
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