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Erschließung Neubaugebiet Dellchen Antrag der FDP-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ortsgemeinde Mehlingen |
| Datum | 2025-05-26 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Öffentliche Sitzung Nummer: 2025/0483 Datum: 26.05.2025
Aktenzeichen:
Verbandsgemeindeverwaltung
Sachbearbeiter*in: René Schaal
Enkenbach-Alsenborn
Abgestimmt mit Vorsitzender/Vorsitzendem ☐
Erschließung Neubaugebiet Dellchen
Betreff:
Antrag der FDP-Fraktion
Gremium: TOP: Termin:
Ortsgemeinderat Mehlingen 01.07.2025
Beschlussvorschlag
Über den Antrag der FDP Fraktion wird beraten.
Begründung
Die FDP Fraktion hat mit Schreiben vom 22.05.2025 beigefügten Antrag eingereicht.
Die Erschließung eines Baugebietes durch einen Erschließungsträger kann eine
praktikable Lösung sein und wurde auch schon innerhalb der Verbandsgemeinde in
anderen Ortsgemeinden praktiziert.
Hierfür ist es aber zunächst erforderlich das Bebauungsplan- und Umlegungsverfahren
abzuschließen. Da hierfür im Haushalt 2025 keine Mittel zur Verfügung gestellt
wurden, können diese Verfahren momentan nicht weiterverfolgt werden.
Die angesprochenen „langen“ Zeiträume sind auf unterschiedliche Ursachen
zurückzuführen. So wurden aufgrund den vorliegenden Stellungnahmen aus der
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zahlreiche Fachgutachten
notwendig. So unter anderem
- eine Artenschutzrechtliche Prüfung
- eine Entwässerungstechnische Voruntersuchung
- eine Verkehrsuntersuchung
- ein Geotechnischer Bericht sowie
- ein Schalltechnisches Gutachten
Das letzte Gutachten wurde im Februar 2024 fertiggestellt. Dies lag insbesondere auch
daran, dass der Geltungsbereich mehrfach verändert wurde, was zu Änderungen der
Gutachten führte.
Zu guter Letzt, wurde die Planung nochmals geändert, weil von Seiten des Rates der
Wunsch nach einem Areal für Seniorengerechtes Wohnen / Pflege oder auch der
Unterbringung von Zahnärzten geäußert wurde.
Sollten die Verfahren eines Tages wieder aufgegriffen werden, ist zunächst zu prüfen,
ob aufgrund der bereits zweiten Beteiligungsrunde noch weitere Anpassungen des
Geltungsbereichs und/ oder Festsetzungen erforderlich werden und ob die Gutachten
noch aktuell sind.
Da sich hierdurch auch die Erschließung insbesondere Straßenführung ändern kann,
macht es zum heutigen Zeitpunkt keinen Sinn in die Ausführungsplanung der
Erschließungsanlagen einzusteigen.
Finanzielle Auswirkungen
Im Auftrag:
(René Schaal)
Text aus PDF extrahiert