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Erschließung Neubaugebiet Dellchen Antrag der FDP-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOrtsgemeinde Mehlingen
Datum2025-05-26
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Öffentliche Sitzung Nummer: 2025/0483 Datum: 26.05.2025 Aktenzeichen: Verbandsgemeindeverwaltung Sachbearbeiter*in: René Schaal Enkenbach-Alsenborn Abgestimmt mit Vorsitzender/Vorsitzendem ☐ Erschließung Neubaugebiet Dellchen Betreff: Antrag der FDP-Fraktion Gremium: TOP: Termin: Ortsgemeinderat Mehlingen 01.07.2025 Beschlussvorschlag Über den Antrag der FDP Fraktion wird beraten. Begründung Die FDP Fraktion hat mit Schreiben vom 22.05.2025 beigefügten Antrag eingereicht. Die Erschließung eines Baugebietes durch einen Erschließungsträger kann eine praktikable Lösung sein und wurde auch schon innerhalb der Verbandsgemeinde in anderen Ortsgemeinden praktiziert. Hierfür ist es aber zunächst erforderlich das Bebauungsplan- und Umlegungsverfahren abzuschließen. Da hierfür im Haushalt 2025 keine Mittel zur Verfügung gestellt wurden, können diese Verfahren momentan nicht weiterverfolgt werden. Die angesprochenen „langen“ Zeiträume sind auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen. So wurden aufgrund den vorliegenden Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zahlreiche Fachgutachten notwendig. So unter anderem - eine Artenschutzrechtliche Prüfung - eine Entwässerungstechnische Voruntersuchung - eine Verkehrsuntersuchung - ein Geotechnischer Bericht sowie - ein Schalltechnisches Gutachten Das letzte Gutachten wurde im Februar 2024 fertiggestellt. Dies lag insbesondere auch daran, dass der Geltungsbereich mehrfach verändert wurde, was zu Änderungen der Gutachten führte. Zu guter Letzt, wurde die Planung nochmals geändert, weil von Seiten des Rates der Wunsch nach einem Areal für Seniorengerechtes Wohnen / Pflege oder auch der Unterbringung von Zahnärzten geäußert wurde. Sollten die Verfahren eines Tages wieder aufgegriffen werden, ist zunächst zu prüfen, ob aufgrund der bereits zweiten Beteiligungsrunde noch weitere Anpassungen des Geltungsbereichs und/ oder Festsetzungen erforderlich werden und ob die Gutachten noch aktuell sind. Da sich hierdurch auch die Erschließung insbesondere Straßenführung ändern kann, macht es zum heutigen Zeitpunkt keinen Sinn in die Ausführungsplanung der Erschließungsanlagen einzusteigen. Finanzielle Auswirkungen Im Auftrag: (René Schaal)

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