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Nachtragshaushaltsplan und Satzung für das Haushaltsjahr 2026

Angenommen11 Ja · 2 Nein
TypAntrag
GemeindeWolfschlugen
Datum2026-07-27
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Wolfschlugen legt einen Nachtragshaushalt für 2026 vor, da sich der Fehlbetrag von geplanten 837.200 € auf 1.299.300 € erhöht und die Investitionsauszahlungen von 3.361.100 € auf 3.846.100 € anwachsen. Gemäß Gemeindeordnung ist ein Nachtragshaushalt erforderlich, wenn sich ein veranschlagter Fehlbetrag vergrößert oder nicht unbedeutende ungeplante Investitionen anfallen. Der Gemeinderat beschloss die Annahme des Nachtragshaushaltplans und der entsprechenden Satzung für 2026.

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Bürgermeisteramt Wolfschlugen Amt für Zentrale Dienste und Finanzen Verantwortlicher Amtsleiter: Brigitte Ziegler Sitzungsvorlage: 2026/069 AZ: 911.44 Verfasser: Ziegler, Brigitte Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 27.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Beratungsthema Nachtragshaushaltsplan und Satzung für das Haushaltsjahr 2026 Finanzielle Auswirkungen: KeinefinanziellenAuswirkungen:☐ Teilhaushalt: Auftrag: Kostenstelle: Sachkonto: FINANZHAUSHALT Aktuelles Folgejahre Bemerkung Haushaltsjahr Einzahlungen Auszahlungen Saldo ERGEBNISHAUSHALT Aktuelles Folgejahre Bemerkung Haushaltsjahr Erträge Aufwendungen Saldo Deckungsvorschlag: Bemerkung: Sachverhalt: Der Haushalt 2026 wurde durch den Gemeinderat am 08.12.2025 verabschiedet und vom Landratsamt Esslingen mit Erlass vom 17.12.2025 genehmigt. DieGemeindeordnungsiehtim§82einePflichtzurAufstellungeinesNachtragshaushaltsvor, sobald sich eine Vergrößerung eines veranschlagten Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis abzeichnet und dies nicht durch andere Maßnahmen vermeidbar ist. Für das Jahr 2026 war ein Fehlbetrag i.H.v. 837.200 € veranschlagt. Derzeit geht man davon aus, dass das Haushaltsjahr 2026 mit einem Fehlbetrag i.H.v. 1.299.300 € abschließen wird. Ebenso ist ein Nachtragshaushalt zu erlassen, wenn sich im Haushaltsjahr nicht unbedeutende Auszahlungen für bisher nicht veranschlagt Investitionen ergeben. Im Haushaltsplan 2026 waren Auszahlungen für Investitionstätigkeit i.H.v. 3.361.100 € -2- veranschlagt.AktuellwerdenfürdasHaushaltsjahr2026AuszahlungenfürInvestitionstätigkeit i.H.v. 3.846.100 € erwartet. Die genannten Voraussetzungen für einen Nachtragshaushalt liegen damit vor. Der Nachtragshaushalt wurde von der Verwaltung erarbeitet und wird dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt (siehe Anlage 1). Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt dem Nachtragshaushaltplan und der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 gemäß Anlage 1 zu. Ö TOP Anlage 1: Nachtragshaushalt und -satzung für das Jahr 2026 Ö TOP: Präsentation Nachtragshaushalt 2026

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