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Nachtragshaushaltsplan und Satzung für das Haushaltsjahr 2026
Angenommen11 Ja · 2 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wolfschlugen |
| Datum | 2026-07-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Wolfschlugen legt einen Nachtragshaushalt für 2026 vor, da sich der Fehlbetrag von geplanten 837.200 € auf 1.299.300 € erhöht und die Investitionsauszahlungen von 3.361.100 € auf 3.846.100 € anwachsen. Gemäß Gemeindeordnung ist ein Nachtragshaushalt erforderlich, wenn sich ein veranschlagter Fehlbetrag vergrößert oder nicht unbedeutende ungeplante Investitionen anfallen. Der Gemeinderat beschloss die Annahme des Nachtragshaushaltplans und der entsprechenden Satzung für 2026.
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Dokument
Extrahierter Text
Bürgermeisteramt Wolfschlugen
Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
Verantwortlicher Amtsleiter: Brigitte Ziegler
Sitzungsvorlage: 2026/069 AZ: 911.44
Verfasser: Ziegler, Brigitte
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
27.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Beratungsthema
Nachtragshaushaltsplan und Satzung für das Haushaltsjahr 2026
Finanzielle Auswirkungen:
KeinefinanziellenAuswirkungen:☐
Teilhaushalt:
Auftrag: Kostenstelle: Sachkonto:
FINANZHAUSHALT Aktuelles Folgejahre Bemerkung
Haushaltsjahr
Einzahlungen
Auszahlungen
Saldo
ERGEBNISHAUSHALT Aktuelles Folgejahre Bemerkung
Haushaltsjahr
Erträge
Aufwendungen
Saldo
Deckungsvorschlag:
Bemerkung:
Sachverhalt:
Der Haushalt 2026 wurde durch den Gemeinderat am 08.12.2025 verabschiedet und vom
Landratsamt Esslingen mit Erlass vom 17.12.2025 genehmigt.
DieGemeindeordnungsiehtim§82einePflichtzurAufstellungeinesNachtragshaushaltsvor,
sobald sich eine Vergrößerung eines veranschlagten Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis
abzeichnet und dies nicht durch andere Maßnahmen vermeidbar ist.
Für das Jahr 2026 war ein Fehlbetrag i.H.v. 837.200 € veranschlagt. Derzeit geht man davon
aus, dass das Haushaltsjahr 2026 mit einem Fehlbetrag i.H.v. 1.299.300 € abschließen wird.
Ebenso ist ein Nachtragshaushalt zu erlassen, wenn sich im Haushaltsjahr nicht
unbedeutende Auszahlungen für bisher nicht veranschlagt Investitionen ergeben. Im
Haushaltsplan 2026 waren Auszahlungen für Investitionstätigkeit i.H.v. 3.361.100 €
-2-
veranschlagt.AktuellwerdenfürdasHaushaltsjahr2026AuszahlungenfürInvestitionstätigkeit
i.H.v. 3.846.100 € erwartet.
Die genannten Voraussetzungen für einen Nachtragshaushalt liegen damit vor.
Der Nachtragshaushalt wurde von der Verwaltung erarbeitet und wird dem Gemeinderat zur
Entscheidung vorgelegt (siehe Anlage 1).
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Nachtragshaushaltplan und der Nachtragshaushaltssatzung
für das Jahr 2026 gemäß Anlage 1 zu.
Ö TOP Anlage 1: Nachtragshaushalt und -satzung für das Jahr 2026
Ö TOP: Präsentation Nachtragshaushalt 2026
Text aus PDF extrahiert