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Klimaschutz im Konvoi
Angenommen10 Ja · 3 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wolfschlugen |
| Datum | 2026-07-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Wolfschlugen beschließt die kommunale Wärmeplanung zur Erreichung einer CO2-neutralen Wärmeversorgung bis 2040. Der Plan wurde als freiwilliges Projekt zusammen mit Neuhausen auf den Fildern und Denkendorf erstellt und zeigt Potenziale erneuerbarer Energien, Energieeinsparungen und notwendige Maßnahmen auf. Fünf priorisierte Maßnahmen wurden benannt: Quartiersanierungen, Sanierungsfahrpläne für kommunale Gebäude, Nutzung von Abwasserwärme, WärmeNetzverdichtung und Prüfung neuer Wärmenetze. Die Planung hat keine rechtliche Außenwirkung auf Bürger.
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Dokument
Extrahierter Text
Bürgermeisteramt Wolfschlugen
Bürgermeister
Verantwortlicher Amtsleiter: Matthias Ruckh
Sitzungsvorlage: 2025/173 AZ: 022.31-710.12 ru
Verfasser: Ruckh, Matthias
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
27.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Beratungsthema
Klimaschutz im Konvoi
- Vorstellung Ergebnisse der Auslegung des Berichts
- Beschlussfassung über den Bericht
Finanzielle Auswirkungen:
KeinefinanziellenAuswirkungen:☐
Teilhaushalt:
Auftrag: Kostenstelle: Sachkonto:
FINANZHAUSHALT Aktuelles Folgejahre Bemerkung
Haushaltsjahr
Einzahlungen
Auszahlungen
Saldo
ERGEBNISHAUSHALT Aktuelles Folgejahre Bemerkung
Haushaltsjahr
Erträge
Aufwendungen
Saldo
Deckungsvorschlag:
Bemerkung:
Sachverhalt:
Im Rahmen des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-
Württemberg (KlimaG BW) hatte die Gemeinde Wolfschlugen beschlossen,
gemeinsam mit den Gemeinden Neuhausen auf den Fildern und Denkendorf eine
kommunale Wärmeplanung als freiwilliges Projekt durchzuführen, um die damalige
Förderkulisse zu nutzen. Hierzu hatte die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern im
Dezember 2023 einen Förderantrag beim Projektträger Karlsruhe (PTK) für den
Konvoi gestellt. Nach der Förderzusage im September 2024 konnte mit der
Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen begonnen werden. Nach der
-2-
Vergabe an die energielenker projects GmbH wurde im Januar 2025 mit der Planung
begonnen, welche nun heute zum Beschluss vorliegt.
Wärmeplan als Basis für Langzeitstrategie
Der kommunale Wärmeplan dient als Basis für eine Strategie zur langfristigen CO2-
neutralen Wärmeversorgung des Gebietes der Kommunen bis zum Jahr 2040. Der
kommunale Wärmeplan zeigt dafür den aktuellen Sachstand der Wärmeversorgung
sowie verschiedenste Potenziale der Wärmeversorgung aus erneuerbaren
Energiequellen,AbwärmeundKraft-Wärme-Kopplung(KWK)auf.Weiterwerdenauch
Potenziale zur Senkung des Energiebedarfs dargestellt und in den Wärmeplan mit
einbezogen.ÜbereinenZwischenstandfürdasJahr2030istdaraufdasklimaneutrale
Zielszenario 2040 zu entwickeln. Wesentliches Ergebnis der kommunalen
Wärmeplanung ist ein Maßnahmenkatalog, der die zur Zielerreichung notwendigen
Maßnahmen, Akteure und Handlungsfelder beschreibt. Ein solcher Wärmeplan ist
eine wesentliche Grundlage für die Transformation der Wärmeversorgung.
Der Wärmeplan hat jedoch keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine
einklagbaren Rechte oder Pflichten. Die kommunale Wärmeplanung dient als
strategisches, konzeptionelles Planungsinstrument. Auch durch den Beschluss des
Wärmeplans entstehen keine rechtsverbindlichen Auswirkungen für die Bürgerschaft,
außerdieStadtbeschließtineinemweiterenSchrittexplizitformaleVorranggebietefür
Wärmenetze gemäß §26 Abs. 1 WPG.
Die Erstellung der Planung erfolgte in vier Phasen
1. Bestandsanalyse
Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs und der daraus
resultierenden Treibhausgasemissionen, einschließlich Informationen zu den
vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus
Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der
Beheizungsstruktur von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
2. Potenzialanalyse
Ermittlung der Energieeinsparpotenziale für Raumwärme, Warmwasser und
Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen,
Industrie und öffentliche Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren
Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale.
3. Aufstellung Zielszenario
Entwicklung eines Szenarios zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit
erneuerbaren Energien, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Das
beinhaltet eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür notwendigen zukünftigen
Versorgungsstruktur im Jahr 2040 mit einem Zwischenziel für 2030. Dafür werden
Eignungsgebiete für Wärmenetze und Einzelversorgungen identifiziert.
4. Wärmewendestrategie
Formulierung eines Transformationspfades zur Umsetzung des kommunalen
Wärmeplans, mit ausgearbeiteten Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und Zeitplan
fürdienächstenJahresowieBeschreibungmöglicherMaßnahmenzurErreichungder
erforderlichen Energieeinsparungen und den Aufbau der zukünftigen
Energieversorgungsstruktur.
Die Unterlagen der kommunalen Wärmeplanung in Form von Endbericht,
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Maßnahmenkatalog und Teilgebietssteckbriefen wurden im Zeitraum 04. 05.2026 bis
08.06.2026 öffentlich digital und vor Ort im Rathaus ausgelegt. In diesem Zeitraum
ergingen keine Stellungnahmen oder Einbringungen. Somit ist die kommunale
Wärmeplanung in Wolfschlugen abgeschlossen. Nach KlimaG BW §27 ist die
Gemeinde dazu verpflichtet fünf Maßnahmen zur konkreten Umsetzung in den
nächstenfünfJahrenzubenennen,diesewurdeninderMaßnahmenplanungmithoch
priorisiert und sind die folgenden:
• MI4 Etablierung und Verstetigung von Sanierungsmaßnahmen auf
Quartiersebene
Die kommunale Wärmeplanung hat in mehreren Bereichen der Gemeinde einen
erhöhten energetischen Sanierungsbedarf identifiziert. Daher soll geprüft werden,
inwieweit diese Quartiere durch gebündelte Maßnahmen gezielt weiterentwickelt und
in ihrer energetischen Modernisierung unterstützt werden können. Ziel ist es, die
Energieeffizienz des Gebäudebestands zu steigern, Synergien auf Quartiersebene zu
nutzen und die Voraussetzungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung zu
verbessern. Hierfür wurden im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung mehrere
Fokusgebiete mit besonderem Sanierungsbedarf identifiziert.
• ML1 Aufstellung von Sanierungsfahrplänen für kommunale Liegenschaften
Die Kommune nimmt im Rahmen der Klimaschutzziele des Bundes eine Vorbildrolle
ein. Ziel ist es, die kommunalen Liegenschaften schrittweise bis spätestens 2045
treibhausgasneutralzugestalten.DabeisolleninsbesonderekommunaleGebäudeals
sichtbareBeispielefürdieUmsetzungderkommunalenWärmeplanungdienen.Daher
soll bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen auf die Nutzung erneuerbarer Energien
gesetzt werden und eine hohe Energieeffizienz angestrebt werden. Um hier möglichst
strukturiert vorzugehen, können für die kommunalen Liegenschaften
Sanierungsfahrpläne erstellt und mit der mittelfristigen Haushalts- und
Investitionsplanung verknüpft werden. Dabei ist die Nutzung geeigneter
Förderprogramme konsequent zu prüfen und einzubinden. Ein erster Aufschlag soll
dabei beim Rathaus gelingen.
• MU1 Nutzung Abwärme aus Abwasser im Gemeindegebiet
Das Abwasser wurde im Rahmen der Wärmeplanung als Potenzial identifiziert,
insbesondere in größeren Kanalsträngen sowie an Kläranlagen effizient zur
Wärmegewinnung eingesetzt werden kann. Die Nutzung von Abwasserwärme stellt
eine erneuerbare, lokal verfügbare Energiequelle dar und kann einen relevanten
Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Wärmesektor leisten. Im
Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wurde insbesondere im Bereich des
Neubaus des Feuerwehrhauses ein konkretes Potenzial zur Nutzung von
Abwasserwärme identifiziert, das im weiteren Verfahren vertieft geprüft werden soll.
Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit Synergien mit ohnehin erforderlichen
Kanalsanierungsmaßnahmen genutzt werden können, um die Umsetzung
wirtschaftlichzuoptimieren.Die Nutzungwirdfürden inPlanungbefindlichen Neubau
des Feuerwehrgerätehauses und Bauhofs untersucht werden.
• MW1 Wärmenetzverdichtung
In der Gemeinde Wolfschlugen besteht ein bestehendes Nahwärmenetz im Bereich
der Hardter Straße, das derzeit überwiegend mit erneuerbaren Energien aus einer
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Biogasanlage betrieben wird. Die bestehende Versorgung umfasst derzeit
insbesondere private Haushalte sowie einzelne kommunale Gebäude. Die
Wärmeversorgung der Biogasanlage ist bis 2030 im Rahmen einer EEG-Vergütung
gesichert. Vor diesem Hintergrund strebt die Gemeinde eine perspektivische
Transformationsplanung des Wärmenetzes an. Im Rahmen der kommunalen
WärmeplanungwurdeeingrundsätzlichesPotenzialzurVerdichtungdesbestehenden
Netzes identifiziert. Dabei können zusätzliche Anschlussmöglichkeiten entlang der
bestehenden Trassen geprüft und das Interesse potenzieller Wärmeabnehmer
abgefragt werden. Ziel ist es, das bestehende Netz weiterzuentwickeln und die
Anschlussquote perspektivisch zu erhöhen sowie die langfristige Ausrichtung der
Wärmeversorgung im Netzgebiet zu sichern.
• MW2 Wärmenetzprüfung – Fokusgebiet: Hardter Straße
Für die im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung identifizierten Fokusgebiete
(Wärmenetzprüfung) soll die Eignung für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung
im Rahmen vertiefender Machbarkeitsstudien geprüft werden. Untersucht werden
sollen insbesondere die technische Umsetzbarkeit, die wirtschaftliche Tragfähigkeit
sowie die Effizienz möglicher Wärmenetzlösungen. Auf dieser Grundlage können
geeignete Versorgungsoptionen weiter konkretisiert sowie die planerische und
räumliche Umsetzbarkeit (z. B. Trassenführung) bewertet werden. Die Ergebnisse
dienen als Grundlage für weitere Entscheidungsschritte, einschließlich möglicher
Vergabe- und Umsetzungsverfahren sowie der Beantragung von Fördermitteln.
Alle Unterlagen werden digital über die kommunale Website der Gemeinde
bereitgestellt und auf die Wärmeplattform BW hochgeladen.
Beschlussvorschlag:
DieGemeindebeschließtdiekommunaleWärmeplanungindervorliegendenFassung
vom 17.04.2026
Ö Anlage 1 Kommunale Wärmeplanung - Endbericht
Ö Anlage 2 Kommunale Wärmeplanung Teilgebietssteckbriefe
Ö Anlage 3 Kommunale Wärmeplanung Massnahmenkatalog
Text aus PDF extrahiert