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Klimaschutz im Konvoi

Angenommen10 Ja · 3 Nein
TypAntrag
GemeindeWolfschlugen
Datum2026-07-27
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Wolfschlugen beschließt die kommunale Wärmeplanung zur Erreichung einer CO2-neutralen Wärmeversorgung bis 2040. Der Plan wurde als freiwilliges Projekt zusammen mit Neuhausen auf den Fildern und Denkendorf erstellt und zeigt Potenziale erneuerbarer Energien, Energieeinsparungen und notwendige Maßnahmen auf. Fünf priorisierte Maßnahmen wurden benannt: Quartiersanierungen, Sanierungsfahrpläne für kommunale Gebäude, Nutzung von Abwasserwärme, WärmeNetzverdichtung und Prüfung neuer Wärmenetze. Die Planung hat keine rechtliche Außenwirkung auf Bürger.

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Bürgermeisteramt Wolfschlugen Bürgermeister Verantwortlicher Amtsleiter: Matthias Ruckh Sitzungsvorlage: 2025/173 AZ: 022.31-710.12 ru Verfasser: Ruckh, Matthias Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 27.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Beratungsthema Klimaschutz im Konvoi - Vorstellung Ergebnisse der Auslegung des Berichts - Beschlussfassung über den Bericht Finanzielle Auswirkungen: KeinefinanziellenAuswirkungen:☐ Teilhaushalt: Auftrag: Kostenstelle: Sachkonto: FINANZHAUSHALT Aktuelles Folgejahre Bemerkung Haushaltsjahr Einzahlungen Auszahlungen Saldo ERGEBNISHAUSHALT Aktuelles Folgejahre Bemerkung Haushaltsjahr Erträge Aufwendungen Saldo Deckungsvorschlag: Bemerkung: Sachverhalt: Im Rahmen des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden- Württemberg (KlimaG BW) hatte die Gemeinde Wolfschlugen beschlossen, gemeinsam mit den Gemeinden Neuhausen auf den Fildern und Denkendorf eine kommunale Wärmeplanung als freiwilliges Projekt durchzuführen, um die damalige Förderkulisse zu nutzen. Hierzu hatte die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern im Dezember 2023 einen Förderantrag beim Projektträger Karlsruhe (PTK) für den Konvoi gestellt. Nach der Förderzusage im September 2024 konnte mit der Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen begonnen werden. Nach der -2- Vergabe an die energielenker projects GmbH wurde im Januar 2025 mit der Planung begonnen, welche nun heute zum Beschluss vorliegt. Wärmeplan als Basis für Langzeitstrategie Der kommunale Wärmeplan dient als Basis für eine Strategie zur langfristigen CO2- neutralen Wärmeversorgung des Gebietes der Kommunen bis zum Jahr 2040. Der kommunale Wärmeplan zeigt dafür den aktuellen Sachstand der Wärmeversorgung sowie verschiedenste Potenziale der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energiequellen,AbwärmeundKraft-Wärme-Kopplung(KWK)auf.Weiterwerdenauch Potenziale zur Senkung des Energiebedarfs dargestellt und in den Wärmeplan mit einbezogen.ÜbereinenZwischenstandfürdasJahr2030istdaraufdasklimaneutrale Zielszenario 2040 zu entwickeln. Wesentliches Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung ist ein Maßnahmenkatalog, der die zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen, Akteure und Handlungsfelder beschreibt. Ein solcher Wärmeplan ist eine wesentliche Grundlage für die Transformation der Wärmeversorgung. Der Wärmeplan hat jedoch keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Die kommunale Wärmeplanung dient als strategisches, konzeptionelles Planungsinstrument. Auch durch den Beschluss des Wärmeplans entstehen keine rechtsverbindlichen Auswirkungen für die Bürgerschaft, außerdieStadtbeschließtineinemweiterenSchrittexplizitformaleVorranggebietefür Wärmenetze gemäß §26 Abs. 1 WPG. Die Erstellung der Planung erfolgte in vier Phasen 1. Bestandsanalyse Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur von Wohn- und Nichtwohngebäuden. 2. Potenzialanalyse Ermittlung der Energieeinsparpotenziale für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentliche Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale. 3. Aufstellung Zielszenario Entwicklung eines Szenarios zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Das beinhaltet eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür notwendigen zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2040 mit einem Zwischenziel für 2030. Dafür werden Eignungsgebiete für Wärmenetze und Einzelversorgungen identifiziert. 4. Wärmewendestrategie Formulierung eines Transformationspfades zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans, mit ausgearbeiteten Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und Zeitplan fürdienächstenJahresowieBeschreibungmöglicherMaßnahmenzurErreichungder erforderlichen Energieeinsparungen und den Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur. Die Unterlagen der kommunalen Wärmeplanung in Form von Endbericht, -3- Maßnahmenkatalog und Teilgebietssteckbriefen wurden im Zeitraum 04. 05.2026 bis 08.06.2026 öffentlich digital und vor Ort im Rathaus ausgelegt. In diesem Zeitraum ergingen keine Stellungnahmen oder Einbringungen. Somit ist die kommunale Wärmeplanung in Wolfschlugen abgeschlossen. Nach KlimaG BW §27 ist die Gemeinde dazu verpflichtet fünf Maßnahmen zur konkreten Umsetzung in den nächstenfünfJahrenzubenennen,diesewurdeninderMaßnahmenplanungmithoch priorisiert und sind die folgenden: • MI4 Etablierung und Verstetigung von Sanierungsmaßnahmen auf Quartiersebene Die kommunale Wärmeplanung hat in mehreren Bereichen der Gemeinde einen erhöhten energetischen Sanierungsbedarf identifiziert. Daher soll geprüft werden, inwieweit diese Quartiere durch gebündelte Maßnahmen gezielt weiterentwickelt und in ihrer energetischen Modernisierung unterstützt werden können. Ziel ist es, die Energieeffizienz des Gebäudebestands zu steigern, Synergien auf Quartiersebene zu nutzen und die Voraussetzungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung zu verbessern. Hierfür wurden im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung mehrere Fokusgebiete mit besonderem Sanierungsbedarf identifiziert. • ML1 Aufstellung von Sanierungsfahrplänen für kommunale Liegenschaften Die Kommune nimmt im Rahmen der Klimaschutzziele des Bundes eine Vorbildrolle ein. Ziel ist es, die kommunalen Liegenschaften schrittweise bis spätestens 2045 treibhausgasneutralzugestalten.DabeisolleninsbesonderekommunaleGebäudeals sichtbareBeispielefürdieUmsetzungderkommunalenWärmeplanungdienen.Daher soll bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen auf die Nutzung erneuerbarer Energien gesetzt werden und eine hohe Energieeffizienz angestrebt werden. Um hier möglichst strukturiert vorzugehen, können für die kommunalen Liegenschaften Sanierungsfahrpläne erstellt und mit der mittelfristigen Haushalts- und Investitionsplanung verknüpft werden. Dabei ist die Nutzung geeigneter Förderprogramme konsequent zu prüfen und einzubinden. Ein erster Aufschlag soll dabei beim Rathaus gelingen. • MU1 Nutzung Abwärme aus Abwasser im Gemeindegebiet Das Abwasser wurde im Rahmen der Wärmeplanung als Potenzial identifiziert, insbesondere in größeren Kanalsträngen sowie an Kläranlagen effizient zur Wärmegewinnung eingesetzt werden kann. Die Nutzung von Abwasserwärme stellt eine erneuerbare, lokal verfügbare Energiequelle dar und kann einen relevanten Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Wärmesektor leisten. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wurde insbesondere im Bereich des Neubaus des Feuerwehrhauses ein konkretes Potenzial zur Nutzung von Abwasserwärme identifiziert, das im weiteren Verfahren vertieft geprüft werden soll. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit Synergien mit ohnehin erforderlichen Kanalsanierungsmaßnahmen genutzt werden können, um die Umsetzung wirtschaftlichzuoptimieren.Die Nutzungwirdfürden inPlanungbefindlichen Neubau des Feuerwehrgerätehauses und Bauhofs untersucht werden. • MW1 Wärmenetzverdichtung In der Gemeinde Wolfschlugen besteht ein bestehendes Nahwärmenetz im Bereich der Hardter Straße, das derzeit überwiegend mit erneuerbaren Energien aus einer -4- Biogasanlage betrieben wird. Die bestehende Versorgung umfasst derzeit insbesondere private Haushalte sowie einzelne kommunale Gebäude. Die Wärmeversorgung der Biogasanlage ist bis 2030 im Rahmen einer EEG-Vergütung gesichert. Vor diesem Hintergrund strebt die Gemeinde eine perspektivische Transformationsplanung des Wärmenetzes an. Im Rahmen der kommunalen WärmeplanungwurdeeingrundsätzlichesPotenzialzurVerdichtungdesbestehenden Netzes identifiziert. Dabei können zusätzliche Anschlussmöglichkeiten entlang der bestehenden Trassen geprüft und das Interesse potenzieller Wärmeabnehmer abgefragt werden. Ziel ist es, das bestehende Netz weiterzuentwickeln und die Anschlussquote perspektivisch zu erhöhen sowie die langfristige Ausrichtung der Wärmeversorgung im Netzgebiet zu sichern. • MW2 Wärmenetzprüfung – Fokusgebiet: Hardter Straße Für die im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung identifizierten Fokusgebiete (Wärmenetzprüfung) soll die Eignung für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung im Rahmen vertiefender Machbarkeitsstudien geprüft werden. Untersucht werden sollen insbesondere die technische Umsetzbarkeit, die wirtschaftliche Tragfähigkeit sowie die Effizienz möglicher Wärmenetzlösungen. Auf dieser Grundlage können geeignete Versorgungsoptionen weiter konkretisiert sowie die planerische und räumliche Umsetzbarkeit (z. B. Trassenführung) bewertet werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für weitere Entscheidungsschritte, einschließlich möglicher Vergabe- und Umsetzungsverfahren sowie der Beantragung von Fördermitteln. Alle Unterlagen werden digital über die kommunale Website der Gemeinde bereitgestellt und auf die Wärmeplattform BW hochgeladen. Beschlussvorschlag: DieGemeindebeschließtdiekommunaleWärmeplanungindervorliegendenFassung vom 17.04.2026 Ö Anlage 1 Kommunale Wärmeplanung - Endbericht Ö Anlage 2 Kommunale Wärmeplanung Teilgebietssteckbriefe Ö Anlage 3 Kommunale Wärmeplanung Massnahmenkatalog

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