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Neubau Feuerwehrgerätehaus und Bauhof - Entscheidungen
Angenommen10 Ja · 2 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wolfschlugen |
| Datum | 2026-07-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat Wolfschlugen entschied über das Neubau-Projekt Feuerwehrgerätehaus und Bauhof. Gegen eine externe Projektsteuerung (geschätzte Kosten: 240.000 €) sprach die achtmonatige Verzögerung durch europaweites Vergabeverfahren und resultierende Baupreissteigerungen von etwa 752.000 € pro Jahr. Stattdessen beschloss der Rat, zwei externe Fachbüros (HLS und Elektroplanung) beratend in Abstimmungstermine einzubeziehen. Zudem genehmigte der Gemeinderat die Verschiebung des Bauvorhabens um 5 Meter südlich als Reservefläche für den Recyclinghof24 des Abfallwirtschaftsbetriebs.
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Dokument
Extrahierter Text
Bürgermeisteramt Wolfschlugen
Bauamt
Verantwortlicher Amtsleiter: Jaqueline Hensel
Sitzungsvorlage: 2026/084 AZ: 022.31
Verfasser: Hensel, Jaqueline
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
27.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Beratungsthema
Neubau Feuerwehrgerätehaus und Bauhof - Projektsteuerung
- Prüfung des Bedarfes und Einsatzes einer Projektsteuerung
- Einfluss auf Kosten und Zeitschiene
- Entscheidung der Verschiebung des Bauvorhabens um 5 Meter nach Süden als
Reservefläche für den Recyclinghof24 des Abfallwirtschaftbetriebs AWB
Finanzielle Auswirkungen:
KeinefinanziellenAuswirkungen:☐
Teilhaushalt:
Auftrag: Kostenstelle: Sachkonto:
FINANZHAUSHALT Aktuelles Folgejahre Bemerkung
Haushaltsjahr
Einzahlungen
Auszahlungen
Saldo
ERGEBNISHAUSHALT Aktuelles Folgejahre Bemerkung
Haushaltsjahr
Erträge
Aufwendungen
Saldo
Deckungsvorschlag:
Bemerkung:
Aufgestellt in Absprache: Bauamt Wolfschlugen, Jaqueline Hensel, DreiArchitekten, Herrn
Streule, schreiberplan, Frau Schrodi.
Sachverhalt:
Für den geplanten Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit Bauhof stellt sich – nach dem
der Arbeitskreis am 14.07.2026 zum 2. Mal tagte (er besteht aus: VertreterInnen des
Gemeinderats, Architekt sowie Feuerwehrführung, Bauhofleiter und Verwaltung) die Frage,
ob die Beauftragung eines externen Projektsteuerers wirtschaftlich und organisatorisch
sinnvoll ist.
Die Verwaltung wurde gebeten diese Idee zu konkretisieren und im Gremium einzubringen.
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Neben den Vorteilen einer professionellen Projektbegleitung sind insbesondere die
zusätzlichen Honorarkosten sowie die Auswirkungen auf den Projektablauf durch ein
erforderliches Vergabeverfahren zu betrachten.
Allgemeines zur Projektsteuerung
Ein Projektsteuerer übernimmt keine Planungsleistungen, sondern unterstützt den Bauherrn
bei der Steuerung des Gesamtprojekts. Die Leistungen orientieren sich in der Regel an den
Handlungsbereichen des AHO-Heftes Nr. 9 und diese wird in 5 Projektstufen gegliedert.
Hierzu gehören unter anderem: Terminsteuerung, Kostenkontrolle, Qualitätskontrolle,
Koordination aller Fachplaner, Vertrags- und Nachtragsmanagement, Unterstützung bei
Vergaben. Der Projektsteuerer vertritt dabei die Interessen des Bauherrn, übernimmt jedoch
keine hoheitlichen Entscheidungen.
Gerade bei größeren Bauvorhaben bindet die Projektsteuerung erhebliche
Personalressourcen und entlastet somit das bestehende Personal in der Verwaltung. Ein
externer Projektsteuerer übernimmt: Terminüberwachung, Koordination sämtlicher Beteiligter,
Kostenverfolgung, Dokumentation. Ein Projektsteuerer überwacht kontinuierlich: Budget,
Nachträge und die Kostenprognosen. Der Projektsteuerer sollte über fundiertes Wissen zu
Feuerwehrbauten und entsprechenden Erfahrungen aus zahlreichen vergleichbaren
Projekten verfügen um dadurch typische Risiken frühzeitig zu erkennen.
Die Projektsteuerung verursacht zusätzliche Planungskosten. Es entstehen teilweise
Überschneidungen zwischen Architekt, Fachplanern und Bauherr dadurch entsteht
zusätzlicher Abstimmungsaufwand.
Ein Projektsteuerer kann wirtschaftliche Vorteile bringen durch: frühzeitige Erkennung von
Kostensteigerungen, bessere Koordination der Planungsbeteiligten, professionelles
Nachtragsmanagement. Ob diese Vorteile die Honorarkosten vollständig kompensieren, lässt
sich im Vorfeld jedoch nicht belastbar beziffern und hängt maßgeblich von der Komplexität
des Projekts ab.
Vergaberechtliche Auswirkungen
Projektsteuerungsleistungen zählen zu freiberuflichen Dienstleistungen. Der geschätzte
Auftragswert liegt bei einem Projekt dieser Größenordnung regelmäßig über dem geltenden
EU-Schwellenwert für öffentliche Dienstleistungsaufträge (bei Beauftragung über gesamte
Projektdauer). Es gibt keine Unterschwellenbereiche mehr - aber die 80/20 Regelung. In den
20 % stecken bereits der Brandschutz und die Bauphysik. Der „Rest“ wird für eine
Projektsteuerung nicht reichen. Damit ist eine europaweite Vergabe nach der
Vergabeverordnung (VgV) erforderlich. Dieses Verfahren wurde bereits bei der
Objektplanung und bei den Fachplanern gewählt. Dabei gibt es Unterschiedliche
Ausschreibungsarten, je nachdem welche gewählt wird hat dies Auswirkung auf das
Ergebnis und die Zeitschiene. Am Beispiel der Objektplanung mit Teilnehmerwettbewerb
dauerte dies mit Vorbereitung des Verfahrens 7-8 Monate (Juni 2025 – Januar 2026) bei dem
offenen Verfahren für die Fachplaner ca. 5 Monate.
Eine künstliche Aufteilung des Auftrags, um unter dem Schwellenwert zu bleiben, ist
vergaberechtlich unzulässig. Zulässig kann dagegen sein: nur tatsächlich benötigte
Leistungsstufen zu beauftragen, sofern dies fachlich begründet ist, oder nur einzelne
Beratungsleistungen extern zu vergeben, wenn diese einen eigenständigen Auftrag
darstellen und keine Umgehung des Vergaberechts bezwecken. Dies wäre eine weitere
Variante um eine Projektsteuerung auf „Nachweis“ in das Projekt einzubinden. Diese
Möglichkeit wird im weiteren Verlauf der Vorlage nicht berücksichtigt.
Zeitschiene bei Entscheidung für Projektsteuerung:
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Schritt Dauer
Beschluss des GR zum Projektsteuerer Juli 2026
Vergabeunterlagen erstellen 3–6 Wochen
EU-Bekanntmachung ca. 1 Woche
Teilnahmewettbewerb 4–5 Wochen
„Gespräche mit Büros“ + GR 4-5 Wochen
Auswertung Bewerbungen 2–3 Wochen
Angebotsphase 4–5 Wochen
Verhandlungen 2–3 Wochen
Auswertung 2 Wochen
Stillhaltefrist 15 Kalendertage
Vertragsabschluss 1 Woche
Beschluss GR zur Beauftragung Januar 207
Beginn der Arbeiten Feb/ Mär 2027
Arbeitskreis zu ersten Ergebnissen April 2027
Beschluss GR Baukonstruktion Mai 2027
Verschiebung der Projektarbeit um 8 -10 Monate. Kommt es zu Rückfragen oder
Nachprüfungsverfahren, kann sich die Dauer entsprechend verlängern.
Finanzielle Betrachtung
Bei einem angenommenen Honorar von ca. 2% sind dies ca. 240.000 €. Diese Kosten
entstehen zusätzlich zu den bereits beauftragten Honoraren der Objektplanung, Fachplaner,
Gutachter und zu technischen Ausrüstungen (Vermessung, SiGeKo…).
Aus den benannten Terminen entstehen aus der Sicht der Objektplanung große Risiken und
das Projekt würde sich deutlich verschieben. Laut dem neu veröffentlichten Baupreisindex
(Q2-2026) beträgt die Baupreissteigerung von Mai 2025 bis Mai 2026 derzeit 5 %. Bei
Baukosten von ca. 15 Millionen Euro bei beiden Projekten bedeutet das pro 6 Monaten also
eine Steigerung von ca. 376.000 € brutto, bei 12 Monaten ca. 752.000 €. Ohne die Honorare
der Projektsteuerung und die Vergabe der Leistungen.
Das Architekturbüro kann die derzeitigen Leistungen noch maximal 2 Wochen zu bereits
beschlossenen Punkten ausführen danach müssten Sie unterbrechen - die Fachingenieure
ebenfalls. Ohne Entscheid zu Konstruktionsart ist die weitere Bearbeitung des Projektes nicht
sinnvoll. Eine Erneute Aufnahme der Arbeiten ist somit wieder ab April 2027 möglich.
Hierbei zu berücksichtigen ist ein mögliches Nachverhandeln der bestehen Fachplaner
Verträge durch die starke Verzögerung (Vertragserfüllung und möglicher Schadensersatz).
Ebenfalls hier der Hinweis von Herrn Schroth (FW) zu den Fördermitteln - hierzu wird eine
abgeschlossene LP 3 benötigt. Die wird bis Anfang des nächsten Jahres (2027) dann nicht
möglich sein. Dies führt zu weiteren Monaten Verzögerung da die Förderung für die
Finanzierung des Projektes benötigt wird. Hinweis: LP3 ist die Entwurfsplanung danach folgt
die Genehmigungsplanung (LP4) mit Einreichung des Baugesuches gefolgt von der
Ausführungsplanung (LP5). Die Entscheidung über die Baukonstruktion ist ein essentieller
Bestandteil für den weiteren Projektverlauf und bildet die Grundlage für die nachfolgenden
Planungs- und Vergabeschritte.
Fazit
Bei einem Bauprojekt mit einem geschätzten Volumen von rund 15 Mio. € (Bauhof und
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Feuerwehr) ist die Beauftragung eines Projektsteuerers grundsätzlich fachlich
nachvollziehbar und in der kommunalen Praxis keine Seltenheit. Dafür spricht unter anderem
die hohe Projektkomplexität, die Abstimmung mit den zahlreiche Fachplaner und das damit
verbundene erhöhte Kosten- und Terminrisiko.
Dem stehen jedoch zusätzliche Kosten: Honorarkosten von geschätzt 240.000 €,
Baupreissteigerung durch Verschiebung der Projektrealisierung sowie ein europaweites
Vergabeverfahren mit einer voraussichtlichen Dauer von acht Monaten gegenüber. Sowie der
zusätzliche Abstimmungsaufwand mit einem weiteren Projektbeteiligten und die
Doppelbetreuung des Projektes durch Architekt, Bauherr UND Projektbetreuung.
Beschlussvorschlag sollte der Gemeinderat die Ausschreibung der Projektsteuerung
beschließen:
Der Gemeinderat beschließt: die Beauftragung der Verwaltung und das Büro schreiberplan
mit der Durchführung des VgV-Verfahrens zur Beauftragung einer Projektsteuerung für das
Projekt „Neubau Feuerwehrgerätehaus mit Bauhof“.
Vorschlag der Verwaltung:
Bei den Abstimmungssitzungen mit Planungsbüro, Verwaltung sowie Fachingenieure werden
zwei Büros für HLS und Elektroplanung zusätzlich hinzugezogen mit beratender Funktion.
Die Büros werden nach Aufwand auf Stundenbasis honoriert und sie können auch bei den
weiteren AK-Sitzungen mit Teil nehmen. Gerne können aus dem Gremium Büros genannt
werden, auf die die Verwaltung zugehen soll. Ansonsten hat die Verwaltung welche im Blick,
die in der Sitzung genannt werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat beschließt keine Beauftragung einer Projektsteuerung für das
Projekt „Neubau Feuerwehrgerätehaus mit Bauhof“, der zur Folge hätte, dass die
Verwaltung das Büro schreiberplan mit der Durchführung des VgV-Verfahrens zur
Beauftragung einer Projektsteuerung für das Projekt „Neubau Feuerwehrgerätehaus
mit Bauhof“ beauftragt werden müsste.
2. Der Gemeinderat stimmt der Vorgehensweise zu für HLS und Elektroplanung an den
Abstimmungsterminen mit Architekt und Fachbüros sowie den AK-Sitzungen zwei
weitere Externe Büros mit einzubeziehen als den Bauherrn beratende Büros.
3. Der Gemeinderat beschließt die Verschiebung des Bauvorhabens um 5 Meter nach
Süden als Reservefläche für den Recyclinghof24 des Abfallwirtschaftsbetriebs AWB.
NÖ_Präsentation 2026-07-14 Arbeitskreis Nr. 2
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