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Sanierung der Feldwege von der Jahnstraße Richtung Muggensturm

Angenommen11 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeMalsch
Datum2026-08-04
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Technische Ausschuss beauftragt die Verwaltung, einen Förderantrag für die Sanierung von Feldwegen von der Jahnstraße Richtung Muggensturm einzureichen. Vier Ausbauvarianten stehen zur Wahl: kombinierter Wirtschafts- und Radweg (330.000 €), reiner Wirtschaftsweg 3m breit (270.000 €) oder zwei Teilausbauvarianten (230.000–170.000 €). Die Förderung beträgt 50% der förderfähigen Kosten. Der Antrag wurde angenommen.

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Vorlage Nr. BV/217/2026 Bearbeitet von: Janetzky, Jörg Aktenzeichen: Kostenträger/Kostenstelle: I5410-0005 Vorlage für: Technischer Ausschuss 04.08.2026 Betreff: Sanierung der Feldwege von der Jahnstraße Richtung Muggensturm - Beratung und Beschlussfassung Beschlussantrag: Der Technische Ausschuss berät und beauftragt die Verwaltung einen Förderantrag einzureichen, mit einer der aufgeführten Ausbauvariante: 1. Ausbau als kombinierten Wirtschafts- und Radweg von der Jahnstraße bis zur Gemarkungsgrenze; Kosten ca. 330.000 €; mögliche Förderung ca. 200.000 €; oder 2. Ausbau des Wirtschaftsweges in Breite von max. 3 m: Kosten ca. 270.000 €; mögliche Förderung ca.160.000 €, oder 3. Teilausbau (1. Wegeabschnitt) als kombinierte Weg: Kosten ca. 230.000 €; mögliche Förderung ca. 140.000 €, oder 4. Teilausbau 1. Abschnitt in max. Breite von 3 m: Kosten ca. 170.000 €; mögliche Förderung:100.000 € Beratungsfolge Status Sitzungstermin Zuständigkeit Technischer Ausschuss öffentlich 04.08.2026 Entscheidung Beteiligung des Ortschaftsrates: ist erfolgt Datum der Sitzung nicht erforderlich Finanzielle Auswirkungen: keine Auswirkungen auf den Haushalt einmalige Anschaffungs- und Herstellungskosten i.H.v. 170k€ - 330k€ kein Folgeertrag Folgeertrag geschätzt pro Jahr i.H.v. ________Euro kein Folgeaufwand Folgeaufwand geschätzt pro Jahr i.H.v. _______Euro Aufwand im Haushaltsplan enthalten unter im nächsten Doppelhaushalt Seite1von4 Ertrag im Haushaltsplan enthalten unter Stelle im Stellenplan enthalten Bei über- und außerplanmäßige Ausgaben: angedachte Finanzierung der Maßnahmen über Einsparungen bei Mehrertrag bei kein Deckungsvorschlag des Fachamtes Hinweis:sofernkeinDeckungsvorschlagaufgeführtist,mussdieDeckungüberallgemeineSteuermitteloder allgemeinvorhandeneliquideMittelerfolgen. Feld- und Wirtschaftswege dienen primär land- und forstwirtschaftlichen Zwecken, werden aber oft auch von Radfahrern und Fußgängern genutzt. Hier gelten die Richtlinien für den Ländlichen Wegebau. Anforderungen der Landwirtschaft an Wirtschaftswege Nach den Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW DWA -A 904-1) und der heute in der Landwirtschaft regelmäßig eingesetzten Fahrzeugbreiten von 3,0 m (Erntemaschinen mit Sondergenehmigung bis zu 3,50 m) ist, um eine sachgerechte und langfristige Nutzung von Wirtschaftswegen zu gewährleisten, eine Ausbaubreite von 4,0 m zuzüglich Bankett von mindestens beidseitig 0,75 m notwendig. Dabei ist es erforderlich, dass die Seitenstreifen so hergestellt werden, dass diese dauerhaft mitbenutzt werden können. Je nach Bedeutung der Wege sind demnach Mindestbreiten von 5,5 m bei 4,0 m breiter Befestigung erforderlich. In Abhängigkeit von der jeweiligen Verkehrsbedeutung und Beanspruchung (Anzahl der Überfahrten, Funktion im Wegenetz, maßgebende Achslast) durch den landwirtschaftlichen Verkehr sind die Wege mit der entsprechenden Tragfähigkeit des Untergrundes herzustellen. Anforderungen an Radwege Nach den in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) rechtlich vorgegebenen Sicherheitsabständen wird für einen Einrichtungsradweg eine Regelmaßbreite von 2,0 m angegeben. Für die praxisrelevante Version eines einseitigen Zweirichtungsradweges liegt die Regelbreite bei 3,0 m. Zudem muss nach der in 2020 novellierten Straßenverkehrsordnung (StVO) beim Überholen von Radfahrern außerorts ein Abstand von 2,0 m eingehalten werden. Seite2von4 Anforderungen an kombinierte Rad- und Wirtschaftswege Sollen Wirtschaftswege auch vom Radverkehr mitgenutzt werden, entstehen höhere Anforderungen an die Wegegestaltung. Die Bedeutung der Wege ist zum einen für die Landwirtschaft, zum anderen die Funktion als Radweg zu ermitteln. Da es sich bei dem landwirtschaftlichen Verkehr um die Arbeitserledigung, in der Regel termingebundener Arbeiten handelt, die auf einen zügigen Ablauf angewiesen sind, ist eine zeitweise Einschränkung der Nutzung durch die Landwirtschaft nicht möglich. Grundsätzlich sollte daher dem landwirtschaftlichen Verkehr ein Vorrang eingeräumt werden. Bei Radwegeplanungen auf Wirtschaftswegen sind die Anforderungen aus den Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW DWA -A 904-1) zu berücksichtigen. Der erste Wegabschnitt von der Jahnstraße bis zum zweiten Wirtschaftsweg ist ca. 1050 m lang und im Mittel 4,5 m breit. Hier wäre mit der Ausbildung der Bankette beidseitig des Weges en vorschriftsmäßige Ausbau als kombinierte Wirtschafts- und Radweg machbar, für Kosten in Höhe von: 230.000 € Falls wie bisher eine nur 3 m breite Asphaltschicht aufgebrachte werden soll, ist mit Kosten in Höhe von: 170.000.€ Seite3von4 Der zweite Teil des Wirtschaftsweges von der Wegkreuzung bis zur Gemarkungsgrenze ist mit Mittel nur 3 m breit und ca. 600 m lang. Ein Ausbau als kombinierter Wirtschafts- und Radweg in einer Breite von 3 m würde ca. 100.000 € kosten. Der Ausbau wird mit 50% der förderfähigen Kosten bezuschusst. Anlagen: Radweg_ Seite4von4

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