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Sanierung der Feldwege von der Jahnstraße Richtung Muggensturm
Angenommen11 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Malsch |
| Datum | 2026-08-04 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Technische Ausschuss beauftragt die Verwaltung, einen Förderantrag für die Sanierung von Feldwegen von der Jahnstraße Richtung Muggensturm einzureichen. Vier Ausbauvarianten stehen zur Wahl: kombinierter Wirtschafts- und Radweg (330.000 €), reiner Wirtschaftsweg 3m breit (270.000 €) oder zwei Teilausbauvarianten (230.000–170.000 €). Die Förderung beträgt 50% der förderfähigen Kosten. Der Antrag wurde angenommen.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr. BV/217/2026
Bearbeitet von: Janetzky, Jörg
Aktenzeichen:
Kostenträger/Kostenstelle: I5410-0005
Vorlage für: Technischer Ausschuss 04.08.2026
Betreff:
Sanierung der Feldwege von der Jahnstraße Richtung Muggensturm
- Beratung und Beschlussfassung
Beschlussantrag:
Der Technische Ausschuss berät und beauftragt die Verwaltung einen Förderantrag
einzureichen, mit einer der aufgeführten Ausbauvariante:
1. Ausbau als kombinierten Wirtschafts- und Radweg von der Jahnstraße bis zur
Gemarkungsgrenze;
Kosten ca. 330.000 €; mögliche Förderung ca. 200.000 €; oder
2. Ausbau des Wirtschaftsweges in Breite von max. 3 m:
Kosten ca. 270.000 €; mögliche Förderung ca.160.000 €, oder
3. Teilausbau (1. Wegeabschnitt) als kombinierte Weg:
Kosten ca. 230.000 €; mögliche Förderung ca. 140.000 €, oder
4. Teilausbau 1. Abschnitt in max. Breite von 3 m:
Kosten ca. 170.000 €; mögliche Förderung:100.000 €
Beratungsfolge Status Sitzungstermin Zuständigkeit
Technischer Ausschuss öffentlich 04.08.2026 Entscheidung
Beteiligung des Ortschaftsrates:
ist erfolgt Datum der Sitzung
nicht erforderlich
Finanzielle Auswirkungen:
keine Auswirkungen auf den Haushalt
einmalige Anschaffungs- und Herstellungskosten i.H.v. 170k€ - 330k€
kein Folgeertrag Folgeertrag geschätzt pro Jahr i.H.v. ________Euro
kein Folgeaufwand Folgeaufwand geschätzt pro Jahr i.H.v. _______Euro
Aufwand im Haushaltsplan enthalten unter im nächsten Doppelhaushalt
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Ertrag im Haushaltsplan enthalten unter
Stelle im Stellenplan enthalten
Bei über- und außerplanmäßige Ausgaben:
angedachte Finanzierung der Maßnahmen über
Einsparungen bei
Mehrertrag bei
kein Deckungsvorschlag des Fachamtes
Hinweis:sofernkeinDeckungsvorschlagaufgeführtist,mussdieDeckungüberallgemeineSteuermitteloder
allgemeinvorhandeneliquideMittelerfolgen.
Feld- und Wirtschaftswege dienen primär land- und forstwirtschaftlichen Zwecken,
werden aber oft auch von Radfahrern und Fußgängern genutzt. Hier gelten die
Richtlinien für den Ländlichen Wegebau.
Anforderungen der Landwirtschaft an Wirtschaftswege
Nach den Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW DWA -A 904-1) und der
heute in der Landwirtschaft regelmäßig eingesetzten Fahrzeugbreiten von 3,0 m
(Erntemaschinen mit Sondergenehmigung bis zu 3,50 m) ist, um eine sachgerechte
und langfristige Nutzung von Wirtschaftswegen zu gewährleisten, eine Ausbaubreite
von 4,0 m zuzüglich Bankett von mindestens beidseitig 0,75 m notwendig.
Dabei ist es erforderlich, dass die Seitenstreifen so hergestellt werden, dass diese
dauerhaft mitbenutzt werden können. Je nach Bedeutung der Wege sind demnach
Mindestbreiten von 5,5 m bei 4,0 m breiter Befestigung erforderlich. In Abhängigkeit
von der jeweiligen Verkehrsbedeutung und Beanspruchung (Anzahl der Überfahrten,
Funktion im Wegenetz, maßgebende Achslast) durch den landwirtschaftlichen
Verkehr sind die Wege mit der entsprechenden Tragfähigkeit des Untergrundes
herzustellen.
Anforderungen an Radwege
Nach den in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) rechtlich
vorgegebenen Sicherheitsabständen wird für einen Einrichtungsradweg eine
Regelmaßbreite von 2,0 m angegeben. Für die praxisrelevante Version eines
einseitigen Zweirichtungsradweges liegt die Regelbreite bei 3,0 m. Zudem muss
nach der in 2020 novellierten Straßenverkehrsordnung (StVO) beim Überholen von
Radfahrern außerorts ein Abstand von 2,0 m eingehalten werden.
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Anforderungen an kombinierte Rad- und Wirtschaftswege
Sollen Wirtschaftswege auch vom Radverkehr mitgenutzt werden, entstehen höhere
Anforderungen an die Wegegestaltung. Die Bedeutung der Wege ist zum einen für
die Landwirtschaft, zum anderen die Funktion als Radweg zu ermitteln. Da es sich
bei dem landwirtschaftlichen Verkehr um die Arbeitserledigung, in der Regel
termingebundener Arbeiten handelt, die auf einen zügigen Ablauf angewiesen sind,
ist eine zeitweise Einschränkung der Nutzung durch die Landwirtschaft nicht möglich.
Grundsätzlich sollte daher dem landwirtschaftlichen Verkehr ein Vorrang eingeräumt
werden. Bei Radwegeplanungen auf Wirtschaftswegen sind die Anforderungen aus
den Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW DWA -A 904-1) zu
berücksichtigen.
Der erste Wegabschnitt von der Jahnstraße bis zum zweiten Wirtschaftsweg ist ca.
1050 m lang und im Mittel 4,5 m breit. Hier wäre mit der Ausbildung der Bankette
beidseitig des Weges en vorschriftsmäßige Ausbau als kombinierte Wirtschafts- und
Radweg machbar, für Kosten in Höhe von:
230.000 €
Falls wie bisher eine nur 3 m breite Asphaltschicht aufgebrachte werden soll, ist mit
Kosten in Höhe von:
170.000.€
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Der zweite Teil des Wirtschaftsweges von der Wegkreuzung bis zur
Gemarkungsgrenze ist mit Mittel nur 3 m breit und ca. 600 m lang.
Ein Ausbau als kombinierter Wirtschafts- und Radweg in einer Breite von 3 m würde
ca. 100.000 € kosten.
Der Ausbau wird mit 50% der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Anlagen:
Radweg_
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