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Bauantrag - Aufstockung und Sanierung eines bestehenden Mehrfamilienwohnhauses
Angenommen10 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Malsch |
| Datum | 2026-08-04 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Ein Bauantrag für die Aufstockung und Sanierung eines Mehrfamilienhauses in der Gartenstraße 16, Malsch-Sulzbach wird gestellt. Das Grundstück liegt innerhalb einer zusammenhängend bebauten Ortslage und unterliegt keinem Bebauungsplan, daher ist § 34 BauGB anwendbar. Der Technische Ausschuss beschloss am 04.08.2026, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, da sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr. BV/220/2026
Bearbeitet von: Kist, Tamara
Aktenzeichen:
Kostenträger/Kostenstelle: 52100000
Vorlage für: Technischer Ausschuss 04.08.2026
Betreff:
Bauantrag - Aufstockung und Sanierung eines bestehenden
Mehrfamilienwohnhauses, Gartenstraße 16, Flst. 683, Malsch-Sulzbach
- Beratung und Beschlussfassung
Beschlussantrag:
Der Technische Ausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beratungsfolge Status Sitzungstermin Zuständigkeit
Technischer Ausschuss öffentlich 04.08.2026 Entscheidung
Beteiligung des Ortschaftsrates:
ist erfolgt
nicht erforderlich
Finanzielle Auswirkungen:
keine Auswirkungen auf den Haushalt
einmalige Anschaffungs- und Herstellungskosten i.H.v. ________ Euro
kein Folgeertrag Folgeertrag geschätzt pro Jahr i.H.v. ________Euro
kein Folgeaufwand Folgeaufwand geschätzt pro Jahr i.H.v. _______Euro
Aufwand im Haushaltsplan enthalten unter
Ertrag im Haushaltsplan enthalten unter
Stelle im Stellenplan enthalten
Bei über- und außerplanmäßige Ausgaben:
angedachte Finanzierung der Maßnahmen über
Einsparungen bei
Mehrertrag bei
kein Deckungsvorschlag des Fachamtes
Hinweis:sofernkeinDeckungsvorschlagaufgeführtist,mussdieDeckungüberallgemeineSteuermitteloder
allgemeinvorhandeneliquideMittelerfolgen.
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Sachverhalt/Begründung:
Gemarkung: Sulzbach
Flurstück: 683
Rechtsgrundlage: §34 BauGB
Link zu Google Maps®
Für das bestehende Mehrfamilienwohnhaus ist eine Sanierung sowie eine
Aufstockung des Gebäudes geplant. Das Baugrundstück liegt innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortslage und nicht im Geltungsbereich eines
Bebauungsplans. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich
daher nach § 34 BauGB. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die
nähere Umgebung ein.
Die Verwaltung empfiehlt daher das Einvernehmen zu erteilen.
Anlagen:
Lageplan
Schnitt
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