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Bauvoranfrage zur Errichung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Flst. 598/10 Gemarkung Badenweiler

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBadenweiler
Datum2026-07-29
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Ein Antragsteller beantragt die Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf einem Grundstück in Badenweiler, um zu klären, ob ein Baufenster außerhalb bestehender Planungen möglich ist, sowie die Fragen zur Erschließung und zum Carport zu beantworten. Der Bauausschuss lehnt die Bauvoranfrage ab, da das Vorhaben ohne Bebauungsplanänderung nicht zulässig ist, erhebliche Erschließungsprobleme bestehen, die Überbauung zu hoch ausfällt und Unstimmigkeiten in den eingereichten Planunterlagen vorhanden sind.

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Dokument

Extrahierter Text

B ü r g e r m e i s t e r a m t B a d e n w e i l e r _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Amt: Bauamt Datum: 16.07.2026 Verfasser: Patricia Staender Telefon: 07632/72-135 AZ: 632.6 - BW598/10 Vorlage Nr.: BVBau/2026/012 Beschlussvorlage Bauausschuss an Gremium Datum Status Zuständigkeit Bauausschuss 29.07.2026 öffentlich Entscheidung Bauvoranfrage zur Errichung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Flst. 598/10 Gemarkung Badenweiler Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss lehnt die Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses ab. Sachverhalt: Es ist beabsichtigt, ein Wohnhaus außerhalb der bestehenden Baufenster des Bebauungsplans „Bannholz“ zu errichten. Mit der Bauvoranfrage sollen folgende Fragen aus bauplanungsrechtlicher Sicht geklärt werden: 1. Ist es möglich auf dem Grundstück ein Baufenster für die geplante Errichtung eines Wohnhauses auszuweisen, unter Beibehaltung der Vorschriften des vorliegenden Bebauungsplans „Bannholz“. 2. Ist es möglich die Bauvoranfrage hinsichtlich der Erschließung zu genehmigen? Die Erschließung des Grundstücks ist durch Baulasten gesichert. 3. Ist es möglich auf dem Grundstück ein Carport zu errichten im Rahmen der Bestimmungen der LBO BW.? Beurteilung: HINWEIS: eine fast identische Bauvoranfrage (damals 7,0/10,0m) wurde bereits im Januar 2023 abgelehnt. Stellungnahme Stadtplaner Herrn Thiele aus 2023: „Auch wenn es sich um ein in seiner Massstäblichkeit kleines Gebäude handelt, ergibt sich aus meiner Sicht im Gesamtkontext der Bestandsbebauung eine zu große Überbauung und Verdichtung. Betrachtet man die im Lageplan nicht dargestellten Bestandsbebauung bis zur Wilhelmstraße ist auch hier schon eine sehr verdichtete Bebauung vorhanden. Ein derart hohes Maß an Überbauung ist im Umfeld nicht vorhanden. Auf den Nachbargrundstücken ist eine deutlich geringere Überbauung erkennbar. Insgesamt kann ich daher nicht empfehlen der Bauvoranfrage zuzustimmen.“ Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bannholz“ und ist nach diesem zu beurteilen. Der Bebauungsplan sieht an dieser Stelle keine weitere Bebauung vor, d.h. das Vorhaben ist ohne Bebauungsplanänderung so nicht möglich. Zudem sind auf diesem Grundstück keine Garagen oder Carports vorgesehen. Die Stellplatzsituation vor Ort stellt sich auch ohne neues Baufenster schon schwierig dar. Zu 1.& 2. Ein Baufenster setzt eine Machbarkeit in der Erschließung sowohl in den Zufahrtsradien als auch in der Versorgungs- und Entsorgungsleitungsführung. Direkt vor dem Grundstück, quer zur Zufahrt liegt das Leitungsrecht des Zweckverbands. Zu 3. Ein Carport setzt voraus, dass es entweder ausgewiesene Flächen im Bebauungsplan gibt oder die Grenzabstände eingehalten werden können. In diesem Fall ist beides nicht gegeben. Zudem ist im Zuge unserer Prüfung aufgefallen, dass die Katasterpläne mit den Planunterlagen des Grundbuchamtes nicht übereinstimmen. Nach intensiver Prüfung muss davon ausgegangen werden, dass das Grundbuchamt stimmt und somit der eingereichte Lageplan nicht den Tatsachen entspricht. Hier wurde das Grundstück 598/109 unterschlagen und dem Antragssteller „zugeführt“. Im schriftlichen Teil des Lageplans wurden die wahren 250m² Grundstücksfläche angegeben. Auf Grund der genannten Punkte und der Stellungnahme von Stadtplaner Thiele wird empfohlen die Bauvoranfrage abzulehnen. Anlagen: Planunterlagen 598-10 Seite2von2

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