Startseite › Badenweiler › Antrag

Bauantrag Brandschutztechnische Ertüchtigung des denkmalgeschützten Rathauses Flst. 21 Gemarkung Badenweiler

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBadenweiler
Datum2026-07-29
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Das Bauamt Badenweiler beantragt für das denkmalgeschützte Rathaus (Flurstück 21, Luisenstraße 5) die Genehmigung einer brandschutztechnischen Sanierung und Herstellung von Barrierefreiheit. Der Antrag umfasst sechs Abweichungen von Brandschutz- und Bauvorschriften, da es sich um ein Bestandsgebäude handelt. Ein zusätzlicher Aufzugsanbau wird im Erdgeschoss eingefügt, ohne die Grundfläche zu verändern. Der Bauausschuss erteilte sein Einvernehmen zum Bauantrag.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

B ü r g e r m e i s t e r a m t B a d e n w e i l e r _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Amt: Bauamt Datum: 16.07.2026 Verfasser: Patricia Staender Telefon: 07632/72-135 AZ: 632.6 - BW21 Vorlage Nr.: BVBau/2026/011 Beschlussvorlage Bauausschuss an Gremium Datum Status Zuständigkeit Bauausschuss 29.07.2026 öffentlich Entscheidung Bauantrag Brandschutztechnische Ertüchtigung des denkmalgeschützten Rathauses Flst. 21 Gemarkung Badenweiler Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag und den notwendigen Abweichungen gem. LBO sein Einvernehmen. Sachverhalt: Auf dem Grundstück Flurstück 21 (Luisenstraße 5) der Gemarkung Badenweiler soll das bestehende Rathaus sowohl Brandschutztechnisch saniert als auch die Barrierefreiheit hergestellt werden. Der Bauantrag beinhaltet folgende Abweichungen von Vorschriften des öffentlichen Baurechts beantragt: 1. Abweichung des Mindestabstands zur Grundstücksgrenze und benachbarter Gebäude. (§5 und §27c LBO), 2. Abweichung der Brandschutzanforderung der Decke in Obergeschossen (§27d LBO), 3. Abweichung der Brandschutzanforderung tragende Wände und Stützen (§27d LBO) 4. Abweichung der Brandschutzanforderung Trennwände in Obergeschossen (§27b LBO), 5. Abweichung Anforderung notwendige Treppen (§28a LBO), 6. Abweichung der Brandschutzanforderung Umfassungswände notweniger Treppenraum TR2 (§28a LBO). Beurteilung: Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des im verfahrensbefindlichen Bebauungsplan „Luisenstraße“ (Satzungsbeschluss 29.07.26) und ist daher im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Der geplante Aufzugsanbau wird im Erdgeschossgrundriss eingefügt. Somit ändert sich die Grundfläche nicht. Zu den Abweichungen: 1. Bestandsgebäude ist vorhanden, wird nicht verändert. 2. Bestandsgebäude ist vorhanden, wird nicht verändert. 3. Bestandsgebäude ist vorhanden, wird nicht verändert. 4. Bestandsgebäude ist vorhanden, wird nicht verändert. 5. Um die bestehenden Treppenraum zu entlasten wird ein zweiter um den Aufzug herum errichtet. 6. Bestandsgebäude ist vorhanden, wird nicht verändert. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht kann dem Bauantrag zugestimmt werden. Der Bauausschuss wird daher gebeten dem Bauantrag und der notwendigen Abweichung sein Einvernehmen zu erteilen. Anlagen: Planunterlagen Bauantrag Brandschutzsanierung Rathaus Seite2von2

Text aus PDF extrahiert