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Bauantrag Brandschutztechnische Ertüchtigung des denkmalgeschützten Rathauses Flst. 21 Gemarkung Badenweiler
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Badenweiler |
| Datum | 2026-07-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Das Bauamt Badenweiler beantragt für das denkmalgeschützte Rathaus (Flurstück 21, Luisenstraße 5) die Genehmigung einer brandschutztechnischen Sanierung und Herstellung von Barrierefreiheit. Der Antrag umfasst sechs Abweichungen von Brandschutz- und Bauvorschriften, da es sich um ein Bestandsgebäude handelt. Ein zusätzlicher Aufzugsanbau wird im Erdgeschoss eingefügt, ohne die Grundfläche zu verändern. Der Bauausschuss erteilte sein Einvernehmen zum Bauantrag.
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Dokument
Extrahierter Text
B ü r g e r m e i s t e r a m t B a d e n w e i l e r
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Amt: Bauamt
Datum: 16.07.2026
Verfasser: Patricia Staender
Telefon: 07632/72-135
AZ: 632.6 - BW21
Vorlage Nr.: BVBau/2026/011
Beschlussvorlage Bauausschuss an
Gremium Datum Status Zuständigkeit
Bauausschuss 29.07.2026 öffentlich Entscheidung
Bauantrag Brandschutztechnische Ertüchtigung des denkmalgeschützten
Rathauses Flst. 21 Gemarkung Badenweiler
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag und den notwendigen Abweichungen gem.
LBO sein Einvernehmen.
Sachverhalt:
Auf dem Grundstück Flurstück 21 (Luisenstraße 5) der Gemarkung Badenweiler soll
das bestehende Rathaus sowohl Brandschutztechnisch saniert als auch die
Barrierefreiheit hergestellt werden.
Der Bauantrag beinhaltet folgende Abweichungen von Vorschriften des öffentlichen
Baurechts beantragt:
1. Abweichung des Mindestabstands zur Grundstücksgrenze und benachbarter
Gebäude. (§5 und §27c LBO),
2. Abweichung der Brandschutzanforderung der Decke in Obergeschossen
(§27d LBO),
3. Abweichung der Brandschutzanforderung tragende Wände und Stützen (§27d
LBO)
4. Abweichung der Brandschutzanforderung Trennwände in Obergeschossen
(§27b LBO),
5. Abweichung Anforderung notwendige Treppen (§28a LBO),
6. Abweichung der Brandschutzanforderung Umfassungswände notweniger
Treppenraum TR2 (§28a LBO).
Beurteilung:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des im verfahrensbefindlichen
Bebauungsplan „Luisenstraße“ (Satzungsbeschluss 29.07.26) und ist daher im
unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zu beurteilen.
Der geplante Aufzugsanbau wird im Erdgeschossgrundriss eingefügt. Somit ändert
sich die Grundfläche nicht.
Zu den Abweichungen:
1. Bestandsgebäude ist vorhanden, wird nicht verändert.
2. Bestandsgebäude ist vorhanden, wird nicht verändert.
3. Bestandsgebäude ist vorhanden, wird nicht verändert.
4. Bestandsgebäude ist vorhanden, wird nicht verändert.
5. Um die bestehenden Treppenraum zu entlasten wird ein zweiter um den
Aufzug herum errichtet.
6. Bestandsgebäude ist vorhanden, wird nicht verändert.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht kann dem Bauantrag zugestimmt werden. Der
Bauausschuss wird daher gebeten dem Bauantrag und der notwendigen
Abweichung sein Einvernehmen zu erteilen.
Anlagen:
Planunterlagen Bauantrag Brandschutzsanierung Rathaus
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