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Bauantrag i.v.V. zum Neubau einer Garage auf dem Flst 617 Gemarkung Schweighof

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBadenweiler
Datum2026-07-29
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Ein Bauantrag für den Neubau einer Garage auf Flurstück 617 in der Gemarkung Schweighof wird gestellt. Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen im vereinfachten Verfahren unter der Bedingung der Zustimmung des Ortschaftsrates Schweighof, die per Umlaufbeschluss mit Fristende 18.08.2026 eingeholt wird. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken; die erforderlichen Zustimmungen der Angrenzer liegen bereits vor.

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Dokument

Extrahierter Text

B ü r g e r m e i s t e r a m t B a d e n w e i l e r _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Amt: Bauamt Datum: 18.07.2026 Verfasser: Patricia Staender Telefon: 07632/72-135 AZ: 632.6 - SH617 Vorlage Nr.: BVBau/2026/014 Beschlussvorlage Bauausschuss an Gremium Datum Status Zuständigkeit Bauausschuss 29.07.2026 öffentlich Entscheidung Bauantrag i.v.V. zum Neubau einer Garage auf dem Flst 617 Gemarkung Schweighof Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag im vereinfachten Verfahren sein Einvernehmen in Abhängigkeit der Zustimmung des Ortschaftsrates Schweighof. Dieser wird auf Grund der Sommerpause per Umlaufbeschluss eingeholt. Die Frist zur Stellungnahme endet am 18.08.26 Sachverhalt: Auf dem Grundstück, Flurstück Nr. 10 Gemarkung Schweighof wird eine Aufstockung des Daches zur Wohnraumerweiterung beabsichtigt. Beurteilung: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Obermatt“ und ist nach diesem zu beurteilen. Der alternative Standort der Garage ist gewählt worden, da die im Bebauungsplan angedachte Garagenfläche so nicht für eine Doppelgarage reichen würde. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken. Die Zustimmungen der Angrenzer wurden bereits im Vorfeld eingeholt und bei Antragsstellung mit hochgeladen. Der Bauantrag wird parallel per Umlaufbeschluss mit den Ortschaftsräten behandelt. Der Bauausschuss wird daher gebeten dem Bauantrag zuzustimmen. Anlagen: Planunterlagen SH617 Seite2von2

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