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Bauantrag i.v.V. zum Neubau einer Garage auf dem Flst 617 Gemarkung Schweighof
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Badenweiler |
| Datum | 2026-07-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Ein Bauantrag für den Neubau einer Garage auf Flurstück 617 in der Gemarkung Schweighof wird gestellt. Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen im vereinfachten Verfahren unter der Bedingung der Zustimmung des Ortschaftsrates Schweighof, die per Umlaufbeschluss mit Fristende 18.08.2026 eingeholt wird. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken; die erforderlichen Zustimmungen der Angrenzer liegen bereits vor.
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Dokument
Extrahierter Text
B ü r g e r m e i s t e r a m t B a d e n w e i l e r
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Amt: Bauamt
Datum: 18.07.2026
Verfasser: Patricia Staender
Telefon: 07632/72-135
AZ: 632.6 - SH617
Vorlage Nr.: BVBau/2026/014
Beschlussvorlage Bauausschuss an
Gremium Datum Status Zuständigkeit
Bauausschuss 29.07.2026 öffentlich Entscheidung
Bauantrag i.v.V. zum Neubau einer Garage auf dem Flst 617 Gemarkung
Schweighof
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag im vereinfachten Verfahren sein
Einvernehmen in Abhängigkeit der Zustimmung des Ortschaftsrates Schweighof.
Dieser wird auf Grund der Sommerpause per Umlaufbeschluss eingeholt. Die Frist
zur Stellungnahme endet am 18.08.26
Sachverhalt:
Auf dem Grundstück, Flurstück Nr. 10 Gemarkung Schweighof wird eine Aufstockung
des Daches zur Wohnraumerweiterung beabsichtigt.
Beurteilung:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans
„Obermatt“ und ist nach diesem zu beurteilen. Der alternative Standort der Garage ist
gewählt worden, da die im Bebauungsplan angedachte Garagenfläche so nicht für
eine Doppelgarage reichen würde. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen
das Bauvorhaben keine Bedenken. Die Zustimmungen der Angrenzer wurden bereits
im Vorfeld eingeholt und bei Antragsstellung mit hochgeladen.
Der Bauantrag wird parallel per Umlaufbeschluss mit den Ortschaftsräten behandelt.
Der Bauausschuss wird daher gebeten dem Bauantrag zuzustimmen.
Anlagen:
Planunterlagen SH617
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