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Bauantrag im vereinfachten Verfahren zur Dachaufstockung und Umbau zu Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung Grundstück Flst. 10 der Gemarkung Schweighof
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Badenweiler |
| Datum | 2026-07-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
B ü r g e r m e i s t e r a m t B a d e n w e i l e r
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Amt: Bauamt
Datum: 18.07.2026
Verfasser: Patricia Staender
Telefon: 07632/72-135
AZ: 632.6 - SH10
Vorlage Nr.: BVBau/2026/013
Beschlussvorlage Bauausschuss an
Gremium Datum Status Zuständigkeit
Bauausschuss 29.07.2026 öffentlich Entscheidung
Bauantrag im vereinfachten Verfahren zur Dachaufstockung und Umbau zu
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung Grundstück Flst. 10 der Gemarkung
Schweighof
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag i.v.V. sein Einvernehmen in Abhängigkeit
der Zustimmung des Ortschaftsrates Schweighof. Dieser wird auf Grund der
Sommerpause per Umlaufbeschluss eingeholt. Die Frist zur Stellungnahme endet
am 18.08.26.
Sachverhalt:
Auf dem Grundstück, Flurstück Nr. 10 Gemarkung Schweighof wird eine Aufstockung
des Daches zur Wohnraumerweiterung beabsichtigt.
Beurteilung:
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und ist somit nach §34 BauGB zu
beurteilen. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie
der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung bleibt
unverändert. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das Bauvorhaben
keine Bedenken.
Der Bauantrag wird parallel per Umlaufbeschluss mit den Ortschaftsräten behandelt.
Der Bauausschuss wird daher gebeten dem Bauantrag zuzustimmen.
Anlagen:
Planunterlagen SH10
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