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Eigenbetrieb Städtische Liegenschaften

Angenommen24 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeWeil der Stadt
Datum2026-07-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat bestellt Luisa Seeger ab 01.08.2026 zur neuen Betriebsleiterin des Eigenbetriebs Städtische Liegenschaften. Gleichzeitig wird der bisherige Betriebsleiter (bestellt 25.07.2023) abberufen. Seeger ist seit September 2025 bei der Stadt angestellt, leitet das Sachgebiet Liegenschaften und ist mit den rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Aufgaben des Eigenbetriebs vertraut.

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Sitzungsvorlage Eigenbetrieb Städtische Liegenschaften - Änderungen in der Betriebsleitung Vorlage: 2026/121 Dezernat: Dezernat I Bereich: Bürgermeister Aktenzeichen: 941.02 Verfasser: Christian Walter Beratung: 28.07.2026 Gemeinderat Beschlussfassung öffentlich Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat bestellt mit Wirkung vom 01.08.2026 Frau Luisa Seeger zur Betriebsleitung des Eigenbetriebs Städtische Liegenschaften. Gleichzeitig wird der bisherige Betriebsleiter des Eigenbetriebs Städtische Liegenschaften (bestellt per Gemeinderatsbeschluss vom 25.07.2023) abberufen. Anlagen: - Keine - Sachverhalt: Nach § 4 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Städtische Liegenschaften ist für den Eigenbetrieb eine Betriebsleitung zu bestellen. Die Betriebsleitung führt die Geschäfte des Eigenbetriebs, soweit diese nicht nach dem Eigenbetriebsgesetz, der Gemeindeordnung oder der Betriebssatzung dem Bürgermeister, dem Betriebsausschuss oder dem Gemeinderat vorbehalten sind. Die Verwaltung schlägt vor, Frau Luisa Seeger, Leiterin des Sachgebiets Liegenschaften, mit Wirkung zum 01.08.2026 zur Betriebsleiterin des Eigenbetriebs Städtische Liegenschaften zu bestellen. Frau Seeger ist seit dem 15.09.2025 bei der Stadt Weil der Stadt beschäftigt und hat im Zuge ihres Dienstantritts die Aufgaben der früheren stellvertretenden Stadtkämmerin im Bereich der Liegenschaften übernommen. Sie ist mit den rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Aufgaben des Eigenbetriebs sowie den städtischen Liegenschaften umfassend vertraut. Da der Stadtkämmerer und Fachbedienstete für das Finanzwesen, Herr Andreas Bauer, nicht Mitglied der Betriebsleitung ist, gelten die in § 7 Abs. 5 der Betriebssatzung geregelten Informationspflichten ihm gegenüber unverändert fort. Finanzierung: Finanzielle Auswirkungen: ☐ Ja ☒ Nein ☐ Nein, noch nicht Haushaltsstelle: Haushaltsmittel vorhanden: ☐ Ja ☐ Nein, überplanmäßig ☐ Nein, außerplanmäßig

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