Startseite › Weil der Stadt › Antrag
Eigenbetrieb Städtische Liegenschaften
Angenommen24 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Weil der Stadt |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat bestellt Luisa Seeger ab 01.08.2026 zur neuen Betriebsleiterin des Eigenbetriebs Städtische Liegenschaften. Gleichzeitig wird der bisherige Betriebsleiter (bestellt 25.07.2023) abberufen. Seeger ist seit September 2025 bei der Stadt angestellt, leitet das Sachgebiet Liegenschaften und ist mit den rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Aufgaben des Eigenbetriebs vertraut.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
Eigenbetrieb Städtische Liegenschaften
- Änderungen in der Betriebsleitung
Vorlage: 2026/121
Dezernat: Dezernat I
Bereich: Bürgermeister
Aktenzeichen: 941.02
Verfasser: Christian Walter
Beratung:
28.07.2026 Gemeinderat Beschlussfassung öffentlich
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat bestellt mit Wirkung vom 01.08.2026 Frau Luisa Seeger zur Betriebsleitung des
Eigenbetriebs Städtische Liegenschaften. Gleichzeitig wird der bisherige Betriebsleiter des
Eigenbetriebs Städtische Liegenschaften (bestellt per Gemeinderatsbeschluss vom 25.07.2023)
abberufen.
Anlagen:
- Keine -
Sachverhalt:
Nach § 4 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Städtische Liegenschaften ist für den
Eigenbetrieb eine Betriebsleitung zu bestellen. Die Betriebsleitung führt die Geschäfte des
Eigenbetriebs, soweit diese nicht nach dem Eigenbetriebsgesetz, der Gemeindeordnung oder der
Betriebssatzung dem Bürgermeister, dem Betriebsausschuss oder dem Gemeinderat vorbehalten
sind.
Die Verwaltung schlägt vor, Frau Luisa Seeger, Leiterin des Sachgebiets Liegenschaften, mit
Wirkung zum 01.08.2026 zur Betriebsleiterin des Eigenbetriebs Städtische Liegenschaften zu
bestellen. Frau Seeger ist seit dem 15.09.2025 bei der Stadt Weil der Stadt beschäftigt und hat im
Zuge ihres Dienstantritts die Aufgaben der früheren stellvertretenden Stadtkämmerin im Bereich
der Liegenschaften übernommen. Sie ist mit den rechtlichen, organisatorischen und
wirtschaftlichen Aufgaben des Eigenbetriebs sowie den städtischen Liegenschaften umfassend
vertraut.
Da der Stadtkämmerer und Fachbedienstete für das Finanzwesen, Herr Andreas Bauer, nicht
Mitglied der Betriebsleitung ist, gelten die in § 7 Abs. 5 der Betriebssatzung geregelten
Informationspflichten ihm gegenüber unverändert fort.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: ☐ Ja ☒ Nein ☐ Nein, noch nicht
Haushaltsstelle:
Haushaltsmittel vorhanden: ☐ Ja ☐ Nein, überplanmäßig ☐ Nein, außerplanmäßig
Text aus PDF extrahiert