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Bauwesen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeWalldürn
Datum2026-07-07
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Antragsteller bittet um Befreiung von Bebauungsplanfestsetzungen für den Neubau einer Garage (ca. 4,70 m × 7,25 m) auf dem Grundstück Auerbergweg 6 in Walldürn. Die Garage soll außerhalb des Baufensters mit flachgeneigtem Pultdach und anthrazitfarbener Fassade errichtet werden und unterschreitet zudem den vorgegebenen Waldabstand. Der Ausschuss für Technik und Umwelt erteilte am 07.07.2026 das gemeindliche Einvernehmen und die erforderlichen Befreiungen nach Baugesetzbuch.

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Sitzungsvorlage Bearbeitung: Stadtbauamt Vorlage-Nr.: SV/141/2026 Öffentlichkeitsstatus öffentlich Datum: 17.06.2026 : Gremien Beratung Termin Ausschuss für Technik und öffentlich 07.07.2026 Umwelt Bauwesen Befreiungsantrag: Errichten einer Garage außerhalb des Baufensters, auf dem Grundstück Flst.-Nr. 2508, Auerbergweg 6, Walldürn Antrag / Beschluss Der Ausschuss für Technik und Umwelt erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB i. V. mit der erforderlichen Befreiung nach § 31 BauGB. Begründung 1. Ergebnis / Wirkung Dem Stadtbauamt liegt ein Antrag auf Befreiung zum Errichten einer Garage außerhalb des Baufensters auf dem Grundstück Flst.-Nr. 2508 im Auerbergweg 6 in Walldürn vor. DasVorhabenliegtimBebauungsplangebiet„SteinackerAuerbergII“undbeurteiltsichnach§ 30 BauGB. Der Neubau der Garage hat eine Grundrissgröße von ca. 4,70 m x 7,25 m und soll ein flachgeneigtesPultdacherhalten.DieHöhederGaragewurdemitmaximal2,90mangegeben. Als Dacheindeckungs- und Außenfassadenmaterial sind Formbleche in der Farbe Anthrazit vorgesehen. Für das Bauvorhaben sind lt. Baurechtsbehörde nachfolgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 BauGB erforderlich:  Die Garage ist außerhalb der Baugrenze geplant.  Der laut B-Plan festgesetzte Waldabstand wird unterschritten.  Laut B-Plan wurden Satteldächer mit 25-40° Dachneigung vorgegeben. Laut Antrag handelt es sich um ein flachgeneigtes Pultdach.  Als Dacheindeckungsfarbe sind nur naturrote und rotbraune bis dunkelbraune Dacheindeckungsmaterialien zugelassen. Laut Antrag werden anthrazitfarbene Materialien vorgesehen. 2. Programm / Produkte / Leistungen / Auflagen -/- 3. Prozesse und Strukturen -/- 4. Finanzielle Auswirkungen -/- Anlagen:

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