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Verwendung des Sondervermögens LuKIFG - Hallenbadsanierung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Waldenbuch |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Waldenbuch beantragt, die Hallenbadsanierung mit bis zu 4.683.665 Euro aus dem Sondervermögen LuKIFG zu finanzieren. Dies wurde möglich, nachdem das Doppelförderungsverbot aufgehoben wurde und die Sanierung nun mit der bestehenden Bundesförderung (5,22 Mio. Euro) kombiniert werden kann. Der Gemeinderat nahm den Antrag an. Die Maßnahme soll Kreditaufnahmen reduzieren und damit jährlich circa 175.000 Euro Zinsbelastung sparen.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Waldenbuch, Kreis Böblingen
Datum Aktenzeichen Bearbeitung Gremium Sitzungsart Vorlagen-Nr.
GR
07.07.2026 KA-790.411 Kämmerei öffentlich SV/106/2026
28.07.2026
Sven Ehwald
Tel.: 07157 1293-30
Verwendung des Sondervermögens LuKIFG
- Hallenbadsanierung
Anlagen
1. Auszug aus der Bundestagsdrucksache 21/989
2. Auszug aus der Bundesratsdrucksache 390/26
I. Beschlussvorschlag
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt die Maßnahme „Sanierung Hallenbad“ für die
Förderung durch die LuKIFG-Mittel mit einer Gesamtsumme von bis zu 4.683.665 €
anzumelden.
2. Die noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung 2026 soll nur wenn
notwendig genutzt werden. Die Kreditermächtigung 2027 soll im Nachtragsplan 2027
entsprechend angepasst werden.
II. Vorberatung
= ohne Vorberatung
III. Finanzielle Auswirkungen
Reduzierung der Kreditaufnahme und somit Reduzierung der Zinsbelastung
IV. Sachverhalt
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2026/2027 wurde die Verwaltung im
Rahmen des Haushaltsantrags der CDU-Fraktion beauftragt zu prüfen, welche in den kommenden
Jahren geplanten Maßnahmen ganz oder teilweise aus den Mitteln des Sondervermögens LuKIFG
finanziert werden können.
Der Stadt Waldenbuch stehen insgesamt 5.573.569,03 € aus dem Sondervermögen zur Verfügung.
Der Gemeindetag Baden-Württemberg rät, dass die Mittel hauptsächlich für Pflichtaufgaben
eingesetzt werden sollen. Nicht weil eine anderweitige Verwendung nicht möglich wäre, sondern vor
dem Hintergrund, dass sich viele der Abgrenzungs- und Zuständigkeitsfragen, die im Zweifelsfall
recht komplex werden können, dann nicht ergeben.
Die bisherige Gesetzeslage sah ein Doppelförderungsverbot vor, wonach sich Mittel des
Sondervermögens nicht mit anderen Bundesförderungen kombinieren lassen. Die Fraktionen der
CDU/CSU und SPD haben jedoch im März 2026 einen Änderungsantrag zur Einführung des §4a im
LuKIFG gestellt, der das Doppelförderungsverbot aufheben soll. Dieser Änderungsantrag wurde
durch den Bundestag am 26.06.2026 und durch den Bundesrat am 10.07.2026 im Zuge der
Beschlussfassung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes angenommen (Anlage 2).
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Die aktuell größte Sanierungsmaßnahme ist die Sanierung des Hallenbades. Hierfür erhält die Stadt
Waldenbuch durch das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur (SJK2022) eine Förderung in Höhe von 5,22 Mio. €.
Bisher war diese Sanierungsmaßnahme vom Doppelförderungsverbot betroffen und wurde von der
Verwaltung nicht weiter geprüft. Nachdem das Doppelförderungsverbot nun aufgehoben wurde,
wurde geprüft, ob eine Förderung möglich wäre.
Die Fragestellung der Förderfähigkeit von Bädern hat die Bunderegierung in der
Bundestagsdrucksache 21/989 beantwortet. Hier heißt es:
„Der Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und
Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG,
Bundesratsdrucksache 314/25), der die Nutzung des Anteils der Länder am Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 100 Mrd. Euro regelt, ermöglicht auch die Förderung
von Investitionen in Sportstätten einschließlich Hallen- und Schwimmbädern.“
Somit ist es nun möglich, dass Mittel aus dem Sondervermögen LuKIFG zur Finanzierung der
Hallenbadsanierung verwendet werden können.
V. Finanzierung der Hallenbadsanierung
In den Haushaltsplänen 2022 – 2027 wurden insgesamt 13.530.000 € brutto für die Sanierung des
Hallenbades finanziert. Zur Finanzierung stehen 5.220.000 € aus der Bundesförderung SJK2022 zur
Verfügung. Der restliche Betrag von 8.310.000 € brutto muss über Eigenmittel bzw. Kredite finanziert
werden.
Im Jahr 2026 sieht der Haushaltsplan eine Kreditermächtigung in Höhe von 4.987.740 € vor.
Nachdem sich die Kreditermächtigung nicht speziell einer Investition zuordnen lässt, wurden bereits
3.000.000 € aufgenommen. Für 2026 ist somit ein Restbetrag von 1.987.740 € übrig.
Im Jahr 2027 wurde eine Kreditermächtigung von 2.695.925 € eingeplant und genehmigt.
Nachdem für die Sanierung des Hallenbades im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 Mittel in Höhe von
10.580.000 € brutto eingeplant sind, wäre es denkbar, die verbleibende Kreditermächtigung 2026
und die Kreditermächtigung 2027 durch Mittel aus dem Sondervermögen zu ersetzen. Dies wäre ein
Gesamtbetrag in Höhe von 4.683.665 €. Unter der Annahme eines Zinssatzes von 3,72% würde die
Zinsbelastung von jährlich ca. 175.000 € nicht anfallen und die Finanzen der Stadt entlasten.
Für andere Projekte würde dann ein Restbetrag an LuKIFG-Mitteln von 889.904,03 € verbleiben.
Wofür der Restbetrag verwendet wird, kann zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.
Um die Liquidität der Stadtkasse durch Verzögerungen beim Verkauf der Gewerbebauplätze bzw.
der Überweisung von Fördergeldern nicht zu gefährden, soll die Kreditermächtigung 2026
verbleiben. Die Kreditaufnahme soll jedoch nur wenn es unbedingt notwendig wird erfolgen. Die
Kreditermächtigung 2027 soll im Nachtragsplan 2027 an den tatsächlichen Bedarf angepasst
werden.
VI. Weitere Vorgehensweise
Bei entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung die Sanierungsmaßnahme Hallenbad zur
Abrechnung anmelden und die entsprechenden Mittel in den jeweiligen Jahren bzw. nach
Baufortschritt anfordern.
gez. Chris Nathan
Bürgermeister
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