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Verwendung des Sondervermögens LuKIFG - Hallenbadsanierung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeWaldenbuch
Datum2026-07-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Waldenbuch beantragt, die Hallenbadsanierung mit bis zu 4.683.665 Euro aus dem Sondervermögen LuKIFG zu finanzieren. Dies wurde möglich, nachdem das Doppelförderungsverbot aufgehoben wurde und die Sanierung nun mit der bestehenden Bundesförderung (5,22 Mio. Euro) kombiniert werden kann. Der Gemeinderat nahm den Antrag an. Die Maßnahme soll Kreditaufnahmen reduzieren und damit jährlich circa 175.000 Euro Zinsbelastung sparen.

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Dokument

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Stadt Waldenbuch, Kreis Böblingen Datum Aktenzeichen Bearbeitung Gremium Sitzungsart Vorlagen-Nr. GR 07.07.2026 KA-790.411 Kämmerei öffentlich SV/106/2026 28.07.2026 Sven Ehwald Tel.: 07157 1293-30 Verwendung des Sondervermögens LuKIFG - Hallenbadsanierung Anlagen 1. Auszug aus der Bundestagsdrucksache 21/989 2. Auszug aus der Bundesratsdrucksache 390/26 I. Beschlussvorschlag 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt die Maßnahme „Sanierung Hallenbad“ für die Förderung durch die LuKIFG-Mittel mit einer Gesamtsumme von bis zu 4.683.665 € anzumelden. 2. Die noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung 2026 soll nur wenn notwendig genutzt werden. Die Kreditermächtigung 2027 soll im Nachtragsplan 2027 entsprechend angepasst werden. II. Vorberatung = ohne Vorberatung III. Finanzielle Auswirkungen Reduzierung der Kreditaufnahme und somit Reduzierung der Zinsbelastung IV. Sachverhalt Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2026/2027 wurde die Verwaltung im Rahmen des Haushaltsantrags der CDU-Fraktion beauftragt zu prüfen, welche in den kommenden Jahren geplanten Maßnahmen ganz oder teilweise aus den Mitteln des Sondervermögens LuKIFG finanziert werden können. Der Stadt Waldenbuch stehen insgesamt 5.573.569,03 € aus dem Sondervermögen zur Verfügung. Der Gemeindetag Baden-Württemberg rät, dass die Mittel hauptsächlich für Pflichtaufgaben eingesetzt werden sollen. Nicht weil eine anderweitige Verwendung nicht möglich wäre, sondern vor dem Hintergrund, dass sich viele der Abgrenzungs- und Zuständigkeitsfragen, die im Zweifelsfall recht komplex werden können, dann nicht ergeben. Die bisherige Gesetzeslage sah ein Doppelförderungsverbot vor, wonach sich Mittel des Sondervermögens nicht mit anderen Bundesförderungen kombinieren lassen. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben jedoch im März 2026 einen Änderungsantrag zur Einführung des §4a im LuKIFG gestellt, der das Doppelförderungsverbot aufheben soll. Dieser Änderungsantrag wurde durch den Bundestag am 26.06.2026 und durch den Bundesrat am 10.07.2026 im Zuge der Beschlussfassung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes angenommen (Anlage 2). Seite1von3 Die aktuell größte Sanierungsmaßnahme ist die Sanierung des Hallenbades. Hierfür erhält die Stadt Waldenbuch durch das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK2022) eine Förderung in Höhe von 5,22 Mio. €. Bisher war diese Sanierungsmaßnahme vom Doppelförderungsverbot betroffen und wurde von der Verwaltung nicht weiter geprüft. Nachdem das Doppelförderungsverbot nun aufgehoben wurde, wurde geprüft, ob eine Förderung möglich wäre. Die Fragestellung der Förderfähigkeit von Bädern hat die Bunderegierung in der Bundestagsdrucksache 21/989 beantwortet. Hier heißt es: „Der Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG, Bundesratsdrucksache 314/25), der die Nutzung des Anteils der Länder am Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 100 Mrd. Euro regelt, ermöglicht auch die Förderung von Investitionen in Sportstätten einschließlich Hallen- und Schwimmbädern.“ Somit ist es nun möglich, dass Mittel aus dem Sondervermögen LuKIFG zur Finanzierung der Hallenbadsanierung verwendet werden können. V. Finanzierung der Hallenbadsanierung In den Haushaltsplänen 2022 – 2027 wurden insgesamt 13.530.000 € brutto für die Sanierung des Hallenbades finanziert. Zur Finanzierung stehen 5.220.000 € aus der Bundesförderung SJK2022 zur Verfügung. Der restliche Betrag von 8.310.000 € brutto muss über Eigenmittel bzw. Kredite finanziert werden. Im Jahr 2026 sieht der Haushaltsplan eine Kreditermächtigung in Höhe von 4.987.740 € vor. Nachdem sich die Kreditermächtigung nicht speziell einer Investition zuordnen lässt, wurden bereits 3.000.000 € aufgenommen. Für 2026 ist somit ein Restbetrag von 1.987.740 € übrig. Im Jahr 2027 wurde eine Kreditermächtigung von 2.695.925 € eingeplant und genehmigt. Nachdem für die Sanierung des Hallenbades im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 Mittel in Höhe von 10.580.000 € brutto eingeplant sind, wäre es denkbar, die verbleibende Kreditermächtigung 2026 und die Kreditermächtigung 2027 durch Mittel aus dem Sondervermögen zu ersetzen. Dies wäre ein Gesamtbetrag in Höhe von 4.683.665 €. Unter der Annahme eines Zinssatzes von 3,72% würde die Zinsbelastung von jährlich ca. 175.000 € nicht anfallen und die Finanzen der Stadt entlasten. Für andere Projekte würde dann ein Restbetrag an LuKIFG-Mitteln von 889.904,03 € verbleiben. Wofür der Restbetrag verwendet wird, kann zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden. Um die Liquidität der Stadtkasse durch Verzögerungen beim Verkauf der Gewerbebauplätze bzw. der Überweisung von Fördergeldern nicht zu gefährden, soll die Kreditermächtigung 2026 verbleiben. Die Kreditaufnahme soll jedoch nur wenn es unbedingt notwendig wird erfolgen. Die Kreditermächtigung 2027 soll im Nachtragsplan 2027 an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden. VI. Weitere Vorgehensweise Bei entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung die Sanierungsmaßnahme Hallenbad zur Abrechnung anmelden und die entsprechenden Mittel in den jeweiligen Jahren bzw. nach Baufortschritt anfordern. gez. Chris Nathan Bürgermeister Seite2von3 Seite3von3

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