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Sanierungsgebiet Areal Landgasthof Rössle - Sanierung der Wohnungen - Umbau des Gastronomiebereichs
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Waldenbuch |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Waldenbuch beantragte die Freigabe von Budgets für die Sanierung des ehemaligen Landgasthofs Rössle. Für zwei Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen werden 25.000 EUR brutto freigegeben; die Verwaltung wird ermächtigt, Planungen und behördliche Abstimmungen fortzuführen. Für den Umbau des Gastronomiebereichs zur Interimsnutzung wird eine Budgetobergrenze von 30.000 EUR brutto festgelegt. Der Antrag wurde angenommen.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Waldenbuch, Kreis Böblingen
Datum Aktenzeichen Bearbeitung Gremium Sitzungsart Vorlagen-Nr.
GR
20.07.2026 623.12 Tiefbau öffentlich SV/109/2026
28.07.2026
Heiko Böttcher
Tel.: 07157 1293-60
Sanierungsgebiet Areal Landgasthof Rössle
- Sanierung der Wohnungen
- Umbau des Gastronomiebereichs
Anlagen
Keine Anlagen
I. Beschlussvorschlag
1. Für die Sanierung der beiden Wohnungen im ehemaligen Landgasthof Rössle zur
Unterbringung von Flüchtlingen sollen die Planungen und Abstimmungen mit Behörden
fortgeführt werden und es wird ein Budget in Höhe von 25.000 EUR brutto freigegeben.
2. Für den Restaurantbereich wird die Verwaltung ermächtigt, die Gespräche sowie die
Vorbereitungen für eine gastronomische Interimsnutzung fortzuführen. Hierfür wird eine
Budgetobergrenze von 30.000 EUR brutto festgelegt.
II. Vorberatung
= ohne Vorberatung
III. Finanzielle Auswirkungen
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt
von der Haushaltsplanung abgedeckt dem Budget Gebäudeunterhalt
IV. Sachverhalt
Nutzung der Wohnungen
Seit dem Erwerb des ehemaligen Landgasthofs Rössle steht das Gebäude leer. Zwischenzeitlich
wurden vermehrt Gespräche für verschiedene Nutzungen geführt. Nachdem eine Nutzung als Hotel
mit einem unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand verbunden ist, wäre es eine alternative
Möglichkeit, die beiden im Gebäude befindlichen Wohnungen zur Nutzung durch Obdachlose oder
Flüchtlinge mit vergleichsweise wenig Aufwand zu renovieren.
In der einen Wohnung müsste hier zusätzlich eine Küchenzeile/Kochmöglichkeit ergänzt werden, da
in der Wohnung bis dato keine Küche vorhanden war. Die Fläche der Wohnung beträgt ca. 120m2.
In der anderen Wohnung könnten die beiden angrenzenden Hotelzimmer in den Wohnungsbereich
einbezogen werden, so dass hier auch eine Fläche von ca. 120m2 entsteht.
Beide Wohnungen hätte einen gemeinsamen Zugang über die Parkplatzseite.
Zur Sanierung haben bereits Begehungen mit potentiell in Frage kommenden Unternehmen
stattgefunden und es liegen Kostenvoranschläge vor.
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Folgende vorbereitende Maßnahmen sind erforderlich:
Abstimmung mit Landratsamt zur Nutzungsaufnahme als Wohnung
Abstimmung mit Brandschutzgutachter
Folgende bauliche Maßnahmen sind geplant:
Erneuerung Bodenbeläge in Teilbereichen
Malertechnische Überarbeitung der Wände
E-Check an elektrischer Installation
Neue Schließzylinder in Außentür und Zugangstüren der Wohnungen
Kleine Kochnische mit Anpassung der technischen Installation
u.a.
Ertüchtigung des Gastronomiebereichs
Auch für den Gastronomiebereich gibt es aktuell wieder eine Nutzungsanfrage. Damit auch hier alle
gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden sind neben einem Antrag zur Nutzungsänderung beim
Landratsamt sowie brandschutztechnischer Vorberatungen auch hier Umbauten oder
Ertüchtigungen erforderlich.
Die entstehenden Kosten können aufgrund unterschiedlicher Konzepte oder Konzeptideen zum
aktuellen Zeitpunkt noch nicht genau beziffert werden. Das Bauamt schätzt jedoch, dass folgende
Maßnahmen durchgeführt werden müssen:
Einbau von Zwischenwänden zur Abtrennung von Teilbereichen
Hygienische Ertüchtigungen zur Erfüllung der Forderungen der Gewerbeaufsicht und des
Veterinäramts
Einbau neuer Schließzylinder
Umbaumaßnahme an technischer Installation (Rückbau/Abtrennung nicht benötigter Leitungen
etc.)
Ertüchtigung vorhandener Installationen
u.a.
Größtenteils können die Kosten in Verhandlung mit potentiellen Mietern/Pächtern einfließen. Es ist
aber auch möglich, dass hierbei Aufwände bei der Stadt hängen bleiben.
Eine realistische Einschätzung für den Umbau liegt (unabhängig vom Nutzungskonzept) bei ca.
brutto 30.000 EUR.
Terminliche Überlegungen:
Damit die Zeit der Sommerpause genutzt werden kann, soll der Gemeinderat die Verwaltung
ermächtigen, innerhalb der Kostenschätzung die Umbaumaßnahmen vorbereiten zu dürfen.
Wohnungen:
Die Sanierung der Wohnungen kann entsprechend direkt nach Freigabe durch das Landratsamt
begonnen und abgeschlossen werden. Entsprechend könnten die Wohnungen zeitnah vermietet
werden.
Gastronomie:
Hier ist die Vorbereitungszeit etwas umfangreicher und es Bedarf auch dem Abschluss eines
Pachtvertrags und eines Nutzungskonzepts. Vor Umbau würde dieser dem Gemeinderat zur
Freigabe vorgelegt.
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V. Weitere Vorgehensweise
Sanierung der Wohnungen nach Abstimmung mit und Freigabe durch das Landratsamt.
Umbau des Gastronomiebereichs nach Freigabe Pachtvertrag und Nutzungskonzept.
gez. Chris Nathan
Bürgermeister
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