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Annahme von Spenden; § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO); Spendeneingänge 2. Quartal 2026
Angenommen18 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ubstadt-Weiher |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage: VÖ/085/2026 Vorlage öffentlich
Verantwortlich: Rechnungsamt, Melanie Braun
Betreff: Annahme von Spenden; § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO);
Spendeneingänge 2. Quartal 2026
Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus
Gemeinderat 28.07.2026 öffentlich
Spendeneingänge 2. Quartal 2026
Anlagen
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spenden zu.
Sachverhalt
Seit Einführung des § 78 Abs. 4 der GemO darf die Verwaltung eingehende Spenden
lediglich entgegennehmen. Über die Annahme der Spenden hat der Gemeinderat in
öffentlicher Sitzung zu beschließen.
Spendeneingänge im 2. Quartal 2026:
Verwendungszweck Geldspende Sachspende
Jugendstiftung 228,04 €
Elisabeth-Veith-Stiftung 1.750,00 €
Jugendzentrum 50,00 €
Summe 1.978,04 € 50,00 €
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
entfällt
Haushaltsvermerk
entfällt
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