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Annahme von Spenden; § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO); Spendeneingänge 2. Quartal 2026

Angenommen18 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeUbstadt-Weiher
Datum2026-07-28
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Sitzungsvorlage: VÖ/085/2026 Vorlage öffentlich Verantwortlich: Rechnungsamt, Melanie Braun Betreff: Annahme von Spenden; § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO); Spendeneingänge 2. Quartal 2026 Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus Gemeinderat 28.07.2026 öffentlich Spendeneingänge 2. Quartal 2026 Anlagen Beschlussvorschlag Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spenden zu. Sachverhalt Seit Einführung des § 78 Abs. 4 der GemO darf die Verwaltung eingehende Spenden lediglich entgegennehmen. Über die Annahme der Spenden hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Spendeneingänge im 2. Quartal 2026: Verwendungszweck Geldspende Sachspende Jugendstiftung 228,04 € Elisabeth-Veith-Stiftung 1.750,00 € Jugendzentrum 50,00 € Summe 1.978,04 € 50,00 € Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild entfällt Haushaltsvermerk entfällt

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