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Sanierung der Asphaltdecke in der Hauptstraße, OT Weiher im Bereich zwischen Einmündung Friedhofsweg und Einmündung Neubaugebiet Weiher Nord
Angenommen19 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ubstadt-Weiher |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Das Bau- und Umweltamt beantragt, die Firma Reimold mit der Sanierung der Asphaltdecke in der Hauptstraße Weiher (ca. 950 m²) zwischen Friedhofsweg und Neubaugebiet Weiher Nord für etwa 57.000 Euro zu beauftragen. Die Sanierung soll parallel zum Wasserleitungsaustausch erfolgen, um Rissbildungen durch Alter und Verkehrsbelastung zu beheben. Der Gemeinderat beschloss die Beauftragung und stimmte der Finanzierung über LuKIFG-Mittel zu, wobei ein Rückforderungsrisiko anerkannt wird.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage: VÖ/081/2026 Vorlage öffentlich
Verantwortlich: Bau- und Umweltamt, Michael Maier
Betreff: Sanierung der Asphaltdecke in der Hauptstraße, OT Weiher im Bereich
zwischen Einmündung Friedhofsweg und Einmündung Neubaugebiet Weiher
Nord
Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus
Gemeinderat 28.07.2026 öffentlich
- AV Rechnungsamt vom 08.07.26 bzgl. LuKIFG-Förderfähigkeit
Anlagen
- Lageplan
Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat beauftragt die Fa. Reimold mit der Deckensanierung in der
Hauptstraße, OT Weiher im Bereich zwischen Einmündung Friedhofsweg und
Einmündung Neubaugebiet Weiher Nord mit Kosten in Höhe von ca. 57.000 €
brutto.
2. Der Gemeinderat stimmt zu, die Maßnahme nach derzeitigem Prüfstand als
LuKIFG-fähige Maßnahme einzuordnen und die Finanzierung über LuKIFG-Mittel
vorzusehen. Das in der Anlage dargestellte Rückforderungsrisiko wird zur
Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Der Zweckverband hat die Fa. Reimold mit dem Austausch der Wasserleitung in der
Hauptstraße in Weiher im Bereich zwischen Einmündung Friedhofsweg und
Einmündung zum Neubaugebiet Weiher Nord beauftragt. Die Arbeiten sollen nach
den Betriebsferien der beauftragten Firma Ende August bzw. Anfang September
beginnen und innerhalb einer Bauzeit von ca. acht bis zehn Wochen fertiggestellt
sein.
Im o.g. Ausbaubereich weist die Straßendecke starke Rissbildungen auf. Zum einen
sind diese Schäden durch die tägliche Belastung (hohes Verkehrsaufkommen) und
zum anderen aufgrund des Alters der Straßendecke entstanden. Deshalb soll in
diesem Bereich im Zusammenhang mit dem Austausch der Wasserleitungen auch
eine Deckensanierung erfolgen. Die Maßnahme dient nicht nur der punktuellen
Schadensbeseitigung, sondern der flächigen Erneuerung der Asphaltdeckschicht in
einem zusammenhängenden Straßenabschnitt. Damit wird die Nutzbarkeit und
Substanz der kommunalen Verkehrsinfrastruktur nachhaltig gesichert. Insgesamt ist
eine Sanierung von ca. 950 m² Asphalt vorgesehen sowie der Einbau eines
zusätzlichen Straßeneinlaufs zur besseren Ableitung des Oberflächenwassers.
Das Angebot für diese Arbeiten liegt bei ca. 57.000 € (brutto).
Die Verwaltung ordnet die Maßnahme nach der beigefügten förderrechtlichen
Bewertung als investive Baumaßnahme an kommunaler Verkehrsinfrastruktur ein.
Maßgeblich hierfür ist insbesondere, dass es sich um eine flächige
Deckschichterneuerung von ca. 950 m² handelt und die betroffenen
Straßenabschnitte vollständig abgeschrieben sind; nach den Bilanzierungshinweisen
kann eine entsprechende Deckschichterneuerung haushaltsrechtlich als
Herstellungskosten/investiv behandelt werden.
Das Angebot für die Sanierung wurde sinnvollerweise bei der für den Austausch der
Wasserleitung beauftragten Fa. Reimold eingeholt. Durch den Kostenvergleich mit
Preisen vom Baugebiet Weiher Nord und dadurch, dass sich die Kosten der
Baustelleneinrichtung auf den Zweckverband und die Gemeinde aufteilen, ist das
Angebot als wirtschaftlich einzustufen. Ein weiterer Vorteil für die Beauftragung der
Fa. Reimold besteht darin, dass die Arbeiten für den Wasserleitungsneubau und der
folgenden Deckensanierung von einer Firma ausgeführt werden. Somit sind keine
Behinderungen durch eine Zweitfirma und dadurch auch eine kürzere Bauzeit zu
erwarten ist. Ziel ist es außerdem einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten um
die Belastung für die Anwohner so gering wie möglich zu halten.
Fazit: Auf Grund der genannten Gründe und insbesondere auf Grund der
Wirtschaftlichkeit wurden keine weiteren Vergleichsangebote eingeholt
Wegen der geänderten Wertgrenzen (befristet bis zum 01.10.2027) in Baden-
Württemberg, dürfen Direktaufträge bis 100.000 € ohne Ausschreibung vergeben
werden.
Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild
Mit der Deckensanierung des Teilbereichs der Hauptstraße werden keine neuen
Flächen versiegelt. Ebenfalls werden durch die Sanierung weitere Folgeschäden
zum Beispiel durch Frost an den unterliegenden Asphaltschichten minimiert. Somit
wird auch der Nachhaltigkeit Rechnung getragen.
Haushaltsvermerk
Die Baumaßnahme soll über LuKIFG-Mittel finanziert werden. Da im LuKIFG-
Verfahren keine vorherige inhaltliche Bewilligungsprüfung der einzelnen Maßnahme
erfolgt, verbleibt ein Rückforderungs- und Verzinsungsrisiko, falls eine spätere
Prüfung die Förderfähigkeit verneint. Bei einem Maßnahmenvolumen von
ca. 57.000 € entspräche eine jährliche Verzinsung von 2 % derzeit 1.140 €. Der
jeweils maßgebliche Zinssatz ist im Falle einer Rückforderung aktuell zu prüfen.
Aus Sicht der Verwaltung ist dies ein tragbares Risiko.
Text aus PDF extrahiert