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Sanierung der Asphaltdecke in der Hauptstraße, OT Weiher im Bereich zwischen Einmündung Friedhofsweg und Einmündung Neubaugebiet Weiher Nord

Angenommen19 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeUbstadt-Weiher
Datum2026-07-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Das Bau- und Umweltamt beantragt, die Firma Reimold mit der Sanierung der Asphaltdecke in der Hauptstraße Weiher (ca. 950 m²) zwischen Friedhofsweg und Neubaugebiet Weiher Nord für etwa 57.000 Euro zu beauftragen. Die Sanierung soll parallel zum Wasserleitungsaustausch erfolgen, um Rissbildungen durch Alter und Verkehrsbelastung zu beheben. Der Gemeinderat beschloss die Beauftragung und stimmte der Finanzierung über LuKIFG-Mittel zu, wobei ein Rückforderungsrisiko anerkannt wird.

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Sitzungsvorlage: VÖ/081/2026 Vorlage öffentlich Verantwortlich: Bau- und Umweltamt, Michael Maier Betreff: Sanierung der Asphaltdecke in der Hauptstraße, OT Weiher im Bereich zwischen Einmündung Friedhofsweg und Einmündung Neubaugebiet Weiher Nord Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus Gemeinderat 28.07.2026 öffentlich - AV Rechnungsamt vom 08.07.26 bzgl. LuKIFG-Förderfähigkeit Anlagen - Lageplan Beschlussvorschlag 1. Der Gemeinderat beauftragt die Fa. Reimold mit der Deckensanierung in der Hauptstraße, OT Weiher im Bereich zwischen Einmündung Friedhofsweg und Einmündung Neubaugebiet Weiher Nord mit Kosten in Höhe von ca. 57.000 € brutto. 2. Der Gemeinderat stimmt zu, die Maßnahme nach derzeitigem Prüfstand als LuKIFG-fähige Maßnahme einzuordnen und die Finanzierung über LuKIFG-Mittel vorzusehen. Das in der Anlage dargestellte Rückforderungsrisiko wird zur Kenntnis genommen. Sachverhalt Der Zweckverband hat die Fa. Reimold mit dem Austausch der Wasserleitung in der Hauptstraße in Weiher im Bereich zwischen Einmündung Friedhofsweg und Einmündung zum Neubaugebiet Weiher Nord beauftragt. Die Arbeiten sollen nach den Betriebsferien der beauftragten Firma Ende August bzw. Anfang September beginnen und innerhalb einer Bauzeit von ca. acht bis zehn Wochen fertiggestellt sein. Im o.g. Ausbaubereich weist die Straßendecke starke Rissbildungen auf. Zum einen sind diese Schäden durch die tägliche Belastung (hohes Verkehrsaufkommen) und zum anderen aufgrund des Alters der Straßendecke entstanden. Deshalb soll in diesem Bereich im Zusammenhang mit dem Austausch der Wasserleitungen auch eine Deckensanierung erfolgen. Die Maßnahme dient nicht nur der punktuellen Schadensbeseitigung, sondern der flächigen Erneuerung der Asphaltdeckschicht in einem zusammenhängenden Straßenabschnitt. Damit wird die Nutzbarkeit und Substanz der kommunalen Verkehrsinfrastruktur nachhaltig gesichert. Insgesamt ist eine Sanierung von ca. 950 m² Asphalt vorgesehen sowie der Einbau eines zusätzlichen Straßeneinlaufs zur besseren Ableitung des Oberflächenwassers. Das Angebot für diese Arbeiten liegt bei ca. 57.000 € (brutto). Die Verwaltung ordnet die Maßnahme nach der beigefügten förderrechtlichen Bewertung als investive Baumaßnahme an kommunaler Verkehrsinfrastruktur ein. Maßgeblich hierfür ist insbesondere, dass es sich um eine flächige Deckschichterneuerung von ca. 950 m² handelt und die betroffenen Straßenabschnitte vollständig abgeschrieben sind; nach den Bilanzierungshinweisen kann eine entsprechende Deckschichterneuerung haushaltsrechtlich als Herstellungskosten/investiv behandelt werden. Das Angebot für die Sanierung wurde sinnvollerweise bei der für den Austausch der Wasserleitung beauftragten Fa. Reimold eingeholt. Durch den Kostenvergleich mit Preisen vom Baugebiet Weiher Nord und dadurch, dass sich die Kosten der Baustelleneinrichtung auf den Zweckverband und die Gemeinde aufteilen, ist das Angebot als wirtschaftlich einzustufen. Ein weiterer Vorteil für die Beauftragung der Fa. Reimold besteht darin, dass die Arbeiten für den Wasserleitungsneubau und der folgenden Deckensanierung von einer Firma ausgeführt werden. Somit sind keine Behinderungen durch eine Zweitfirma und dadurch auch eine kürzere Bauzeit zu erwarten ist. Ziel ist es außerdem einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten um die Belastung für die Anwohner so gering wie möglich zu halten. Fazit: Auf Grund der genannten Gründe und insbesondere auf Grund der Wirtschaftlichkeit wurden keine weiteren Vergleichsangebote eingeholt Wegen der geänderten Wertgrenzen (befristet bis zum 01.10.2027) in Baden- Württemberg, dürfen Direktaufträge bis 100.000 € ohne Ausschreibung vergeben werden. Umweltverträglichkeitsprüfung/Nachhaltigkeitsprüfung/Leitbild Mit der Deckensanierung des Teilbereichs der Hauptstraße werden keine neuen Flächen versiegelt. Ebenfalls werden durch die Sanierung weitere Folgeschäden zum Beispiel durch Frost an den unterliegenden Asphaltschichten minimiert. Somit wird auch der Nachhaltigkeit Rechnung getragen. Haushaltsvermerk Die Baumaßnahme soll über LuKIFG-Mittel finanziert werden. Da im LuKIFG- Verfahren keine vorherige inhaltliche Bewilligungsprüfung der einzelnen Maßnahme erfolgt, verbleibt ein Rückforderungs- und Verzinsungsrisiko, falls eine spätere Prüfung die Förderfähigkeit verneint. Bei einem Maßnahmenvolumen von ca. 57.000 € entspräche eine jährliche Verzinsung von 2 % derzeit 1.140 €. Der jeweils maßgebliche Zinssatz ist im Falle einer Rückforderung aktuell zu prüfen. Aus Sicht der Verwaltung ist dies ein tragbares Risiko.

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