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Neubau/ Wiederaufbau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, Doppelgarage und vier Fahrradstellplätze - Albstraße 8
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Tuningen |
| Datum | 2026-07-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Technischer Ausschuss
Drucksache Nr. TA-2026-000016
öffentlich
Az.: 023.22, 632.6
Verantwortlich: Clarissa Koßbiel
Sitzung am: 23.07.2026
TOP: 1.5
Neubau/ Wiederaufbau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, Doppelgarage
und vier Fahrradstellplätze - Albstraße 8
Gäste: --
Befangen: --
Sachstandsbericht:
Der Bauherr beabsichtigt den Neubau/ Wiederaufbau eines Wohnhauses mit zwei
Wohneinheiten, Doppelgarage und vier Fahrradstellplätzen in der Albstraße 8, Flst. 3649 und
beantragt hierfür eine Genehmigung im vereinfachten Verfahren.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rübäcker Änderung und
Erweiterung“.
Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 22.01.2026
behandelt. Die Baugenehmigung hierfür wurde am 09.03.2026 erteilt. Mit dem nun
vorliegenden Änderungsantrag wird ausschließlich die Erdgeschossfußbodenhöhe
angepasst.
Die Erdgeschossfußbodenhöhe wird von bisher genehmigten 747,20 m ü. NN auf 746,23 m ü.
NN abgesenkt, um einen ebenerdigen Zugang zum Gebäude zu ermöglichen. Die
Gebäudeabmessungen sowie die genehmigte Planung bleiben im Übrigen unverändert.
Für das Bauvorhaben werden weiterhin Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans benötigt. Diese Befreiungen wurden bereits im Rahmen der
Baugenehmigung vom 09.03.2026 erteilt und bleiben durch die beantragte Änderung
unberührt.
Lageplan und Schnitt sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu.
Text aus PDF extrahiert