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Neubau/ Wiederaufbau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, Doppelgarage und vier Fahrradstellplätze - Albstraße 8

Angenommen
TypAntrag
GemeindeTuningen
Datum2026-07-23
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Technischer Ausschuss Drucksache Nr. TA-2026-000016 öffentlich Az.: 023.22, 632.6 Verantwortlich: Clarissa Koßbiel Sitzung am: 23.07.2026 TOP: 1.5 Neubau/ Wiederaufbau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, Doppelgarage und vier Fahrradstellplätze - Albstraße 8 Gäste: -- Befangen: -- Sachstandsbericht: Der Bauherr beabsichtigt den Neubau/ Wiederaufbau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, Doppelgarage und vier Fahrradstellplätzen in der Albstraße 8, Flst. 3649 und beantragt hierfür eine Genehmigung im vereinfachten Verfahren. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rübäcker Änderung und Erweiterung“. Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 22.01.2026 behandelt. Die Baugenehmigung hierfür wurde am 09.03.2026 erteilt. Mit dem nun vorliegenden Änderungsantrag wird ausschließlich die Erdgeschossfußbodenhöhe angepasst. Die Erdgeschossfußbodenhöhe wird von bisher genehmigten 747,20 m ü. NN auf 746,23 m ü. NN abgesenkt, um einen ebenerdigen Zugang zum Gebäude zu ermöglichen. Die Gebäudeabmessungen sowie die genehmigte Planung bleiben im Übrigen unverändert. Für das Bauvorhaben werden weiterhin Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans benötigt. Diese Befreiungen wurden bereits im Rahmen der Baugenehmigung vom 09.03.2026 erteilt und bleiben durch die beantragte Änderung unberührt. Lageplan und Schnitt sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu.

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