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Neubau einer Fertiggarage mit Flachdach - Lupfenstraße 10

Angenommen
TypAntrag
GemeindeTuningen
Datum2026-07-23
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Bauherr beantragt Abweichungen vom Bebauungsplan „Villinger Weg" für den Neubau einer freistehenden Fertiggarage mit Flachdach in der Lupfenstraße 10. Die geplante eingeschossige Garage soll außerhalb des festgesetzten Baufensters und nicht als Garagengruppe errichtet werden. Begründet wird dies mit der Vermeidung zusätzlicher Flächenversiegelung. Der Technische Ausschuss stimmte dem Vorhaben zu.

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Technischer Ausschuss Drucksache Nr. TA-2026-000014 öffentlich Az.: 023.22, 632.6 Verantwortlich: Clarissa Koßbiel Sitzung am: 23.07.2026 TOP: 1.4 Neubau einer Fertiggarage mit Flachdach - Lupfenstraße 10 Gäste: -- Befangen: -- Sachstandsbericht: Der Bauherr beabsichtigt den Neubau einer Fertiggarage mit Flachdach in der Lupfenstraße 10, Flst. 3567, und beantragt hierfür eine Abweichung, Ausnahme und Befreiung. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Villinger Weg“. Geplant ist die Errichtung einer freistehenden Fertiggarage zur Unterbringung eines Pkw. Die Garage wird als eingeschossiges Nichtwohngebäude der Gebäudeklasse 1 in Stahlbauweise errichtet. Das Dach wird als Flachdach ausgeführt. Eine Dachneigung ist nicht vorgesehen. Ein entsprechender Bauantrag wurde bereits am 22.07.2025 eingereicht und mit Beschluss vom 20.10.2025 aufgrund der beantragten Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans abgelehnt. Der Bauherr hat den Bauantrag inzwischen überarbeitet und erneut zur Genehmigung eingereicht. Die wesentlichen Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans bestehen jedoch weiterhin. Für das Bauvorhaben werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt. Die geplante Garage wird nahezu vollständig außerhalb des festgesetzten Baufensters errichtet. Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan fest, dass mehrere Einzelgaragen auf einem Grundstück nicht als freistehende Einzelbaukörper, sondern als Garagengruppe auszuführen sind. Die beantragte Garage soll jedoch als freistehende Einzelgarage errichtet werden. Zur Begründung wird ausgeführt, dass eine Anordnung innerhalb des Baufensters beziehungsweise eine Zusammenfassung mit der bestehenden Garage eine Erweiterung der Zufahrtsfläche erforderlich machen würde. Dies hätte einen höheren Versiegelungsgrad des Grundstücks zur Folge. Durch den gewählten Standort kann die vorhandene Zufahrt weiterhin genutzt und zusätzliche Flächenversiegelung vermieden werden. Lageplan und Schnitt sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu.

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