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Neubau einer Fertiggarage mit Flachdach - Lupfenstraße 10
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Tuningen |
| Datum | 2026-07-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Bauherr beantragt Abweichungen vom Bebauungsplan „Villinger Weg" für den Neubau einer freistehenden Fertiggarage mit Flachdach in der Lupfenstraße 10. Die geplante eingeschossige Garage soll außerhalb des festgesetzten Baufensters und nicht als Garagengruppe errichtet werden. Begründet wird dies mit der Vermeidung zusätzlicher Flächenversiegelung. Der Technische Ausschuss stimmte dem Vorhaben zu.
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Dokument
Extrahierter Text
Technischer Ausschuss
Drucksache Nr. TA-2026-000014
öffentlich
Az.: 023.22, 632.6
Verantwortlich: Clarissa Koßbiel
Sitzung am: 23.07.2026
TOP: 1.4
Neubau einer Fertiggarage mit Flachdach - Lupfenstraße 10
Gäste: --
Befangen: --
Sachstandsbericht:
Der Bauherr beabsichtigt den Neubau einer Fertiggarage mit Flachdach in der Lupfenstraße
10, Flst. 3567, und beantragt hierfür eine Abweichung, Ausnahme und Befreiung. Das
Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Villinger Weg“.
Geplant ist die Errichtung einer freistehenden Fertiggarage zur Unterbringung eines Pkw. Die
Garage wird als eingeschossiges Nichtwohngebäude der Gebäudeklasse 1 in Stahlbauweise
errichtet. Das Dach wird als Flachdach ausgeführt. Eine Dachneigung ist nicht vorgesehen.
Ein entsprechender Bauantrag wurde bereits am 22.07.2025 eingereicht und mit Beschluss
vom 20.10.2025 aufgrund der beantragten Abweichungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans abgelehnt. Der Bauherr hat den Bauantrag inzwischen überarbeitet und
erneut zur Genehmigung eingereicht. Die wesentlichen Abweichungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplans bestehen jedoch weiterhin.
Für das Bauvorhaben werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans
beantragt. Die geplante Garage wird nahezu vollständig außerhalb des festgesetzten
Baufensters errichtet. Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan fest, dass mehrere
Einzelgaragen auf einem Grundstück nicht als freistehende Einzelbaukörper, sondern als
Garagengruppe auszuführen sind. Die beantragte Garage soll jedoch als freistehende
Einzelgarage errichtet werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, dass eine Anordnung innerhalb des Baufensters
beziehungsweise eine Zusammenfassung mit der bestehenden Garage eine Erweiterung der
Zufahrtsfläche erforderlich machen würde. Dies hätte einen höheren Versiegelungsgrad des
Grundstücks zur Folge. Durch den gewählten Standort kann die vorhandene Zufahrt weiterhin
genutzt und zusätzliche Flächenversiegelung vermieden werden.
Lageplan und Schnitt sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu.
Text aus PDF extrahiert