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Neubau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus - Brühlstraße 17
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Tuningen |
| Datum | 2026-07-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Technischer Ausschuss
Drucksache Nr. TA-2026-000012
öffentlich
Az.: 023.22, 632.6
Verantwortlich: Clarissa Koßbiel
Sitzung am: 23.07.2026
TOP: 1.2
Neubau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus - Brühlstraße 17
Gäste: --
Befangen: --
Sachstandsbericht:
Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines Wintgartens an bestehendes Wohnhaus in der
Brühlstraße 17, Flst. 1251 und beantragt hierfür eine Genehmigung im vereinfachten
Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO BW.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Brühl“.
Geplant ist der Anbau eines eingeschossigen Wintergartens an der südlichen Seite des
bestehenden Wohnhauses. Der Wintergarten wird als Holz-Glas-Konstruktion mit einem flach
geneigten Pultdach (Dachneigung 2,5°) errichtet und schließt unmittelbar an das bestehende
Gebäude an.
Der Wintergarten weist eine Grundfläche von 19,40 m² auf.
Die Traufhöhe des Wintergartens beträgt ca. 2,20 m. Der Anbau erfolgt auf der bestehenden
Terrasse und erweitert den Wohnbereich des Erdgeschosses.
Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen:
Den eingereichten Bauvorlagen sind keine Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von
den Festsetzungen des Bebauungsplans oder den Vorschriften der Landesbauordnung zu
entnehmen. Die zulässige bauliche Nutzung des Grundstücks wird eingehalten.
Lageplan und Schnitt sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu.
Text aus PDF extrahiert