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Neubau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus - Brühlstraße 17

Angenommen
TypAntrag
GemeindeTuningen
Datum2026-07-23
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Technischer Ausschuss Drucksache Nr. TA-2026-000012 öffentlich Az.: 023.22, 632.6 Verantwortlich: Clarissa Koßbiel Sitzung am: 23.07.2026 TOP: 1.2 Neubau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus - Brühlstraße 17 Gäste: -- Befangen: -- Sachstandsbericht: Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines Wintgartens an bestehendes Wohnhaus in der Brühlstraße 17, Flst. 1251 und beantragt hierfür eine Genehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO BW. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Brühl“. Geplant ist der Anbau eines eingeschossigen Wintergartens an der südlichen Seite des bestehenden Wohnhauses. Der Wintergarten wird als Holz-Glas-Konstruktion mit einem flach geneigten Pultdach (Dachneigung 2,5°) errichtet und schließt unmittelbar an das bestehende Gebäude an. Der Wintergarten weist eine Grundfläche von 19,40 m² auf. Die Traufhöhe des Wintergartens beträgt ca. 2,20 m. Der Anbau erfolgt auf der bestehenden Terrasse und erweitert den Wohnbereich des Erdgeschosses. Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen: Den eingereichten Bauvorlagen sind keine Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans oder den Vorschriften der Landesbauordnung zu entnehmen. Die zulässige bauliche Nutzung des Grundstücks wird eingehalten. Lageplan und Schnitt sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu.

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