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Aufbau einer Flachdachgaube - Martin-Luther-Straße 11

Angenommen
TypAntrag
GemeindeTuningen
Datum2026-07-23
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Technischer Ausschuss Drucksache Nr. TA-2026-000011 öffentlich Az.: 023.22, 632.6 Verantwortlich: Clarissa Koßbiel Sitzung am: 23.07.2026 TOP: 1.1 Aufbau einer Flachdachgaube - Martin-Luther-Straße 11 Gäste: -- Befangen: -- Sachstandsbericht: Der Bauherr beabsichtigt den Aufbau einer Flachdachgaube an ein bestehendes Wohnhaus in der Martin-Luther-Straße 11, Flst. 11/1 und beantragt hierfür eine Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO BW. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Innerort, 1. Änderung und Erweiterung“. Geplant ist der Aufbau einer Flachdachgaube auf der bestehenden Dachfläche des Wohnhauses. Hierfür wird das bestehende Satteldach im Bereich der neuen Gaube zurückgebaut und durch eine Gauben Konstruktion in einer Holzbauweise ersetzt. Es sind keine Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen nach § 5 LBO, § 31 BauGB oder § 23 BauNVO beantragt und notwendig. Lageplan und Schnitt sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu.

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