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Schulsozialarbeit am Theodor-Heuss-Gymnasium
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schopfheim |
| Datum | 2026-07-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschloss, die Schulsozialarbeit am Theodor-Heuss-Gymnasium zum 01. Januar 2027 um 0,1 Vollzeitäquivalent auf 1,1 AK zu erhöhen. Grund sind gestiegene Bedarfe durch psychosoziale Belastungen, Kriseninterventionen und Elternarbeit bei 1.180 Schülern. Die Stadt trägt zusätzliche jährliche Kosten von etwa 3.500 €, sofern Landkreis und Land diese mitfinanzieren.
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Dokument
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE Nummer: BV/2026/097
Bildung, Bürgerservice und Sicherheit Az: 205.69
223 - Bildung und Jugend (Kita & Schulen)
Sachbearbeiter/-in: Michaela Walz Datum: 13.05.2026
Gremium Zuständigkeit Ö-Status. Sitzung am
Verwaltungs- und Finanzausschuss Beschluss öffentlich 27.07.2026
Schulsozialarbeit am Theodor-Heuss-Gymnasium - Antrag auf Erhöhung des
Stellenumfangs auf 110 % AK
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss stimmt der Erhöhung der Stellenanteile für die
Schulsozialarbeit am Theodor-Heuss-Gymnasium zum 01. Januar 2027 um 0,1 AK zu,
sofern der zusätzliche Stellenanteil vom Landkreis Lörrach und dem Land Baden-
Württemberg gefördert wird.
1. Leitbild
Schopfheim – lebenswert und zukunftsorientiert
Handlungsfeld
Bildung
Strategisches Ziel
Schopfheim ist ein attraktiver und zukunftsorientierter Schulstandort
Leistungsziel
Maßnahme
2. Wirkungskreis des Beschlusses
Freiwillige Aufgabe
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Pflichtaufgabe nach Weisung (Weisungsaufgabe)
3. Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
Produkt/Investition:
3.1 Der Beschlussvorschlag hat unmittelbar finanzielle Auswirkungen
Nein Ja, in Höhe von €
im Ergebnishaushalt
Aufwand Ertrag Einmaligin Wiederkehrend
€ € € €
3.500
im Finanzhaushalt
Investitions- Zuschüsseu.ä. ZeitlicheUmsetzung
kosten
€ €
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3.2 Die benötigten Mittel stehen im Haushalts-/Wirtschaftsplan zur
Verfügung
im laufenden Haushaltsjahr
Ja Nein
Wenn nein, Deckungsvorschlag:
in der mittelfristigen Finanzplanung
Ja Nein
Wenn nein, Deckungsvorschlag:
4. Weicht von den Konsolidierungsbeschlüssen ab
Nein Ja, in Höhe von €
Wenn ja, Begründung:
5. Klimawirkungsprüfung
Neutral Positiv Negativ
Wenn negativ, Begründung:
Erläuterung:
Seit dem Jahr 2012 gibt es bei der Stadt Schopfheim an der Friedrich-Ebert-Schule und dem
Theodor-Heuss-Gymnasium die Schulsozialarbeit. An der Dr.-Max-Metzger-Schule wurde die
Schulsozialarbeit im Jahr 2015 und an der Grundschule Fahrnau 2023 eingeführt.
Träger der Schulsozialarbeit ist das Diakonische Werk Lörrach, bei welchem sämtliche
MitarbeiterInnen beschäftigt sind.
Im Jahr 2022 hatte sich der Landkreis Lörrach zur Aufgabe gemacht, für die Bemessung der
Schulsozialarbeit neue Bedarfskriterien zu erarbeiten.
Seit dieser Neuberechnung verteilen sich die Stellenanteile der Schopfheimer Schulsozial-
arbeit wie folgt:
• Friedrich-Ebert-Schule 1,75 AK
• Theodor-Heuss-Gymnasium 1,0 AK
• Dr.-Max-Metzger-Schule 0,9 AK
• Grundschule Fahrnau 0,5 AK
Diese 4,15 Stellen werden aktuell mit jährlich rund 150.000 € von der Stadt Schopfheim
gefördert.
Die Schulsozialarbeit am Theodor-Heuss-Gymnasium leistet einen wesentlichen Beitrag zur
Unterstützung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern im schulischen Alltag. Das
Angebot umfasst insbesondere Beratung und Einzelfallhilfe, Krisenintervention,
Präventionsarbeit, sozialpädagogische Gruppenangebote sowie die Zusammenarbeit mit
Eltern, Lehrkräften und externen Fachstellen.
Das Theodor-Heuss-Gymnasium wird derzeit von rund 1180 Schülerinnen und Schülern
besucht. Der Stellenumfang der Schulsozialarbeit beträgt aktuell 1,0 Vollzeitäquivalent.
In den vergangenen Jahren war ein deutlicher Anstieg des Unterstützungs- und
Beratungsbedarfs festzustellen.
Dies trifft betrifft insbesondere:
- psychosoziale Belastung von Schülerinnen und Schülern
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- Konflikt- und Krisensituationen im schulischen Umfeld
- Beratungsbedarfe im Zusammenhang mit psychischer Gesundheit
- zunehmende Anforderungen in der Elternarbeit
- Präventionsarbeit in den Bereichen Mediennutzung, Gewaltprävention und soziale
Kompetenzen
- steigender Koordinations- und Vernetzungsaufwand mit außerschulischen
Hilfesystemen.
Die derzeitige personelle Ausstattung der Schulsozialarbeit ist angesichts der Schulgröße
sowie der gestiegenen Anforderungen nicht mehr ausreichend, um den bestehenden Bedarf
in der erforderlichen Qualität und Kontinuität abzudecken. Bereits heute bestehen erhebliche
Belastungen und eine dauerhaft hohe Auslastung der vorhandenen Stelle. Aufgrund einer
Überlastungsanzeige der Schulsozialarbeiterinnen hat das Landratsamt Lörrach eine
Neuberechnung des Bedarfes vorgenommen. Im Vergleich zur Bedarfsermittlung 2023 ist der
Bedarf um 0,1 AK gestiegen.
Die Verwaltung bewertet die neue Bedarfsberechnung angesichts der Schülerzahl und der
aktuellen Belastungssituation als sachlich gerechtfertigt und pädagogisch erforderlich.
Mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Stellenumfangs auf 1,1 VZÄ soll eine bedarfs-
gerechtere Betreuung ermöglicht sowie die nachhaltige Sicherstellung der sozial-
pädagogischen Arbeit am Gymnasium gewährleistet werden.
Die zusätzliche personelle Kapazität dient insbesondere:
- der Verbesserung der Erreichbarkeit für Schülerinnen und Schüler
- der Sicherstellung zeitnaher Beratung und Unterstützung
- der Stärkung präventiver Angebote
- der Entlastung der bestehenden Fachkräfte
- der Stabilisierung des sozialen Klimas an der Schule.
Durch die Erhöhung des Stellenumfangs von 1,0 auf 1,1 VZÄ entstehen bei der Stadt
Schopfheim zusätzliche jährliche Personalkosten in Höhe von ca. 3.500 €, sofern die
entsprechenden Stellenanteile auch vom Landkreis Lörrach in derselben Höhe gefördert
werden. Der Anteil des Landes Baden-Württemberg bleibt pro Vollzeitstelle auf 16.700 €
eingefroren.
Die Richtlinien des Landkreises sehen vor, dass der Schulträger einen Antrag auf Förderung
beim Kreis stellen kann. Dieser Antrag wird gemeinsam mit der Bedarfsermittlung dem
Kreistag zur Abstimmung vorgelegt. Zunächst wird dieser Antrag im Jugendhilfeausschuss
vorberaten, welcher dann dem Kreistag einen entsprechenden Beschluss empfehlen kann.
Die abschließende Entscheidung liegt voraussichtlich erst nach den Haushaltsberatungen
Ende November vor, weshalb eine Förderung frühestens ab Januar 2027 erfolgen kann.
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat der vorgeschlagenen Erhöhung des
Stellenumfangs unter dem Vorbehalt der Kostenbeteiligung des Landkreises zuzustimmen.
Anlage1_Stellungnahme_Schulsozialarbeit_THG
Anlage2_Stellungnahme_Schulsozialarbeit_Rektor-THG
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Für die Richtigkeit:
gez. gez.
Dirk Harscher, Bürgermeister Carolin Salfner
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