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Schulsozialarbeit am Theodor-Heuss-Gymnasium

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSchopfheim
Datum2026-07-27
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschloss, die Schulsozialarbeit am Theodor-Heuss-Gymnasium zum 01. Januar 2027 um 0,1 Vollzeitäquivalent auf 1,1 AK zu erhöhen. Grund sind gestiegene Bedarfe durch psychosoziale Belastungen, Kriseninterventionen und Elternarbeit bei 1.180 Schülern. Die Stadt trägt zusätzliche jährliche Kosten von etwa 3.500 €, sofern Landkreis und Land diese mitfinanzieren.

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BESCHLUSSVORLAGE Nummer: BV/2026/097 Bildung, Bürgerservice und Sicherheit Az: 205.69 223 - Bildung und Jugend (Kita & Schulen) Sachbearbeiter/-in: Michaela Walz Datum: 13.05.2026 Gremium Zuständigkeit Ö-Status. Sitzung am Verwaltungs- und Finanzausschuss Beschluss öffentlich 27.07.2026 Schulsozialarbeit am Theodor-Heuss-Gymnasium - Antrag auf Erhöhung des Stellenumfangs auf 110 % AK Beschlussvorschlag: Der Verwaltungs- und Finanzausschuss stimmt der Erhöhung der Stellenanteile für die Schulsozialarbeit am Theodor-Heuss-Gymnasium zum 01. Januar 2027 um 0,1 AK zu, sofern der zusätzliche Stellenanteil vom Landkreis Lörrach und dem Land Baden- Württemberg gefördert wird. 1. Leitbild Schopfheim – lebenswert und zukunftsorientiert Handlungsfeld Bildung Strategisches Ziel Schopfheim ist ein attraktiver und zukunftsorientierter Schulstandort Leistungsziel Maßnahme 2. Wirkungskreis des Beschlusses Freiwillige Aufgabe Weisungsfreie Pflichtaufgabe Pflichtaufgabe nach Weisung (Weisungsaufgabe) 3. Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein Produkt/Investition: 3.1 Der Beschlussvorschlag hat unmittelbar finanzielle Auswirkungen Nein Ja, in Höhe von € im Ergebnishaushalt Aufwand Ertrag Einmaligin Wiederkehrend € € € € 3.500 im Finanzhaushalt Investitions- Zuschüsseu.ä. ZeitlicheUmsetzung kosten € € Seite1von4 3.2 Die benötigten Mittel stehen im Haushalts-/Wirtschaftsplan zur Verfügung im laufenden Haushaltsjahr Ja Nein Wenn nein, Deckungsvorschlag: in der mittelfristigen Finanzplanung Ja Nein Wenn nein, Deckungsvorschlag: 4. Weicht von den Konsolidierungsbeschlüssen ab Nein Ja, in Höhe von € Wenn ja, Begründung: 5. Klimawirkungsprüfung Neutral Positiv Negativ Wenn negativ, Begründung: Erläuterung: Seit dem Jahr 2012 gibt es bei der Stadt Schopfheim an der Friedrich-Ebert-Schule und dem Theodor-Heuss-Gymnasium die Schulsozialarbeit. An der Dr.-Max-Metzger-Schule wurde die Schulsozialarbeit im Jahr 2015 und an der Grundschule Fahrnau 2023 eingeführt. Träger der Schulsozialarbeit ist das Diakonische Werk Lörrach, bei welchem sämtliche MitarbeiterInnen beschäftigt sind. Im Jahr 2022 hatte sich der Landkreis Lörrach zur Aufgabe gemacht, für die Bemessung der Schulsozialarbeit neue Bedarfskriterien zu erarbeiten. Seit dieser Neuberechnung verteilen sich die Stellenanteile der Schopfheimer Schulsozial- arbeit wie folgt: • Friedrich-Ebert-Schule 1,75 AK • Theodor-Heuss-Gymnasium 1,0 AK • Dr.-Max-Metzger-Schule 0,9 AK • Grundschule Fahrnau 0,5 AK Diese 4,15 Stellen werden aktuell mit jährlich rund 150.000 € von der Stadt Schopfheim gefördert. Die Schulsozialarbeit am Theodor-Heuss-Gymnasium leistet einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern im schulischen Alltag. Das Angebot umfasst insbesondere Beratung und Einzelfallhilfe, Krisenintervention, Präventionsarbeit, sozialpädagogische Gruppenangebote sowie die Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrkräften und externen Fachstellen. Das Theodor-Heuss-Gymnasium wird derzeit von rund 1180 Schülerinnen und Schülern besucht. Der Stellenumfang der Schulsozialarbeit beträgt aktuell 1,0 Vollzeitäquivalent. In den vergangenen Jahren war ein deutlicher Anstieg des Unterstützungs- und Beratungsbedarfs festzustellen. Dies trifft betrifft insbesondere: - psychosoziale Belastung von Schülerinnen und Schülern Seite2von4 - Konflikt- und Krisensituationen im schulischen Umfeld - Beratungsbedarfe im Zusammenhang mit psychischer Gesundheit - zunehmende Anforderungen in der Elternarbeit - Präventionsarbeit in den Bereichen Mediennutzung, Gewaltprävention und soziale Kompetenzen - steigender Koordinations- und Vernetzungsaufwand mit außerschulischen Hilfesystemen. Die derzeitige personelle Ausstattung der Schulsozialarbeit ist angesichts der Schulgröße sowie der gestiegenen Anforderungen nicht mehr ausreichend, um den bestehenden Bedarf in der erforderlichen Qualität und Kontinuität abzudecken. Bereits heute bestehen erhebliche Belastungen und eine dauerhaft hohe Auslastung der vorhandenen Stelle. Aufgrund einer Überlastungsanzeige der Schulsozialarbeiterinnen hat das Landratsamt Lörrach eine Neuberechnung des Bedarfes vorgenommen. Im Vergleich zur Bedarfsermittlung 2023 ist der Bedarf um 0,1 AK gestiegen. Die Verwaltung bewertet die neue Bedarfsberechnung angesichts der Schülerzahl und der aktuellen Belastungssituation als sachlich gerechtfertigt und pädagogisch erforderlich. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Stellenumfangs auf 1,1 VZÄ soll eine bedarfs- gerechtere Betreuung ermöglicht sowie die nachhaltige Sicherstellung der sozial- pädagogischen Arbeit am Gymnasium gewährleistet werden. Die zusätzliche personelle Kapazität dient insbesondere: - der Verbesserung der Erreichbarkeit für Schülerinnen und Schüler - der Sicherstellung zeitnaher Beratung und Unterstützung - der Stärkung präventiver Angebote - der Entlastung der bestehenden Fachkräfte - der Stabilisierung des sozialen Klimas an der Schule. Durch die Erhöhung des Stellenumfangs von 1,0 auf 1,1 VZÄ entstehen bei der Stadt Schopfheim zusätzliche jährliche Personalkosten in Höhe von ca. 3.500 €, sofern die entsprechenden Stellenanteile auch vom Landkreis Lörrach in derselben Höhe gefördert werden. Der Anteil des Landes Baden-Württemberg bleibt pro Vollzeitstelle auf 16.700 € eingefroren. Die Richtlinien des Landkreises sehen vor, dass der Schulträger einen Antrag auf Förderung beim Kreis stellen kann. Dieser Antrag wird gemeinsam mit der Bedarfsermittlung dem Kreistag zur Abstimmung vorgelegt. Zunächst wird dieser Antrag im Jugendhilfeausschuss vorberaten, welcher dann dem Kreistag einen entsprechenden Beschluss empfehlen kann. Die abschließende Entscheidung liegt voraussichtlich erst nach den Haushaltsberatungen Ende November vor, weshalb eine Förderung frühestens ab Januar 2027 erfolgen kann. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat der vorgeschlagenen Erhöhung des Stellenumfangs unter dem Vorbehalt der Kostenbeteiligung des Landkreises zuzustimmen. Anlage1_Stellungnahme_Schulsozialarbeit_THG Anlage2_Stellungnahme_Schulsozialarbeit_Rektor-THG Seite3von4 Für die Richtigkeit: gez. gez. Dirk Harscher, Bürgermeister Carolin Salfner Seite4von4

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