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Bauantrag auf Errichtung eines Mobilfunkmastes, Flst.-Nr. 2542, Gemarkung Gersbach, Fetzenbach

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSchopfheim
Datum2026-07-20
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Ein Mobilfunknetzbetreiber beantragt die Errichtung eines etwa 45 m hohen Mobilfunkmastes auf städtischem Waldgrundstück (Flst.-Nr. 2542, Gersbach). Der Mast soll Versorgungslücken in unterversorgten Gebieten schließen und ist gemäß Baugesetzbuch zulässig. Der Ausschuss für Bau, Umwelt und Technik erteilte das planungsrechtliche Einvernehmen unter Auflagen: Beteiligung von Fachbehörden, Vorlage der Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur, Abstimmung von Zufahrt und Stromleitung mit Revierförster und Windkraftanlagenbetreibern sowie Schadensersatz für Waldwegschäden.

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Dokument

Extrahierter Text

BESCHLUSSVORLAGE Nummer: BV/2026/126 Stadtentwicklung und Gebäude Az: 112 - Stadtplanung und Liegenschaften Sachbearbeiter/-in: Felix Bauhofer Datum: 24.06.2026 Gremium Zuständigkeit Ö-Status. Sitzung am Ausschuss für Bau, Umwelt und Beschluss öffentlich 20.07.2026 Technik Bauantrag auf Errichtung eines Mobilfunkmastes, Flst.-Nr. 2542, Gemarkung Gersbach, Fetzenbach Beschlussvorschlag: 1. Das planungsrechtliche Einvernehmen zu dem Vorhaben wird erteilt. 2. Die zuständigen Fachbehörden (Umwelt, Naturschutz, Forstwirtschaft) sind am baurechtli- chen Genehmigungsverfahren zu beteiligen. Die Auflagen der Fachbehörden sind in die Baugenehmigung aufzunehmen. Es sind ggf. naturschutzrechtliche und forstwirtschaftliche Ausgleichsmaßnahmen nach Vorgaben der Fachbehörden durchzuführen. 3. Die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur ist der Stadt Schopfheim zur Kenntnis vorzulegen. 4. Vor Beginn der Baumaßnahmen sind die Zufahrt über die zu benutzenden Waldwege sowie der Bauzeiten- und Ablaufplan mit dem zuständigen Revierförster und den Betreibern der Windkraftanlagen auf dem Grundstück konkret abzustimmen. 5. Vor Beginn und nach Beendigung der Baumaßnahmen ist eine Bestandsaufnahme der be- nutzten Waldwege zu machen. Etwaige Schäden an den Wegen sind der Stadt Schopfheim zu ersetzen. 6. Die Verlegung der notwendigen Stromleitung ist ebenfalls mit dem zuständigen Revierförster und den Betreibern der Windkraftanlagen auf dem Grundstück konkret abzustimmen. 1. Leitbild Schopfheim – lebenswert und zukunftsorientiert Handlungsfeld Strategisches Ziel Leistungsziel Maßnahme Seite1von3 2. Wirkungskreis des Beschlusses Freiwillige Aufgabe Weisungsfreie Pflichtaufgabe Pflichtaufgabe nach Weisung (Weisungsaufgabe) 3. Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein Produkt/Investition: 3.1 Der Beschlussvorschlag hat unmittelbar finanzielle Auswirkungen Nein Ja, in Höhe von € im Ergebnishaushalt Aufwand Ertrag Einmaligin Wiederkehrend € € € € im Finanzhaushalt Investitions- Zuschüsseu.ä. ZeitlicheUmsetzung kosten € € 3.2 Die benötigten Mittel stehen im Haushalts-/Wirtschaftsplan zur Verfügung im laufenden Haushaltsjahr Ja Nein Wenn nein, Deckungsvorschlag: in der mittelfristigen Finanzplanung Ja Nein Wenn nein, Deckungsvorschlag: 4. Weicht von den Konsolidierungsbeschlüssen ab Nein Ja, in Höhe von € Wenn ja, Begründung: 5. Klimawirkungsprüfung Neutral Positiv Negativ Wenn negativ, Begründung: Erläuterung: Der Vorlage sind ein Übersichtsplan, Lageplan, Grundriss und Ansichten als Anlagen beigefügt. Auf dem Waldgrundstück der Stadt Schopfheim Flst.-Nr. 2542, Gemarkung Gersbach, nord- westlich von Fetzenbach und südöstlich der Gemarkungsgrenze Zell sowie einer vorhandenen Windkraftanlage wird die Errichtung eines Mobilfunkmastes beantragt. Der Mobilfunkmast hat eine Höhe von knapp 45 m (inkl. Antennen). Der Schleuderbetonmast wird in einem Köcherfundament mit einer Tiefe von ca. 2,70 m und auf einer Betonfundamentplatte mit einer Fläche von ca. 5,80 m x 5,80 m nach statischer Berechnung Seite2von3 und Baugrunduntersuchung errichtet. Außerdem werden Anlagen der Systemtechnik (4 Outdoorschränke) erstellt. Die Errichtung des Mobilfunkmastes dient vor allem der Erfüllung der Versorgungsauflagen, die sich aus der Frequenzvergabe der Bundesnetzagentur ergeben. Diese Auflagen sind für die Netzbetreiber verpflichtend und sollen u.a. die Mobilfunkversorgung bisher unterversorgter Gebiete („Weiße Flecken“) signifikant verbessern und die Mobilfunknetze in ländlichen Räumen weiter verdichten. Es wird eine Lücke in den naheliegenden Ortslagen geschlossen. Der Standort wurde unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen als einzig möglicher Standort auch in Abstimmung mit der Stadt Schopfheim ausgewählt. Die Mobilfunknetze arbeiten systembedingt mit geringen Sendeleistungen. Die auszusendenden elektromagnetischen Felder sind so gering, dass die geltenden Sicherheitsstandards und Abstände eingehalten werden. Die einzuhaltenden Werte werden durch die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur nachgewiesen. Die Standortbescheinigung ist der Stadt Schopfheim noch zur Kenntnis vorzulegen. Das geplante Bauvorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich und ist planungsrechtlich als Vorhaben, das der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient, gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB zulässig. Die zuständigen Fachbehörden (Umwelt, Naturschutz, Forstwirtschaft) werden am baurechtli- chen Genehmigungsverfahren beteiligt. Die Auflagen der Fachbehörden sind in die Baugeneh- migung aufzunehmen. Es sind ggf. naturschutzrechtliche und forstwirtschaftliche Ausgleichs- maßnahmen nach Vorgaben der Fachbehörden durchzuführen. Die Zufahrt zum geplanten Mast und zur Baustelle erfolgt über vorhandene Waldwege. Vor Beginn der Baumaßnahmen sind die Zufahrt über die zu benutzenden Waldwege sowie der Bauzeiten- und Ablaufplan mit dem zuständigen Revierförster und den Betreibern der Windkraftanlagen konkret abzustimmen. Vor Beginn und nach Beendigung der Baumaßnahmen ist eine Bestandsaufnahme der benutzten Waldwege zu erstellen. Die Verlegung der notwendigen Stromleitung ist ebenfalls mit dem zuständigen Revierförster und den Betreibern der Windkraftanlagen konkret abzustimmen. Etwaige Schäden an den Wegen sind der Stadt Schopfheim zu ersetzen. Das planungsrechtliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben kann erteilt werden. Über das Beratungsergebnis im Ortschaftsrat Gersbach kann in der Sitzung berichtet werden. Anlage 1 - Flst.Nr. 2542, Gersbach, Übersicht Anlage 2 - Flst.Nr. 2542, Gersbach, Lageplan Anlage 3 - Flst.Nr. 2542, Gersbach, Grundriss Anlage 4 - Flst.Nr. 2542, Gersbach, Ansichten Für die Richtigkeit: gez. gez. Dirk Harscher, Bürgermeister Thomas Schmitz Seite3von3

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