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Bauantrag über die Errichtung einer Sonnenschutzpergola mit elektrisch ausfahrbarer Markise sowie Zustimmung zur entsprechenden Überspannung der Außenbewirtungsfläche (Gartenwirtschaft) des Hatay Grill auf dem städtischen Grudnstück Flst. Nr. 183/3,
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schopfheim |
| Datum | 2026-07-20 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Betreiber des Hatay Grill beantragt die Errichtung einer Sonnenschutzpergola mit elektrisch ausfahrbarer Markise (ca. 115 m² Grundfläche, 3 m Traufhöhe) auf der Außenbewirtungsfläche des Restaurants auf städtischem Grundstück Flst. Nr. 183/3 in Schopfheim. Dies soll die Witterungsunabhängigkeit und wirtschaftliche Stabilität des Betriebs verbessern. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das planungsrechtliche Einvernehmen zu erteilen, die erforderliche Abstandsbaulast zu übernehmen, die Überspannung zu genehmigen und den Gewerbemietvertrag mit Mietzinserhöhung und erhöhter Bürgschaftssumme anzupassen.
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Dokument
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE Nummer: BV/2026/119
Stadtentwicklung und Gebäude Az: 632.21/990.63
112 - Stadtplanung und Liegenschaften
Sachbearbeiter/-in: Edgar Frey Datum: 18.06.2026
Gremium Zuständigkeit Ö-Status. Sitzung am
Ausschuss für Bau, Umwelt und
Beschluss öffentlich 20.07.2026
Technik
Bauantrag über die Errichtung einer Sonnenschutzpergola mit elektrisch
ausfahrbarer Markise sowie Zustimmung zur entsprechenden Überspannung
der Außenbewirtschaftungsfläche des Hatay Grillrestaurant auf dem
städtischen Grundstück Flst. Nr. 183/3, Gemarkung Schopfheim
Beschlussvorschlag:
1. Das Einvernehmen zum Bauvorhaben sowie die Zustimmung zur erforderlichen
Abstandsbaulastübernahme zu Lasten des städtischen Erbbaugrundstücks Flst. Nr.
183/5, Gemarkung Schopfheim, wird erteilt;
2. Der Gemeinderat erteilt die Zustimmung zur Überspannung der
Außenbewirtungsfläche mit der Sonnenschutzpergola und beschließt die Anpassung
des bestehenden befristeten Gewerbemietvertrages zu den in dieser Vorlage als
nichtöffentliche Anlage 7 aufgeführten wesentlichen Eckpunkten.
1. Leitbild
Schopfheim – lebenswert und zukunftsorientiert
Handlungsfeld 4: Handel, Gewerbe, Dienstleistungen und Landwirtschaft
Strategisches Ziel: Schopfheim ist ein attraktiver zukunftsfähiger Wirtschafts- und
Gewerbestandort
Leistungsziel
Maßnahme
2. Wirkungskreis des Beschlusses
Freiwillige Aufgabe zu Beschlussvorschlag 2.
Weisungsfreie Pflichtaufgabe zu Beschlussvorschlag 1.
Pflichtaufgabe nach Weisung (Weisungsaufgabe)
3. Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
Produkt/Investition:
3.1 Der Beschlussvorschlag hat unmittelbar finanzielle Auswirkungen
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Nein Ja, in Höhe von €. Es wird auf die nö Anlage 7
verwiesen
im Ergebnishaushalt
Aufwand Ertrag Einmaligin Wiederkehrend
€ Eswirdaufdienichtöffentliche
Anlage6verwiesen
im Finanzhaushalt
Investitions- Zuschüsseu.ä. ZeitlicheUmsetzung
kosten
€ €
3.2 Die benötigten Mittel stehen im Haushalts-/Wirtschaftsplan zur
Verfügung
im laufenden Haushaltsjahr
Ja Nein
Wenn nein, Deckungsvorschlag:
in der mittelfristigen Finanzplanung
Ja Nein
Wenn nein, Deckungsvorschlag:
4. Weicht von den Konsolidierungsbeschlüssen ab
Nein Ja, in Höhe von €
Wenn ja, Begründung:
5. Klimawirkungsprüfung
Neutral Positiv Negativ
Wenn negativ, Begründung:
Erläuterung:
Der Vorlage sind ein Übersichtsplan derzeitige Nutzung (Anlage 1), Lageplan (Anlage 2),
Grundriss (Anlage 3), Ansichten (Anlage 4), ein Beispiel der geplanten Konstruktion
(Anlage 5), Baulastfläche auf Flst. Nr. 183/5 (Anlage 6) sowie als nichtöffentliche Anlage 7
die Auflistung der wesentlichen Eckpunkte der Gewerbemietvertragsanpassungen beigefügt.
Auf dem Anwesen Scheffelstraße 13, 79650 Schopfheim, befindet sich eine Gaststätte mit
einer Außenbewirtungsfläche (Hatay Grill).
1. Bauvorhaben
Die Außenbewirtungsfläche (Teilfläche des städt. Grundstücks Flst. Nr. 183/3,
Gemarkung Schopfheim) soll zum Sonnen- und Regenschutz der Gäste mit einer
Sonnenschutzpergola überdacht werden.
Die Sonnenschutzpergola soll auf einer Grundfläche von ca. 115 m² errichtet werden. Die
Traufhöhe beträgt 3 m. Das Dach der Sonnenschutzpergola ist mit einer elektrisch
ausfahrbaren Markise geplant.
Das geplante Bauvorhaben ist bauplanungsrechtlich gemäß § 34 BauGB zulässig.
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Die Übernahme einer Abstandsbaulast zu Lasten des angrenzenden Erbbaugrundstücks
Flst. Nr. 183/5, Gemarkung Schopfheim, ist nach Mitteilung der Unteren
Baurechtsbehörde erforderlich (siehe Anlage 6). Eine Zustimmung der Stadt als
Grundstückseigentümerin als auch des Erbbauberechtigten ist erforderlich.
Das planungsrechtliche Einvernehmen zum Bauvorhaben kann erteilt werden.
2. Überspannung der Außenbewirtungsfläche mit einer Sonnenschutzpergola
Ausgangslage:
Die Stadt Schopfheim hat mit nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschluss vom
28.11.2000 (BV/40/2000) der Betreiberin des Hatay Grill auf dem Grundstück Flst. Nr.
183/5, Gemarkung Schopfheim, ein Erbbaurecht eingeräumt.
Neben dem Erbbaurechtsvertrag liegen auch die Gemeinderatsbeschlüsse
10.06.2013 (u.a. Erweiterung der Erbbaurechtsfläche und Neubau zweistöckiges
Kioskgebäude), und vom 16.09.2019 (u.a. Laufzeitverlängerung bis 31.12.2049) zu
Grunde. Es wird auf die nichtöffentlichen Drucksachen der jeweiligen
Gemeinderatsbeschlüsse Drucksache -Nr. 2013/058 und BV/2019/170 hingewiesen.
Im Jahre 2021 wurde mit der Erbbauberechtigten ein Gewerbemietvertrages für die
Außenbewirtungsfläche geschlossen (öffentlicher Gemeinderatsbeschluss
BV/2020/099). Der Gewerbemietvertrag ist derzeit befristet und verlängert sich dann
fortlaufend um ein weiteres Kalenderjahr, sofern keine der Vertragsparteien mit einer
Frist von 6 Monaten zum Kalenderjahresende kündigt.
Der Betreiber des Hatay Grill hat nun bei der Stadt angefragt, die bestehende
Außenbewirtungsfläche am Standort Teilfläche Grundstück Flst. Nr. 183/3,
Gemarkung Schopfheim, (siehe auch Übersichtsplan Anlage 1 sowie den
Grundrissplan Anlage 3) mit einer Sonnenschutz-Pergola überspannen zu dürfen.
Bisher werden - wie mietvertraglich festgelegt - Sonnenschirme genutzt.
Ziel der Baumaßnahme ist es, die Außenbewirtschaftung witterungsunabhängiger zu
gestalten und damit sowohl die Aufenthaltsqualität für Gäste als auch die
wirtschaftliche Stabilität des Betriebs zu verbessern.
Die geplante Sonnenschutz-Pergola aus anthrazitfarbigen Aluminiumstützen und mit
einem beweglichen Sonnensegel in einer dezenten Farbe (siehe Beispiel Anlage 5)
überschreitet im bestehenden Nutzungsbereich nicht und erfordert somit keine
Erweiterung der Mietfläche. Die bauliche Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der
notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen; entsprechende Ansichten des
Bauantrages sind als Anlage 4 beigefügt. Die Sonnenschutz-Pergola geht nicht in
das Eigentum der Stadt über.
Um dem Mieter Planungssicherheit hinsichtlich der Investition zu geben und
gleichzeitig die gastronomische Versorgung im betreffenden Bereich langfristig zu
sichern, wird eine Verlängerung des bestehenden Mietverhältnisses bereits vorzeitig
verlängert (siehe nichtöffentliche Anlage 7), ebenfalls mit einer daran anschließenden
jährlichen Verlängerung, vorgeschlagen. Die Verwaltung sieht im Fortbestand des
Betriebs einen positiven Beitrag zur Belebung und Steigerung der Attraktivität der
Innenstadt und zur Versorgung der Bevölkerung. Im Zuge der Vertragsverlängerung
ist eine Anpassung des Mietzinses vorgesehen. Die Erhöhung trägt dem gestiegenen
Nutzungswert sowie der verbesserten wirtschaftlichen Ausnutzbarkeit durch die
geplante Überspannung Rechnung. Des Weiteren soll die bestehende Bürgschaft
erhöht werden. Die Erhöhung trägt dem höheren Rückbaukosten durch die geplante
Überspannung im Falle einer erforderlichen Ersatzvornahme durch die Stadt
Rechnung.
Es wird auf die nichtöffentliche Anlage 7 verwiesen.
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Die Verwaltung empfiehlt der geplanten Überspannung der
Außenbewirtschaftungsfläche mit einer Sonnenschutz-Pergola, der Verlängerung des
Gewerbemietvertrags sowie der Mietzinserhöhung und der Erhöhung der
Bürgschaftssumme zuzustimmen und einen entsprechenden Nachtrag zum
bestehenden Gewerbemietvertrag zu schließen.
Anlage 01 - Flst.Nr. 183-5, Schopfheim, Übersichtsplan derzeitige Nutzung
Anlage 02 - Flst.Nr. 183-5, Schopfheim, Lageplan
Anlage 03 - Flst.Nr. 183-5, Schopfheim, Grundriss
Anlage 04 - Flst.Nr. 183-5, Schopfheim, Ansichten
Anlage 05 - Flst.Nr. 183-5, Schopfheim, geplante Konstruktion
Anlage 06 - Flst. Nr. 183-5, Schopfheim, Lageplan Baulastfläche
Anlage 07 -nichtöffentlich- wesentliche Eckpunkte des Nachtrages zum befristeten
Gewerbemietvertrag
Für die Richtigkeit:
gez. gez.
Dirk Harscher, Bürgermeister Thomas Schmitz
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