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Bauantrag über die Errichtung einer Sonnenschutzpergola mit elektrisch ausfahrbarer Markise sowie Zustimmung zur entsprechenden Überspannung der Außenbewirtungsfläche (Gartenwirtschaft) des Hatay Grill auf dem städtischen Grudnstück Flst. Nr. 183/3,

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSchopfheim
Datum2026-07-20
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Betreiber des Hatay Grill beantragt die Errichtung einer Sonnenschutzpergola mit elektrisch ausfahrbarer Markise (ca. 115 m² Grundfläche, 3 m Traufhöhe) auf der Außenbewirtungsfläche des Restaurants auf städtischem Grundstück Flst. Nr. 183/3 in Schopfheim. Dies soll die Witterungsunabhängigkeit und wirtschaftliche Stabilität des Betriebs verbessern. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das planungsrechtliche Einvernehmen zu erteilen, die erforderliche Abstandsbaulast zu übernehmen, die Überspannung zu genehmigen und den Gewerbemietvertrag mit Mietzinserhöhung und erhöhter Bürgschaftssumme anzupassen.

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Dokument

Extrahierter Text

BESCHLUSSVORLAGE Nummer: BV/2026/119 Stadtentwicklung und Gebäude Az: 632.21/990.63 112 - Stadtplanung und Liegenschaften Sachbearbeiter/-in: Edgar Frey Datum: 18.06.2026 Gremium Zuständigkeit Ö-Status. Sitzung am Ausschuss für Bau, Umwelt und Beschluss öffentlich 20.07.2026 Technik Bauantrag über die Errichtung einer Sonnenschutzpergola mit elektrisch ausfahrbarer Markise sowie Zustimmung zur entsprechenden Überspannung der Außenbewirtschaftungsfläche des Hatay Grillrestaurant auf dem städtischen Grundstück Flst. Nr. 183/3, Gemarkung Schopfheim Beschlussvorschlag: 1. Das Einvernehmen zum Bauvorhaben sowie die Zustimmung zur erforderlichen Abstandsbaulastübernahme zu Lasten des städtischen Erbbaugrundstücks Flst. Nr. 183/5, Gemarkung Schopfheim, wird erteilt; 2. Der Gemeinderat erteilt die Zustimmung zur Überspannung der Außenbewirtungsfläche mit der Sonnenschutzpergola und beschließt die Anpassung des bestehenden befristeten Gewerbemietvertrages zu den in dieser Vorlage als nichtöffentliche Anlage 7 aufgeführten wesentlichen Eckpunkten. 1. Leitbild Schopfheim – lebenswert und zukunftsorientiert Handlungsfeld 4: Handel, Gewerbe, Dienstleistungen und Landwirtschaft Strategisches Ziel: Schopfheim ist ein attraktiver zukunftsfähiger Wirtschafts- und Gewerbestandort Leistungsziel Maßnahme 2. Wirkungskreis des Beschlusses Freiwillige Aufgabe zu Beschlussvorschlag 2. Weisungsfreie Pflichtaufgabe zu Beschlussvorschlag 1. Pflichtaufgabe nach Weisung (Weisungsaufgabe) 3. Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein Produkt/Investition: 3.1 Der Beschlussvorschlag hat unmittelbar finanzielle Auswirkungen Seite1von4 Nein Ja, in Höhe von €. Es wird auf die nö Anlage 7 verwiesen im Ergebnishaushalt Aufwand Ertrag Einmaligin Wiederkehrend € Eswirdaufdienichtöffentliche Anlage6verwiesen im Finanzhaushalt Investitions- Zuschüsseu.ä. ZeitlicheUmsetzung kosten € € 3.2 Die benötigten Mittel stehen im Haushalts-/Wirtschaftsplan zur Verfügung im laufenden Haushaltsjahr Ja Nein Wenn nein, Deckungsvorschlag: in der mittelfristigen Finanzplanung Ja Nein Wenn nein, Deckungsvorschlag: 4. Weicht von den Konsolidierungsbeschlüssen ab Nein Ja, in Höhe von € Wenn ja, Begründung: 5. Klimawirkungsprüfung Neutral Positiv Negativ Wenn negativ, Begründung: Erläuterung: Der Vorlage sind ein Übersichtsplan derzeitige Nutzung (Anlage 1), Lageplan (Anlage 2), Grundriss (Anlage 3), Ansichten (Anlage 4), ein Beispiel der geplanten Konstruktion (Anlage 5), Baulastfläche auf Flst. Nr. 183/5 (Anlage 6) sowie als nichtöffentliche Anlage 7 die Auflistung der wesentlichen Eckpunkte der Gewerbemietvertragsanpassungen beigefügt. Auf dem Anwesen Scheffelstraße 13, 79650 Schopfheim, befindet sich eine Gaststätte mit einer Außenbewirtungsfläche (Hatay Grill). 1. Bauvorhaben Die Außenbewirtungsfläche (Teilfläche des städt. Grundstücks Flst. Nr. 183/3, Gemarkung Schopfheim) soll zum Sonnen- und Regenschutz der Gäste mit einer Sonnenschutzpergola überdacht werden. Die Sonnenschutzpergola soll auf einer Grundfläche von ca. 115 m² errichtet werden. Die Traufhöhe beträgt 3 m. Das Dach der Sonnenschutzpergola ist mit einer elektrisch ausfahrbaren Markise geplant. Das geplante Bauvorhaben ist bauplanungsrechtlich gemäß § 34 BauGB zulässig. Seite2von4 Die Übernahme einer Abstandsbaulast zu Lasten des angrenzenden Erbbaugrundstücks Flst. Nr. 183/5, Gemarkung Schopfheim, ist nach Mitteilung der Unteren Baurechtsbehörde erforderlich (siehe Anlage 6). Eine Zustimmung der Stadt als Grundstückseigentümerin als auch des Erbbauberechtigten ist erforderlich. Das planungsrechtliche Einvernehmen zum Bauvorhaben kann erteilt werden. 2. Überspannung der Außenbewirtungsfläche mit einer Sonnenschutzpergola Ausgangslage: Die Stadt Schopfheim hat mit nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschluss vom 28.11.2000 (BV/40/2000) der Betreiberin des Hatay Grill auf dem Grundstück Flst. Nr. 183/5, Gemarkung Schopfheim, ein Erbbaurecht eingeräumt. Neben dem Erbbaurechtsvertrag liegen auch die Gemeinderatsbeschlüsse 10.06.2013 (u.a. Erweiterung der Erbbaurechtsfläche und Neubau zweistöckiges Kioskgebäude), und vom 16.09.2019 (u.a. Laufzeitverlängerung bis 31.12.2049) zu Grunde. Es wird auf die nichtöffentlichen Drucksachen der jeweiligen Gemeinderatsbeschlüsse Drucksache -Nr. 2013/058 und BV/2019/170 hingewiesen. Im Jahre 2021 wurde mit der Erbbauberechtigten ein Gewerbemietvertrages für die Außenbewirtungsfläche geschlossen (öffentlicher Gemeinderatsbeschluss BV/2020/099). Der Gewerbemietvertrag ist derzeit befristet und verlängert sich dann fortlaufend um ein weiteres Kalenderjahr, sofern keine der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Kalenderjahresende kündigt. Der Betreiber des Hatay Grill hat nun bei der Stadt angefragt, die bestehende Außenbewirtungsfläche am Standort Teilfläche Grundstück Flst. Nr. 183/3, Gemarkung Schopfheim, (siehe auch Übersichtsplan Anlage 1 sowie den Grundrissplan Anlage 3) mit einer Sonnenschutz-Pergola überspannen zu dürfen. Bisher werden - wie mietvertraglich festgelegt - Sonnenschirme genutzt. Ziel der Baumaßnahme ist es, die Außenbewirtschaftung witterungsunabhängiger zu gestalten und damit sowohl die Aufenthaltsqualität für Gäste als auch die wirtschaftliche Stabilität des Betriebs zu verbessern. Die geplante Sonnenschutz-Pergola aus anthrazitfarbigen Aluminiumstützen und mit einem beweglichen Sonnensegel in einer dezenten Farbe (siehe Beispiel Anlage 5) überschreitet im bestehenden Nutzungsbereich nicht und erfordert somit keine Erweiterung der Mietfläche. Die bauliche Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen; entsprechende Ansichten des Bauantrages sind als Anlage 4 beigefügt. Die Sonnenschutz-Pergola geht nicht in das Eigentum der Stadt über. Um dem Mieter Planungssicherheit hinsichtlich der Investition zu geben und gleichzeitig die gastronomische Versorgung im betreffenden Bereich langfristig zu sichern, wird eine Verlängerung des bestehenden Mietverhältnisses bereits vorzeitig verlängert (siehe nichtöffentliche Anlage 7), ebenfalls mit einer daran anschließenden jährlichen Verlängerung, vorgeschlagen. Die Verwaltung sieht im Fortbestand des Betriebs einen positiven Beitrag zur Belebung und Steigerung der Attraktivität der Innenstadt und zur Versorgung der Bevölkerung. Im Zuge der Vertragsverlängerung ist eine Anpassung des Mietzinses vorgesehen. Die Erhöhung trägt dem gestiegenen Nutzungswert sowie der verbesserten wirtschaftlichen Ausnutzbarkeit durch die geplante Überspannung Rechnung. Des Weiteren soll die bestehende Bürgschaft erhöht werden. Die Erhöhung trägt dem höheren Rückbaukosten durch die geplante Überspannung im Falle einer erforderlichen Ersatzvornahme durch die Stadt Rechnung. Es wird auf die nichtöffentliche Anlage 7 verwiesen. Seite3von4 Die Verwaltung empfiehlt der geplanten Überspannung der Außenbewirtschaftungsfläche mit einer Sonnenschutz-Pergola, der Verlängerung des Gewerbemietvertrags sowie der Mietzinserhöhung und der Erhöhung der Bürgschaftssumme zuzustimmen und einen entsprechenden Nachtrag zum bestehenden Gewerbemietvertrag zu schließen. Anlage 01 - Flst.Nr. 183-5, Schopfheim, Übersichtsplan derzeitige Nutzung Anlage 02 - Flst.Nr. 183-5, Schopfheim, Lageplan Anlage 03 - Flst.Nr. 183-5, Schopfheim, Grundriss Anlage 04 - Flst.Nr. 183-5, Schopfheim, Ansichten Anlage 05 - Flst.Nr. 183-5, Schopfheim, geplante Konstruktion Anlage 06 - Flst. Nr. 183-5, Schopfheim, Lageplan Baulastfläche Anlage 07 -nichtöffentlich- wesentliche Eckpunkte des Nachtrages zum befristeten Gewerbemietvertrag Für die Richtigkeit: gez. gez. Dirk Harscher, Bürgermeister Thomas Schmitz Seite4von4

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