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Ingstetten, Am Wasen 9, Flst. 203, Tektur, Neubau Garage

Angenommen6 Ja · 2 Nein
TypAntrag
GemeindeSchelklingen
Datum2026-07-22
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Ein Grundstückseigentümer in Ingstetten beantragt Befreiung von Bebauungsplanvorschriften für den Neubau einer Garage außerhalb der Baugrenze, um Stellplätze für Fahrzeuge und Mülltonnen zu schaffen. Der Ortschaftsrat empfiehlt einstimmig, das Einvernehmen zu erteilen, da der Bedarf gesehen wird. Die Verwaltung lehnt ab, da die Garage außerhalb der Baugrenze städtebaulich nicht vertretbar sei und Verkehrssicherheitsbedenken bestehen. Der Technik- und Umweltausschuss beschloss, das Einvernehmen nicht zu erteilen.

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Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/2026/106 Gremium Termin Status Dauer Technik- und Umweltausschuss 22.07.2026 öffentlich 00:02 1. Beratungsgegenstand Einvernehmen der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren Ingstetten, Am Wasen 9, Flst. 203, Tektur, Neubau Garage hier: Tektur, Antrag auf Befreiung 2. Vorgang, Sachverhalt Der Antrag auf Befreiung von baurechtlichen Vorschriften nach § 56 LBO und § 31 BauGB ist am 31.03.2026 bei der Stadt Schelklingen eingegangen. Mit Datum vom 08.07.2026 ist eine Tektur mit geänderten Plänen (Garage: Ecke abgeschrägt), eingegangen. Mit dem ersten Antrag wurde die Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplans in folgenden Punkten beantragt: - Überschreitung der Baugrenze im Norden - Abweichende Dachneigung Garage - Pultdach anstatt Satteldach Begründung der Befreiung des Antragstellers: Aufgrund der Wohnnutzung (PKWs, Fahrräder und Mülltonnen) ist eine zweite Garage dringend erforderlich. Eine Anordnung innerhalb der Baugrenzen ist nicht möglich, da hierdurch die Belichtung der Aufenthaltsräume nicht mehr gegeben ist. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans „Am Kreuzweg 1. Ä.“, sowie in einem Wasserschutzgebiet, Zone III und IIIA. Die Nachbarschaftsbeteiligung zur Tektur mit den geänderten Plänen wird derzeit durchgeführt. Der Ortschaftsrat Ingstetten hat in seiner Sitzung am 13.04.2026, einstimmig den Beschluss gefasst, dem Technik- und Umweltausschuss zu empfehlen, das Einvernehmen zu erteilen. Er weist darauf hin, dass trotz der Kenntnis von bestehenden Bedenken der Verwaltung, der Erstellung der Garage aus folgenden Gründen: Städtebaulich nicht vertretbar, unerwünschte Vorbildwirkung und Verkehrssicherheit, nicht zugestimmt werden sollte. Begründung: Der Bedarf wurde mehrheitlich gesehen und das Baugesuch wurde im Vorfeld – auch persönlich durch den Vorsitzenden des OR – mit der Kreisbaumeisterin besprochen, welche eine Genehmigung in Aussicht stellt, vorausgesetzt, auch der Technik- und Umweltausschuss erteilt die Zustimmung. Dem Ortschaftsrat Ingstetten liegen die Tekturpläne zur Beratung vor. Seite 1 von 2 Von Seiten der Verwaltung bestehen Bedenken gegen den Neubau der Garage. Die geplante Garage außerhalb der festgesetzten Baugrenze ist städtebaulich nicht vertretbar, da sie die geordnete bauliche Entwicklung sowie das einheitliche Ortsbild beeinträchtigt und eine unerwünschte Vorbildwirkung entfalten kann. Die vorgesehene Errichtung unmittelbar an der Grundstücksgrenze berührt zudem öffentliche Belange, insbesondere die Verkehrssicherheit, da Sichtbeziehungen im Ein- und Ausfahrtsbereich eingeschränkt werden können. Mit den geänderten Plänen hat sich die oben geschilderte Situation im Hinblick auf die öffentlichen Belange, wie die Verkehrssicherheit nicht oder nur unwesentlich geändert, daher empfiehlt die Verwaltung weiterhin, das Einvernehmen nicht zu erteilen. 3. Laufende Kosten Keine 4. Auswirkungen auf künftige Haushaltsplanung Keine 5. Personalaufwand Personalvermehrung bei Dauerbelastung: ☐ gering ☒ mittel ☐ hoch ☐ keine 6. Beschlussvorschlag Dem Bauvorhaben mit den geänderten Plänen wird gemäß § 36 BauGB das Einvernehmen nicht erteilt. 7. Bearbeitet Sandra Teschner Hauptamt Anlagen: Bauvorlagen Ingstetten Am Wasen 9 Flst. 203 Bauvorlagen Tektur Ingstetten Am Wasen 9 Antrag auf Befreiung Schelklingen, 08.07.2026 Ulrich Ruckh Bürgermeister BV/2026/106 Seite 2 von 2

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