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Schelklingen, Diehlesgäßle 5, Flst. 74, Nutzungsänderung Werkstatt zu drei Wohneinheiten mit neuen Gauben etc.

Angenommen8 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSchelklingen
Datum2026-07-22
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Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/2026/103 Gremium Termin Status Dauer Technik- und Umweltausschuss 22.07.2026 öffentlich 00:02 1. Beratungsgegenstand Einvernehmen der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren. Schelklingen, Diehlesgäßle 5, Flst. 74, Nutzungsänderung Werkstatt zu drei Wohneinheiten mit neuen Gauben, Teilung best. Grundstück in zwei Flurstücke hier: Antrag auf Bauvorbescheid 2. Vorgang, Sachverhalt Der Antrag auf Bauvorbescheid nach § 57 LBO ist am 25.06.2026 bei der Stadt Schelklingen eingegangen. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans „Ortsbauplan“, im „Sanierungsgebiet Stadtkern III, 1. Änderung“ und in einem Wasserschutzgebiet Zone III und IIIA. Die Nachbarschaftsbeteiligung gemäß § 55 LBO wird derzeit durchgeführt. Von Seiten der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Nutzungsänderung der Werkstatt zu drei Wohneinheiten mit neuen Gauben. 3. Laufende Kosten Keine 4. Auswirkungen auf künftige Haushaltsplanung Keine 5. Personalaufwand Personalvermehrung bei Dauerbelastung: ☐ gering ☒ mittel ☐ hoch ☐ keine 6. Beschlussvorschlag Dem Bauvorhaben wird gemäß § 36 BauGB das Einvernehmen erteilt. Seite 1 von 2 7. Bearbeitet Sandra Teschner Hauptamt Anlagen: Bauvorlage Diehlesgaessle 5 Schelklingen, 08.07.2026 Ulrich Ruckh Bürgermeister BV/2026/103 Seite 2 von 2

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