Startseite › Schelklingen › Antrag
Schelklingen, Diehlesgäßle 5, Flst. 74, Nutzungsänderung Werkstatt zu drei Wohneinheiten mit neuen Gauben etc.
Angenommen8 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schelklingen |
| Datum | 2026-07-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: BV/2026/103
Gremium Termin Status Dauer
Technik- und Umweltausschuss 22.07.2026 öffentlich 00:02
1. Beratungsgegenstand
Einvernehmen der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren.
Schelklingen, Diehlesgäßle 5, Flst. 74,
Nutzungsänderung Werkstatt zu drei Wohneinheiten mit neuen Gauben,
Teilung best. Grundstück in zwei Flurstücke
hier: Antrag auf Bauvorbescheid
2. Vorgang, Sachverhalt
Der Antrag auf Bauvorbescheid nach § 57 LBO ist am 25.06.2026 bei der Stadt Schelklingen
eingegangen.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans „Ortsbauplan“, im
„Sanierungsgebiet Stadtkern III, 1. Änderung“ und in einem Wasserschutzgebiet Zone III und
IIIA.
Die Nachbarschaftsbeteiligung gemäß § 55 LBO wird derzeit durchgeführt.
Von Seiten der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Nutzungsänderung der
Werkstatt zu drei Wohneinheiten mit neuen Gauben.
3. Laufende Kosten
Keine
4. Auswirkungen auf künftige Haushaltsplanung
Keine
5. Personalaufwand
Personalvermehrung bei Dauerbelastung:
☐ gering ☒ mittel ☐ hoch ☐ keine
6. Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird gemäß § 36 BauGB das Einvernehmen erteilt.
Seite 1 von 2
7. Bearbeitet
Sandra Teschner
Hauptamt
Anlagen:
Bauvorlage Diehlesgaessle 5
Schelklingen, 08.07.2026
Ulrich Ruckh
Bürgermeister
BV/2026/103 Seite 2 von 2
Text aus PDF extrahiert