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Schelklingen, Zementwerk 1, Flst. 1000, Neubau einer Lagerhalle
Angenommen8 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schelklingen |
| Datum | 2026-07-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: BV/2026/102
Gremium Termin Status Dauer
Technik- und Umweltausschuss 22.07.2026 öffentlich 00:02
1. Beratungsgegenstand
Einvernehmern der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren
Schelklingen, Zementwerk 1, Flst. 1000, Neubau einer Lagerhalle
hier: Antrag auf Genehmigung im vereinfachten Verfahren
2. Vorgang, Sachverhalt
Der Antrag auf Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO ist am 29.06.2026
bei der Stadt Schelklingen eingegangen.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans „Zementwerk
Schelklingen“, in der Nähe eines Landschaftsschutzgebiets und in einem
Wasserschutzgebiet, Zone III und IIIA. Außerdem liegt es angrenzend an ein Biotop.
Zudem besteht ein Eintrag im Baulastenverzeichnis (Band III, Baulastenblatt 114).
Die Nachbarschaftsbeteiligung gemäß § 55 LBO wird derzeit durchgeführt.
Von Seiten der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen den Neubau einer Lagerhalle.
3. Laufende Kosten
Keine
4. Auswirkungen auf künftige Haushaltsplanung
Keine
5. Personalaufwand
Personalvermehrung bei Dauerbelastung:
☐ gering ☒ mittel ☐ hoch ☐ keine
6. Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird gemäß § 36 BauGB das Einvernehmen erteilt.
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7. Bearbeitet
Sandra Teschner
Hauptamt
Anlagen:
Bauvorlage Zementwerk 1 Flst. 1000
Schelklingen, 08.07.2026
Ulrich Ruckh
Bürgermeister
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