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Schelklingen, Zementwerk 1, Flst. 1000, Neubau einer Lagerhalle

Angenommen8 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSchelklingen
Datum2026-07-22
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Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/2026/102 Gremium Termin Status Dauer Technik- und Umweltausschuss 22.07.2026 öffentlich 00:02 1. Beratungsgegenstand Einvernehmern der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren Schelklingen, Zementwerk 1, Flst. 1000, Neubau einer Lagerhalle hier: Antrag auf Genehmigung im vereinfachten Verfahren 2. Vorgang, Sachverhalt Der Antrag auf Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO ist am 29.06.2026 bei der Stadt Schelklingen eingegangen. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans „Zementwerk Schelklingen“, in der Nähe eines Landschaftsschutzgebiets und in einem Wasserschutzgebiet, Zone III und IIIA. Außerdem liegt es angrenzend an ein Biotop. Zudem besteht ein Eintrag im Baulastenverzeichnis (Band III, Baulastenblatt 114). Die Nachbarschaftsbeteiligung gemäß § 55 LBO wird derzeit durchgeführt. Von Seiten der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen den Neubau einer Lagerhalle. 3. Laufende Kosten Keine 4. Auswirkungen auf künftige Haushaltsplanung Keine 5. Personalaufwand Personalvermehrung bei Dauerbelastung: ☐ gering ☒ mittel ☐ hoch ☐ keine 6. Beschlussvorschlag Dem Bauvorhaben wird gemäß § 36 BauGB das Einvernehmen erteilt. Seite 1 von 2 7. Bearbeitet Sandra Teschner Hauptamt Anlagen: Bauvorlage Zementwerk 1 Flst. 1000 Schelklingen, 08.07.2026 Ulrich Ruckh Bürgermeister BV/2026/102 Seite 2 von 2

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