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Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024
Angenommen11 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan |
| Datum | 2026-06-17 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG KUSEL-ALTENGLAN
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Sitzungsvorlage
Fachbereich AZ Bearbeiter
FB 5 - Werke und Kommunale Betriebe Benjamin Fauß
Beratungsfolge:
Beschlussgremium Datum Status
Werkausschuss 17.06.2026 öffentlich
Verbandsgemeinderat 25.06.2026 öffentlich
Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeindewerke -Betriebszweig Wasserwerk- schließen im Wirtschaftsjahr
2024 mit einem Verlust von -126.814,24 EUR ab.
Der von der Werkleitung erstellte Jahresabschluss (Lagebericht, Bilanz, sowie die
Gewinn- und Verlustrechnung) wurde durch die ETL Mittelrheinische Treuhand
geprüft. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen, so dass der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk erteilt worden ist.
Der Werkausschuss hat im Sinne des § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung der
Verbandsgemeindewerke Kusel-Altenglan den unabweisbaren Mehraufwendungen nach §
16 Abs. 3 EigAnVO zuzustimmen.
Im Wirtschaftsjahr 2024 entstand dem -Betriebszweig Wasserwerk- ein ausgabenwirksamer
Verlust in Höhe von 70.410,04 EUR. Dieser Verlust ist gem. § 11 Abs. 8 EigAnVO aus
Haushaltsmitteln der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan auszugleichen.
Nach § 27 Abs. 2 EigAnVO in Verbindung mit § 89 Abs. 1 GemO ist der geprüfte
Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres dem Verbandsgemeinderat zur Feststellung
vorzulegen.
Beschlussvorschlag für den Werkausschuss:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den von der Werkleitung
erstellten und von den Wirtschaftsprüfern geprüften Jahresabschluss für das
Wirtschaftsjahr 2024 in der vorliegenden Form festzustellen.
Beschlussvorschlag für den Verbandsgemeinderat:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den von der Werkleitung erstellten und von
den Wirtschaftsprüfern geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 in der
vorliegenden Form festzustellen.
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Sitzungsvorlage Seite 2 von 2
Mitzeichnung:
Becker, Kai FB 5 - Werke und Kommunale Betriebe
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