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Behandlung des Jahresgewinn der Verbandsgemeindewerke Kusel-Altenglan -Betriebszweig Abwasserwerk-

Angenommen11 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Kusel-Altenglan
Datum2026-06-17
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VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG KUSEL-ALTENGLAN __________________________________________________ Sitzungsvorlage Fachbereich AZ Bearbeiter FB 5 - Werke und Kommunale Betriebe Benjamin Fauß Beratungsfolge: Beschlussgremium Datum Status Werkausschuss 17.06.2026 öffentlich Verbandsgemeinderat 25.06.2026 öffentlich Tagesordnungspunkt: Behandlung des Jahresgewinn der Verbandsgemeindewerke Kusel-Altenglan -Betriebszweig Abwasserwerk- Sachverhalt: Die Verbandsgemeindewerke -Betriebszweig Abwasserwerk- schließen im Wirtschaftsjahr 2024 mit einem Gewinn von 154.542,59 EUR ab. Der von der Werkleitung erstellte Jahresabschluss (Lagebericht, Bilanz, sowie die Gewinn- und Verlustrechnung) wurde durch die ETL Mittelrheinische Treuhand geprüft. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen, so dass der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt worden ist. Nach § 27 Abs. 2 EigAnVO in Verbindung mit § 89 Abs. 1 GemO ist der geprüfte Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres dem Verbandsgemeinderat zur Feststellung vorzulegen. Gleichzeitig ist über die Behandlung des Jahresgewinn zu beschließen. Von der Werkleitung wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn in Höhe von 154.542,59 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Beschlussvorschlag für den Werkausschuss: Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den im Wirtschaftsjahr 2024 entstandenen Gewinn in Höhe von 154.542,59 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Beschlussvorschlag für den Verbandsgemeinderat: Der Verbandsgemeinderat beschließt, den im Wirtschaftsjahr 2024 entstandenen Gewinn in Höhe von 154.542,59 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage Seite 2 von 2 Mitzeichnung: Becker, Kai FB 5 - Werke und Kommunale Betriebe

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