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Bauleitplanung; 82. Änderung F-Plan (Kliemannsland)
Angenommen17 Ja · 8 Nein · 8 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Zeven |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Zeven, 27.04.2026
Beschlussvorlage
- öffentlich - Nr. SG/459/2021-26
Samtgemeinde Zeven
Beratungsfolge Termin
Bauausschuss Samtgemeinde 05.05.2026
Samtgemeindeausschuss 23.06.2026
Samtgemeinderat 30.06.2026
TOP: Bauleitplanung; 82. Änderung F-Plan (Kliemannsland)
Anlagen: Entwurf Planzeichnung und Begründung inklusive Anlagen
Sachverhalt/Begründung:
Mit Beschluss vom 25.04.2023 wurde durch den Samtgemeindeausschuss das Verfahren zur 82. Ände-
rung des Flächennutzungsplanes „Kliemannsland“ eingeleitet. Durch die Gemeinde Elsdorf wurde ein
entsprechender Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Rüspel eingereicht.
Der Antragsteller strebt an dem Standort die Sicherung der bestehenden Nutzungen an, zukünftige Wei-
terentwicklungsmöglichkeiten planungsrechtlich vorzubereiten sowie baurechtliche Genehmigungsverfah-
ren zu erleichtern. Zur Nutzung des Standortes ist zusätzlich eine planungsrechtliche Absicherung durch
die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Gemeinde Elsdorf betreibt deshalb das Verfah-
ren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Kliemannsland“.
Zunächst wurde durch den Antragsteller auch die Errichtung eines Hotels vorgesehen. Aus diesem Grund
wurde in der Bauleitplanung ein entsprechendes Sondergebiet berücksichtigt. Diese Planung soll, in Ab-
stimmung mit dem Vorhabenträger, nicht mehr weiterverfolgt werden. Das Sondergebiet wurde deshalb
aus der Bauleitplanung herausgenommen.
Die Planung wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden bereits durchgeführt. Die im Rahmen der Beteiligungen eingegange-
nen Stellungnahmen und Anregungen werden in der Sitzung vorgestellt. Als nächster Verfahrensschritt
soll der Feststellungsbeschluss gefasst werden.
Finanzielle Auswirkung:
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung bei Produkt 50/51100, Konto 443120
Beschlussvorschlag:
Nach ausführlicher Erörterung beschließt der Samtgemeinderat
a) die Anpassung der Planunterlage gemäß Anlage sowie
b) über die Behandlung der Anregungen und Bedenken aus den Beteiligungsverfahren gemäß der Be-
schlussempfehlung aus dem Bauausschuss bzw. Samtgemeindeausschuss (s. Anlage Abwägung) und
beschließt, aufgrund des § 1 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 98 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunal-
verfassungsgesetzes (NKomVG), die 82. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde
Zeven („Kliemannsland“), bestehend aus Planzeichnung und Begründung.
SG/459/2021-26 Seite 1 von 2
Federführend Mitzeichnend Einverstanden
FB/Sst. Zeichen/Datum FB/Sst. Zeichen/Datum Zeichen/Datum
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Samtgemeindebür-
germeister
WF
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