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Bauleitplanung; 82. Änderung F-Plan (Kliemannsland)

Angenommen17 Ja · 8 Nein · 8 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Zeven
Datum2026-06-30
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zeven, 27.04.2026 Beschlussvorlage - öffentlich - Nr. SG/459/2021-26 Samtgemeinde Zeven Beratungsfolge Termin Bauausschuss Samtgemeinde 05.05.2026 Samtgemeindeausschuss 23.06.2026 Samtgemeinderat 30.06.2026 TOP: Bauleitplanung; 82. Änderung F-Plan (Kliemannsland) Anlagen: Entwurf Planzeichnung und Begründung inklusive Anlagen Sachverhalt/Begründung: Mit Beschluss vom 25.04.2023 wurde durch den Samtgemeindeausschuss das Verfahren zur 82. Ände- rung des Flächennutzungsplanes „Kliemannsland“ eingeleitet. Durch die Gemeinde Elsdorf wurde ein entsprechender Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Rüspel eingereicht. Der Antragsteller strebt an dem Standort die Sicherung der bestehenden Nutzungen an, zukünftige Wei- terentwicklungsmöglichkeiten planungsrechtlich vorzubereiten sowie baurechtliche Genehmigungsverfah- ren zu erleichtern. Zur Nutzung des Standortes ist zusätzlich eine planungsrechtliche Absicherung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Gemeinde Elsdorf betreibt deshalb das Verfah- ren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Kliemannsland“. Zunächst wurde durch den Antragsteller auch die Errichtung eines Hotels vorgesehen. Aus diesem Grund wurde in der Bauleitplanung ein entsprechendes Sondergebiet berücksichtigt. Diese Planung soll, in Ab- stimmung mit dem Vorhabenträger, nicht mehr weiterverfolgt werden. Das Sondergebiet wurde deshalb aus der Bauleitplanung herausgenommen. Die Planung wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden bereits durchgeführt. Die im Rahmen der Beteiligungen eingegange- nen Stellungnahmen und Anregungen werden in der Sitzung vorgestellt. Als nächster Verfahrensschritt soll der Feststellungsbeschluss gefasst werden. Finanzielle Auswirkung: Haushaltsmittel stehen zur Verfügung bei Produkt 50/51100, Konto 443120 Beschlussvorschlag: Nach ausführlicher Erörterung beschließt der Samtgemeinderat a) die Anpassung der Planunterlage gemäß Anlage sowie b) über die Behandlung der Anregungen und Bedenken aus den Beteiligungsverfahren gemäß der Be- schlussempfehlung aus dem Bauausschuss bzw. Samtgemeindeausschuss (s. Anlage Abwägung) und beschließt, aufgrund des § 1 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 98 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunal- verfassungsgesetzes (NKomVG), die 82. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Zeven („Kliemannsland“), bestehend aus Planzeichnung und Begründung. SG/459/2021-26 Seite 1 von 2 Federführend Mitzeichnend Einverstanden FB/Sst. Zeichen/Datum FB/Sst. Zeichen/Datum Zeichen/Datum 3 4 2 Samtgemeindebür- germeister WF SG/459/2021-26 Seite 2 von 2

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