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Kommunale Wärmeplanung – Abschlussbericht und Wärmeplan

Angenommen32 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Zeven
Datum2026-06-30
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zeven, 27.04.2026 Beschlussvorlage - öffentlich - Nr. SG/457/2021-26 Samtgemeinde Zeven Beratungsfolge Termin Bauausschuss Samtgemeinde 05.05.2026 Samtgemeindeausschuss 23.06.2026 Samtgemeinderat 30.06.2026 TOP: Kommunale Wärmeplanung – Abschlussbericht und Wärmeplan Anlagen: Entwurf Wärmeplan und Abschlussbericht Kommunale Wärmeplanung SG Zeven Sachverhalt/Begründung: Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Das Gesetz trägt dazu bei, die Klimaziele im Jahr 2045 zu erreichen. Durch das Land Niedersachsen wurde zudem die kommunale Wärmeplanung im Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) mit dem Zieljahr 2040 verankert. Gemäß § 20 Abs. 1 NKlimaG (bis zum 31. Dezember 2025 geltenden Fassung dieses Gesetzes) ist jede Samtgemeinde, in deren Gebiet ein Ober- oder Mittelzentrum liegt, dazu verpflichtet einen Wärmeplan bis zum 31.12.2026 aufzustellen. Der Wärmeplan ist spätestens alle fünf Jahre nach der jeweiligen Erstel- lung fortzuschreiben. Der Samtgemeindeausschuss hat mit Beschluss vom 07.03.2024 die Erstellung ei- ner kommunalen Wärmeplanung für das Samtgemeindegebiet beschlossen. Die Kommunale Wärmeplanung dient als strategische Entscheidungsgrundlage für eine langfristig klima- freundliche, sichere und wirtschaftliche Wärmeversorgung in der Samtgemeinde Zeven. Der vorliegende Entwurf zeigt unter anderem den aktuellen Wärmebedarf, mögliche zukünftige Versorgungsoptionen so- wie Potenziale für erneuerbare Energien und Abwärme auf. Die Ausarbeitung erfolgte in einem umfang- reichen Planungsprozess in Zusammenarbeit mit dem Fachbüro Sweco GmbH. Begleitet wurde der Pro- zess zudem durch eine Steuerungsgruppe, bestehend aus Energieversorgern, Politik und Verwaltung. Im Rahmen der 30tägigen Offenlegung (09.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026) gemäß § 13 Abs. 4 WPG hatten alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange und die in ihren Aufgaben berührte Behörden die Möglichkeit, den Entwurf des Wärmeplans einzusehen und sich aktiv am Planungsprozess zu beteiligen. Finanzielle Auswirkung: Es stehen ausreichend finanzielle Mittel bei Produkt 50/51100.443100 zur Verfügung. Beschlussvorschlag: Der Samtgemeinderat beschließt, a) den Wärmeplan mit Abschlussbericht in seiner finalen Fassung gem. § 13 Abs. 5 WPG. Dieser wird auf der Internetseite der Samtgemeinde veröffentlicht. b) sich der Behandlung der Anregungen und Bedenken aus den Verfahren gem. § 13 Abs. 4 WPG gemäß der Beschlussempfehlung aus dem Bauausschuss bzw. Samtgemeindeausschuss anzu- schließen, SG/457/2021-26 Seite 1 von 2 Federführend Mitzeichnend Einverstanden FB/Sst. Zeichen/Datum FB/Sst. Zeichen/Datum Zeichen/Datum 2 4 WF Samtgemeindebür- germeister SG/457/2021-26 Seite 2 von 2

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