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Kommunale Wärmeplanung – Abschlussbericht und Wärmeplan
Angenommen32 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Zeven |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Zeven, 27.04.2026
Beschlussvorlage
- öffentlich - Nr. SG/457/2021-26
Samtgemeinde Zeven
Beratungsfolge Termin
Bauausschuss Samtgemeinde 05.05.2026
Samtgemeindeausschuss 23.06.2026
Samtgemeinderat 30.06.2026
TOP: Kommunale Wärmeplanung – Abschlussbericht und Wärmeplan
Anlagen: Entwurf Wärmeplan und Abschlussbericht Kommunale Wärmeplanung SG Zeven
Sachverhalt/Begründung:
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Das Gesetz trägt dazu bei, die
Klimaziele im Jahr 2045 zu erreichen. Durch das Land Niedersachsen wurde zudem die kommunale
Wärmeplanung im Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) mit dem Zieljahr 2040 verankert.
Gemäß § 20 Abs. 1 NKlimaG (bis zum 31. Dezember 2025 geltenden Fassung dieses Gesetzes) ist jede
Samtgemeinde, in deren Gebiet ein Ober- oder Mittelzentrum liegt, dazu verpflichtet einen Wärmeplan bis
zum 31.12.2026 aufzustellen. Der Wärmeplan ist spätestens alle fünf Jahre nach der jeweiligen Erstel-
lung fortzuschreiben. Der Samtgemeindeausschuss hat mit Beschluss vom 07.03.2024 die Erstellung ei-
ner kommunalen Wärmeplanung für das Samtgemeindegebiet beschlossen.
Die Kommunale Wärmeplanung dient als strategische Entscheidungsgrundlage für eine langfristig klima-
freundliche, sichere und wirtschaftliche Wärmeversorgung in der Samtgemeinde Zeven. Der vorliegende
Entwurf zeigt unter anderem den aktuellen Wärmebedarf, mögliche zukünftige Versorgungsoptionen so-
wie Potenziale für erneuerbare Energien und Abwärme auf. Die Ausarbeitung erfolgte in einem umfang-
reichen Planungsprozess in Zusammenarbeit mit dem Fachbüro Sweco GmbH. Begleitet wurde der Pro-
zess zudem durch eine Steuerungsgruppe, bestehend aus Energieversorgern, Politik und Verwaltung.
Im Rahmen der 30tägigen Offenlegung (09.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026) gemäß § 13 Abs. 4
WPG hatten alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange und die in
ihren Aufgaben berührte Behörden die Möglichkeit, den Entwurf des Wärmeplans einzusehen und sich
aktiv am Planungsprozess zu beteiligen.
Finanzielle Auswirkung:
Es stehen ausreichend finanzielle Mittel bei Produkt 50/51100.443100 zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat beschließt,
a) den Wärmeplan mit Abschlussbericht in seiner finalen Fassung gem. § 13 Abs. 5 WPG. Dieser
wird auf der Internetseite der Samtgemeinde veröffentlicht.
b) sich der Behandlung der Anregungen und Bedenken aus den Verfahren gem. § 13 Abs. 4 WPG
gemäß der Beschlussempfehlung aus dem Bauausschuss bzw. Samtgemeindeausschuss anzu-
schließen,
SG/457/2021-26 Seite 1 von 2
Federführend Mitzeichnend Einverstanden
FB/Sst. Zeichen/Datum FB/Sst. Zeichen/Datum Zeichen/Datum
2
4 WF
Samtgemeindebür-
germeister
SG/457/2021-26 Seite 2 von 2
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