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Verleihung einer Ehrenbezeichnung
Angenommen32 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Zeven |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Zeven, 16.04.2026
Beschlussvorlage
- öffentlich - Nr. SG/451/2021-26
Samtgemeinde Zeven
Beratungsfolge Termin
Ausschuss für Sportstätten, Soziales und Brandschutz Samtgemeinde 08.06.2026
Samtgemeindeausschuss 23.06.2026
Samtgemeinderat 30.06.2026
TOP: Verleihung einer Ehrenbezeichnung
Anlagen: -
Sachverhalt/Begründung:
Die Amtszeit des Stellv. Ortsbrandmeisters der Ortswehr Heeslingen, Herrn Ralf Pooch, läuft in 2026 aus.
Das Ortskommando hat auf der Versammlung Herrn Pooch für die Verleihung der Ehrenbezeichnung
„Ehrenbrandmeister“ vorgeschlagen.
Herr Pooch hat von Juli 2003 bis Frühjahr 2026 das Amt des Stellv. Ortsbrandmeisters ausgeübt. Herr
Pooch erfüllt damit die Voraussetzungen für die Verleihung der Ehrenbezeichnung „Ehrenbrandmeister“.
Finanzielle Auswirkung:
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat beschließt, Herrn Ralf Pooch die Ehrenbezeichnung „Ehrenbrandmeister“ zu ver-
leihen.
Federführend Mitzeichnend Einverstanden
FB/Sst. Zeichen/Datum FB/Sst. Zeichen/Datum Zeichen/Datum
3 SGBGM
SG/451/2021-26 Seite 1 von 1
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