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Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Samtgemeinde Hesel über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung des Schwimmbades Hesel vom 16.06.2026 (Schwimmbadentgeltsatzung)
Angenommen7 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Hesel |
| Datum | 2026-05-06 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
SG/2026/050 [öffentlich]
Betreff:
Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Samtgemeinde Hesel über die Erhebung von Entgelten für
die Benutzung des Schwimmbades Hesel vom 16.06.2026 (Schwimmbadentgeltsatzung)
Federführung: Sachgebiet 23 - Zusammenleben
Verfasser: Christina Roskam
Aktenzeichen: 23.3 CRos
Datum: 07.04.2026
Beratungsfolge Datum Beschluss
Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur und
Beratung 06.05.2026
Soziales
Samtgemeindeausschuss Vorbereitung 19.05.2026
Samtgemeinderat Hesel Entscheidung 16.06.2026
Beschlussvorschlag:
Es wird die 2. Änderung der folgenden Fassung beschlossen:
2. Änderung der Satzung der Samtgemeinde Hesel
über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung des Schwimmbades Hesel
vom 16.06.2026 (Schwimmbadentgeltsatzung)
Der Rat der Samtgemeinde Hesel hat aufgrund der §§ 10, 58 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29.01.2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3) und der §§ 1, 2 und
5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds.
GVBl. S 121), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 589) in
seiner Sitzung am 16.06.2026 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Änderungen
Im § 4 wird im Absatz 2 Satz 2 nach dem Wort Kurses der Teilsatz „wenn kein Ersatztermin benannt
wird“ eingefügt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Samtgemeinde Hesel
Der Samtgemeindebürgermeister
Uwe Themann
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Sachverhalt:
In der Schwimmbadentgeltsatzung der Samtgemeinde Hesel ist bislang geregelt, dass bei Ausfall
einzelner Kursstunden eine entsprechende Rückerstattung erfolgt.
In der Praxis werden ausgefallene Kursstunden jedoch regelmäßig durch Ersatztermine nachgeholt. In
diesen Fällen erfolgt derzeit dennoch teilweise eine anteilige Rückerstattung der Kursgebühr für die
ausgefallene Stunde, obwohl die Leistung durch den Ersatztermin erbracht wird.
Zur Klarstellung und Vereinheitlichung der Abrechnungspraxis soll die Satzung dahingehend ergänzt
werden, dass keine Rückerstattung erfolgt, sofern eine ausgefallene Kursstunde durch einen
Ersatztermin nachgeholt wird.
Damit wird sichergestellt, dass nur tatsächlich nicht erbrachte Leistungen erstattet werden und eine
einheitliche, nachvollziehbare Regelung für alle Kurse gilt.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den
Haushalt:
Die Änderung führt zu einem geringeren Buchungsaufwand bei einem Kursausfall.
Uwe Themann
Samtgemeindebürgermeister
Anlagenverzeichnis:
Satzung der Samtgemeinde Hesel über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung des
Schwimmbades Hesel, in der Fassung der 1. Änderung vom 17.06.2025
Beschlussvorlage: SG/2026/050 [öffentlich] Seite 2 von 2
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