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Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Samtgemeinde Hesel über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung des Schwimmbades Hesel vom 16.06.2026 (Schwimmbadentgeltsatzung)

Angenommen7 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Hesel
Datum2026-05-06
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Beschlussvorlage SG/2026/050 [öffentlich] Betreff: Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Samtgemeinde Hesel über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung des Schwimmbades Hesel vom 16.06.2026 (Schwimmbadentgeltsatzung) Federführung: Sachgebiet 23 - Zusammenleben Verfasser: Christina Roskam Aktenzeichen: 23.3 CRos Datum: 07.04.2026 Beratungsfolge Datum Beschluss Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur und Beratung 06.05.2026 Soziales Samtgemeindeausschuss Vorbereitung 19.05.2026 Samtgemeinderat Hesel Entscheidung 16.06.2026 Beschlussvorschlag: Es wird die 2. Änderung der folgenden Fassung beschlossen: 2. Änderung der Satzung der Samtgemeinde Hesel über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung des Schwimmbades Hesel vom 16.06.2026 (Schwimmbadentgeltsatzung) Der Rat der Samtgemeinde Hesel hat aufgrund der §§ 10, 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29.01.2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3) und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S 121), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 589) in seiner Sitzung am 16.06.2026 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderungen Im § 4 wird im Absatz 2 Satz 2 nach dem Wort Kurses der Teilsatz „wenn kein Ersatztermin benannt wird“ eingefügt. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Samtgemeinde Hesel Der Samtgemeindebürgermeister Uwe Themann Seite 1 von 2 Sachverhalt: In der Schwimmbadentgeltsatzung der Samtgemeinde Hesel ist bislang geregelt, dass bei Ausfall einzelner Kursstunden eine entsprechende Rückerstattung erfolgt. In der Praxis werden ausgefallene Kursstunden jedoch regelmäßig durch Ersatztermine nachgeholt. In diesen Fällen erfolgt derzeit dennoch teilweise eine anteilige Rückerstattung der Kursgebühr für die ausgefallene Stunde, obwohl die Leistung durch den Ersatztermin erbracht wird. Zur Klarstellung und Vereinheitlichung der Abrechnungspraxis soll die Satzung dahingehend ergänzt werden, dass keine Rückerstattung erfolgt, sofern eine ausgefallene Kursstunde durch einen Ersatztermin nachgeholt wird. Damit wird sichergestellt, dass nur tatsächlich nicht erbrachte Leistungen erstattet werden und eine einheitliche, nachvollziehbare Regelung für alle Kurse gilt. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Die Änderung führt zu einem geringeren Buchungsaufwand bei einem Kursausfall. Uwe Themann Samtgemeindebürgermeister Anlagenverzeichnis: Satzung der Samtgemeinde Hesel über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung des Schwimmbades Hesel, in der Fassung der 1. Änderung vom 17.06.2025 Beschlussvorlage: SG/2026/050 [öffentlich] Seite 2 von 2

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