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Einstellung der Förderung der Schwimmgrundausbildung für Teilnehmende aus der Samtgemeinde Hesel
Angenommen4 Ja · 0 Nein · 3 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Hesel |
| Datum | 2026-05-06 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
SG/2026/044 [öffentlich]
Betreff:
Einstellung der Förderung der Schwimmgrundausbildung für Teilnehmende aus der Samtgemeinde
Hesel
Federführung: Sachgebiet 23 - Zusammenleben
Verfasser: Christina Roskam
Aktenzeichen: SG 23.3/CRos
Datum: 18.03.2026
Beratungsfolge Datum Beschluss
Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur und
Vorbereitung 06.05.2026
Soziales
Samtgemeindeausschuss Entscheidung 19.05.2026
Beschlussvorschlag:
Die bisherige Förderung der Schwimmgrundausbildung in Höhe von 3,00 € je Unterrichtsstunde für
Teilnehmende aus der Samtgemeinde Hesel wird mit sofortiger Wirkung eingestellt.
Sachverhalt:
Die Schwimmgrundausbildung wurde bisher durch den Träger des Lehrschwimmbeckens für
Teilnehmende aus der Samtgemeinde Hesel mit einem Zuschuss in Höhe von 3,00 € je
Unterrichtsstunde gefördert. Ziel dieser Förderung war es, den Zugang zur Schwimmausbildung zu
erleichtern und die Schwimmfähigkeit insbesondere von Kindern zu unterstützen.
In den vergangenen Jahren ist die Nachfrage nach dieser Förderung jedoch deutlich zurückgegangen.
Der letzte Antrag wurde im Jahr 2023 gestellt, seither liegen keine weiteren Anträge vor.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass durch die Förderung eine mögliche Konkurrenzsituation zum
örtlichen Schwimmverein entstehen kann, der ebenfalls Schwimmkurse anbietet und auch hierfür eine
Förderung durch die Samtgemeinde erhält.
Darüber hinaus lässt die aktuelle Haushaltslage eine Fortführung der Förderung nicht mehr zu. Die
erforderlichen Mittel stehen künftig nicht mehr in ausreichendem Umfang zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den
Haushalt:
Durch die Einstellung der Förderung der Schwimmgrundausbildung entfallen künftig
Ausgaben in Höhe von 3,00 € je Unterrichtsstunde pro geförderter Person.
Haushaltsmittel für diese Förderung können künftig eingespart bzw. anderweitig verwendet
werden.
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Uwe Themann
Samtgemeindebürgermeister
Beschlussvorlage: SG/2026/044 [öffentlich] Seite 2 von 2
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