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Einstellung der Förderung der Schwimmgrundausbildung für Teilnehmende aus der Samtgemeinde Hesel

Angenommen4 Ja · 0 Nein · 3 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Hesel
Datum2026-05-06
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Beschlussvorlage SG/2026/044 [öffentlich] Betreff: Einstellung der Förderung der Schwimmgrundausbildung für Teilnehmende aus der Samtgemeinde Hesel Federführung: Sachgebiet 23 - Zusammenleben Verfasser: Christina Roskam Aktenzeichen: SG 23.3/CRos Datum: 18.03.2026 Beratungsfolge Datum Beschluss Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur und Vorbereitung 06.05.2026 Soziales Samtgemeindeausschuss Entscheidung 19.05.2026 Beschlussvorschlag: Die bisherige Förderung der Schwimmgrundausbildung in Höhe von 3,00 € je Unterrichtsstunde für Teilnehmende aus der Samtgemeinde Hesel wird mit sofortiger Wirkung eingestellt. Sachverhalt: Die Schwimmgrundausbildung wurde bisher durch den Träger des Lehrschwimmbeckens für Teilnehmende aus der Samtgemeinde Hesel mit einem Zuschuss in Höhe von 3,00 € je Unterrichtsstunde gefördert. Ziel dieser Förderung war es, den Zugang zur Schwimmausbildung zu erleichtern und die Schwimmfähigkeit insbesondere von Kindern zu unterstützen. In den vergangenen Jahren ist die Nachfrage nach dieser Förderung jedoch deutlich zurückgegangen. Der letzte Antrag wurde im Jahr 2023 gestellt, seither liegen keine weiteren Anträge vor. Zudem ist zu berücksichtigen, dass durch die Förderung eine mögliche Konkurrenzsituation zum örtlichen Schwimmverein entstehen kann, der ebenfalls Schwimmkurse anbietet und auch hierfür eine Förderung durch die Samtgemeinde erhält. Darüber hinaus lässt die aktuelle Haushaltslage eine Fortführung der Förderung nicht mehr zu. Die erforderlichen Mittel stehen künftig nicht mehr in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Durch die Einstellung der Förderung der Schwimmgrundausbildung entfallen künftig Ausgaben in Höhe von 3,00 € je Unterrichtsstunde pro geförderter Person. Haushaltsmittel für diese Förderung können künftig eingespart bzw. anderweitig verwendet werden. Seite 1 von 2 Uwe Themann Samtgemeindebürgermeister Beschlussvorlage: SG/2026/044 [öffentlich] Seite 2 von 2

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