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Neufassung der Entschädigungssatzung der Samtgemeinde Bersenbrück

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TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Bersenbrück
Datum2026-05-28
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Samtgemeinde Bersenbrück Der Samtgemeindebürgermeister Beschlussvorlage Vorlage Nr.: 4992/2026 Neufassung der Entschädigungssatzung der Samtgemeinde Bersenbrück Fachdienst II: Finanzen, Wirtschaftsförderung Datum: 07.05.2026 und Tourismus Beratungsfolge Gremium Datum Sitzungsart Zuständigkeit Ausschuss für Finanzen und Tourismus 28.05.2026 öffentlich Vorberatung Samtgemeindeausschuss 02.06.2026 nicht öffentlich Vorberatung Samtgemeinderat 18.06.2026 öffentlich Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Satzung der Samtgemeinde Bersenbrück über die Entschädigung der Ratsmitglieder so wie der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder (s. Anlage) wird mit Wirkung zum 01. November 2026 beschlossen. Sachverhalt: Die kommunale Selbstverwaltung als Strukturprinzip des Verwaltungsaufbaus in den Ländern und als prägendes politisch-demokratisches Element in Deutschland ist auf das freiwillige Engagement und die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen angewiesen. Dies trifft vor allem auf eine ehrenamtliche Tätigkeit als Abgeordnete oder Abgeordneter einer kommunalen Vertretung zu (Rat, Kreistag, Regionsversammlung). Die Ausübung einer solchen Tätigkeit dient nicht nur dem Gemeinwohl, sie ist auch deshalb besonders anerkennenswert, weil die hierfür aufgewandte Zeit nicht finanziell entgolten wird und – anders als bei parlamentarischen Abgeordneten – auch keine Diäten zur Gewährleistung des Lebensunterhalts gezahlt werden. Ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung bedeutet deshalb immer auch, Zeit im Interesse des Gemeinwohls „zu opfern“. Andererseits sollen und dürfen denjenigen, die sich als Abgeordnete einer Vertretung kommunalpolitisch engagieren, keine finanziellen Nachteile entstehen. Treten solche Nachteile ein, leidet das freiwillige bürgerschaftliche Engagement und die kommunale Selbstverwaltung wird als solche gefährdet. Aufgabe und Ziel der gesetzlichen Regelungen über die Entschädigung der kommunalen Abgeordneten und der auf dieser Grundlage zu erlassenden kommunalen Satzungen sind es, den Eintritt finanzieller Nachteile für in dieser Weise ehrenamtlich Tätige zu verhindern. 1 Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) haben Abgeordnete daher Anspruch auf die Zahlung einer Entschädigung. Das NKomVG selbst enthält nur wenige materielle Regelungen über die Entschädigung der Abgeordneten der Vertretung. Vor diesem Hintergrund beruft das Niedersächsische Innenministerium vor dem Ende einer Kommunalwahlperiode sachverständige Personen in eine Kommission, die Empfehlungen zur Ausgestaltung der Art und Höhe der Entschädigung der Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen gibt. Aufgrund der allgemeinen Preissteigerung und der Belastung durch Zunahme der Komplexität der zu erledigenden Aufgaben für kommunale Mandatsträger hält die Kommission eine Steigerung der empfohlenen Höchstsätze im Vergleich zu den letzten Empfehlungen im Jahr 2021 um ca. 15 % für gerechtfertigt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung von 3% pro Jahr. Mit dem vorliegenden Entwurf der Satzung der Samtgemeinde Bersenbrück über die Entschädigung der Ratsmitglieder wird dieser Empfehlung Rechnung getragen. 1. Finanzielle Auswirkungen Nein Ja a) Gesamtkosten der Maßnahme: 20.000€ b) davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 0 € Betroffener Haushaltsbereich Ergebnishaushalt Finanzhaushalt/Investitionsprogramm Produktnummer/Projektnummer Bezeichnung: Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung. Den erforderlichen Mitteln stehen Einzahlungen/Erlöse zur Deckung gegenüber in Höhe von € Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur Deckung sind der Begründung zu entnehmen). c) Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung: Der Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen. Die Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre Es entstehen jährliche Folgekosten in Höhe von € Durch die Maßnahme werden jährliche Erträge erwartet in Höhe von €. 2. klima- und nachhaltigkeitsrelevante Auswirkung Ziel Kurzbegründung/Anmerkungen 2 Keine Armut und kein Hunger 1 (SDG 1 + 2) x Gleichstellungspolitische Auswirkungen (SDG 5), 2 Hochwertige Bildung für x alle (SDG 4) Energie und Klimaschutz 3 (SDG 7 + 13) x Arbeit, Wirtschaft, Industrie und Infrastruktur 4 x (SDG 8 + 9) Nachhaltiger Konsum und Produktion, Gesundes 5 Leben x (SDG 12 + 3) Sauberes Wasser, Leben an Land 6 (SDG 6 + 15) x Nachhaltige Gemeinden, leistungsstarke Kommune, 7 x (SDG 11 + 16) Weniger Ungleichheiten, Kommunale 8 Partnerschaften x (SDG 10 + 17) Beteiligte Stellen: Erster Samtgemeinderat gez. Michael Wernke gez. Michael Klumpe Samtgemeindebürgermeister Fachdienstleitung 3 4

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