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Annahme von Spenden, Zuwendungen und Sponsoring
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rottweil |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr. 140/2026
Abteilung 1.5 - Kasse und Buchhaltung
Sachbearbeiter(in):
01.07.2026
Beratungsfolge Sitzungstermin
Kultur-, Sozial- und Verwaltungsausschuss (öffentlich) 01.07.2026
Annahme von Spenden, Zuwendungen und Sponsoring
Beschlussvorschlag:
Die aufgeführten Spenden und Zuwendungen wegen angenommen. Den Sponsoring-Verträgen
wird zugestimmt.
Begründung:
§ 78 Absatz 4 Gemeindeordnung schreibt vor, dass über die Annahme oder Vermittlung von
Zuwendungen der Gemeinderat entscheidet.
Zuständigkeit:
Nach §6 Ziffer 2 Nr. 2.5 der Hauptsatzung ist der Kultur-, Sozial- und Verwaltungsausschuss zum
Beschluss über die Annahme von Zuwendungen zuständig. Die Dienstanweisung für das
Einwerben und die Annahme von Spenden, Zuwendungen und Sponsoring vom 18.05.2006
sieht eine vierteljährliche Vorlage im Kultur-, Sozial- und Verwaltungsausschuss vor.
Anlagen:
Anlage 1 Liste der Zuwendungen/Spenden und Sponsoring
Vorlage Nr. 140/2026 Seite 1 von 1
Text aus PDF extrahiert