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Annahme von Spenden, Zuwendungen und Sponsoring

Angenommen
TypAntrag
GemeindeRottweil
Datum2026-07-01
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Vorlage Nr. 140/2026 Abteilung 1.5 - Kasse und Buchhaltung Sachbearbeiter(in): 01.07.2026 Beratungsfolge Sitzungstermin Kultur-, Sozial- und Verwaltungsausschuss (öffentlich) 01.07.2026 Annahme von Spenden, Zuwendungen und Sponsoring Beschlussvorschlag: Die aufgeführten Spenden und Zuwendungen wegen angenommen. Den Sponsoring-Verträgen wird zugestimmt. Begründung: § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung schreibt vor, dass über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen der Gemeinderat entscheidet. Zuständigkeit: Nach §6 Ziffer 2 Nr. 2.5 der Hauptsatzung ist der Kultur-, Sozial- und Verwaltungsausschuss zum Beschluss über die Annahme von Zuwendungen zuständig. Die Dienstanweisung für das Einwerben und die Annahme von Spenden, Zuwendungen und Sponsoring vom 18.05.2006 sieht eine vierteljährliche Vorlage im Kultur-, Sozial- und Verwaltungsausschuss vor. Anlagen: Anlage 1 Liste der Zuwendungen/Spenden und Sponsoring Vorlage Nr. 140/2026 Seite 1 von 1

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