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Prüfbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 des Eigenbetriebs Stadtbau
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rottweil |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr. 133/2026
Rechnungsprüfungsamt
Sachbearbeiter(in): Lepsch, Andrea
15.06.2026
Beratungsfolge Sitzungstermin
Kultur-, Sozial- und Verwaltungsausschuss (öffentlich) 01.07.2026
Gemeinderat (öffentlich) 15.07.2026
Prüfbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 des Eigenbetriebs Stadtbau
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat nimmt den Schlussbericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes
zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat stellt die Ergebnisse des Jahresabschlusses 2025 des Eigenbetriebs
Stadtbau gemäß § 16 Abs. 3 EigBG fest.
3. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2025 die Entlastung erteilt.
Begründung:
Nach § 111 Gemeindeordnung (GemO) Baden-Württemberg unterliegen die Jahresabschlüsse
von Eigenbetrieben vor der Feststellng durch den Gemeinderat derselben umfassenden
Prüfungspflicht wie die übrigen Bereiche der Verwaltung.
Das Rechnungsprüfungsamt hat deshalb den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebs Stadtbau
Rottweil in entsprechender Anwendung des § 110 Abs. 1 GemO geprüft und das Ergebnis im
beiliegenden Bericht zusammengefasst.
Im Ergebnis ergab die örtliche Prüfung keine Beanstandungen, die einer Feststellung des
Jahresabschlusses 2025 entgegenstehen. Nach § 110 GemO wird daher abschließend bestätigt,
dass
- Bei den Erträgen und Aufwendungen bzw. den Einnahmen und Ausgaben und bei der
Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren
worden ist,
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise
begründet und belegt sind,
- der Wirtschaftsplan eingehalten worden ist und
- das Vermögen, die Rückstellungen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.
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Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt daher dem Gemeinderat, den Jahresabschluss des EigB
Stadtbau Rottweil endgültig festzustellen.
Zuständigkeit:
Gemeinderat nach § 2 Hauptsatzung i. V. m. § 39 Abs. 2 Nr. 14 GemO
Anlagen:
Anlage 1 Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des
Jahresabschlusses 2025 des Eigenbetriebs Stadtbau Rottweil
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