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Prüfbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2025

Angenommen
TypAntrag
GemeindeRottweil
Datum2026-07-01
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Vorlage Nr. 132/2026 Rechnungsprüfungsamt Sachbearbeiter(in): Lepsch, Andrea 15.06.2026 Beratungsfolge Sitzungstermin Kultur-, Sozial- und Verwaltungsausschuss (öffentlich) 01.07.2026 Gemeinderat (öffentlich) 15.07.2026 Prüfbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 Beschlussvorschlag: Der Schlussbericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 wird zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung der Stadt Rottweil für das Haushaltsjahr 2025 wird mit den darin ausgewiesenen Beträgen, wie von der Kämmerei dargestellt, gemäß § 95b Abs. 1 GemO festgestellt. Begründung: Der Jahresabschluss 2025 wurde nach § 110 Abs. 1 GemO geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt stellt fest, dass 1. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, 3. der Haushaltsplan im Wesentlichen eingehalten worden ist und 4. das Vermögen, die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind. Der Jahresabschluss vermittelt nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Großen Kreisstadt Rottweil. Das Rechnungsprüfungsamt kann deshalb dem Gemeinderat empfehlen, den Jahresabschluss 2025 der Stadt Rottweil unverändert gemäß § 95b Abs. 1 GemO festzustellen. Vorlage Nr. 132/2026 Seite 1 von 2 Zuständigkeit: Gemeinderat nach § 2 Abs. 2 Hauptsatzung. Anlagen: Anlage 1 Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2025 der Stadt Rottweil Vorlage Nr. 132/2026 Seite 2 von 2

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