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Flächennutzungsplan 2015 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Nagold (VG Nagold) - Beratung und Beschlussfassung über die Fortschreibung des Flächennut-zungsplans 2015 der VG Nagold (Durchführungs-/Aufstellungsbeschluss) für die gesamte Gemarkung

Angenommen8 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeRohrdorf
Datum2026-07-24
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat Rohrdorf beschließt die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2015 der Verwaltungsgemeinschaft Nagold für alle beteiligten Städte und Gemeinden (Haiterbach, Nagold, Ebhausen, Rohrdorf) mit Fokus auf 2040. Parallel wird der Landschaftsplan von 1998 neu aufgestellt und aktualisiert. Das Verfahren wird gemäß Baugesetzbuch durchgeführt, die Kosten werden anteilig nach Gemarkungsfläche aufgeteilt (geschätzt ca. 25.000 Euro für Rohrdorf). Der Beschluss dient als Grundlage für weitere Verfahrensschritte der Verwaltungsgemeinschaft.

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Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage Vorlage: BV/2026/047 Aktenzeichen: Bearbeiter: Daniel Jendroska Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 24.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Flächennutzungsplan 2015 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Nagold (VG Nagold) - Beratung und Beschlussfassung über die Fortschreibung des Flächennut-zungsplans 2015 der VG Nagold (Durchführungs-/Aufstellungsbeschluss) für die gesamte Gemarkung Beschlussvorschlag 1. DerGemeinderatderGemeindeRohrdorfbeschließt,denFlächennutzungsplan2015der vereinbartenVerwaltungsgemeinschaft-Nagold(VGNagold)fürdieZukunftfortzuschreiben. 2. DerBeschlussdesGemeinderatesdientdemGemeinsamenAusschussderVGNagold,mitden StädtenHaiterbachundNagoldunddenGemeindenEbhausenundRohrdorf,als GeschäftsgrundlagefüralleweiterenBeschlüsseimRahmenderVerfahrensdurchführung. 3. DerGeltungsbereichderFortschreibungdesFlächennutzungsplans2040derVGNagoldumfasst diegesamteGemarkungsflächederStädteHaiterbachundNagoldsowiederGemeindenEbhausen undRohrdorf. 4. Im Rahmen der geplanten Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2040 wird ebenfalls beschlossen, den bisherigen Landschaftsplan für die VG Nagold neu aufzustellen und zu aktualisieren. 5. DasBauleitplanverfahrenwirdgemäß§5BauGBi.V.m.§§3und4BauGBdurchgeführt. Sachverhalt Der ursprüngliche Flächennutzungsplan (FNP; seit 1981) der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Nagold (VGNagold)wurdezuletztindenNeunzigerJahreinsgesamtfortgeschrieben.DerFeststellungsbeschlussfür den FNP 2015 erfolgte am 08.04.1997, mit Veröffentlichung nach Genehmigung durch das RP Karlsruhe, erlangteeram28.06.1997seineRechtswirksamkeit. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2015 betraf nur ausgewählte Teilflächen, im Besonderen die Konversionsfläche der Eisbergkaserne - der heutige INGpark Nagold Gäu, und ist seit dem 08.01.2005 wirksam. Um im Teilort Nagold-Hochdorf für einen Einzelhandelsstandort einen Bebauungsplan aufstellen zu können, wurde im Jahr 2013 eine räumlich begrenzte, sektorale Teiländerung des FNPs der VG Nagold im Bereich „Untere Laubenäcker“ in Nagold-Hochdorf erforderlich. Diese 2. Änderung des FNPs 2015 wurde am 05.04.2014mitVeröffentlichungrechtswirksam. Für die Realisierung von zwei Solarflächen auf der Gemarkung der Stadt Haiterbach, „Solarpark Unterschwandorf Bergäcker“ und „Solarpark Haiterbach Blätschenschneider“, wurde ein 3. Änderungsverfahren durchgeführt, welches nach Genehmigung durch das RP Karlsruhe am 17.06.2023 rechtswirksamwurde. ImRahmenderBeratungen2022zur3.ÄnderungwurdenauchdieÄnderungsbeschlüssefüreine4.sektorale Teiländerung des FNPs, im Bereich „Harlach“ der Gemeinde Rohrdorf beschlossen (anstelle Gemischter BauflächeDarstellungeinerSonderbaufläche„Reitanlage“sowie„GewerblicheBaufläche“). DesWeiterenwurdeeine5.sektoraleTeiländerungdesFNPsbeschlossen.AnzupassensindhierbeiFlächen der Gemeinde Ebhausen sowie der Stadt Nagold, deren Nutzung im Rahmen von Bebauungsplanverfahren geändertwerden. Ebenso sind noch Flächen aus den Verfahren gem. § 13a BauGB einzuarbeiten und amtlich bekannt zu machen.DieseVerfahrensdurchführungenwerdennunzeitnaherfolgen. Um für die Zukunft wieder gut aufgestellt zu sein, bedarf es der Fortschreibung des gesamten FlächennutzungsplansmitdemFocusaufdasJahr2040.ImRahmenderDurchführungdesVerfahrenswird esaucherforderlich,denLandschaftsplanausdemJahr1998zuaktualisierenundneuaufzustellen. Die zuständige Verwaltungsgemeinschaft wird zur Erledigung der erforderlichen Planungsaufgaben diese an geeignete Fachbüros übertragen. Aufgrund der anzunehmenden Gestehungskosten für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Nagold sowie des Landschaftsplans ist jedoch eine entsprechende Ausschreibungdurchzuführen(Ausschreibungspflichtab214.000Euro). Bereitsmit einer Beratungder VG Nagoldim Jahr 2022wurde vonder VG beschlossen, dass dieKosten für dieseVerfahrenanteiligderGemarkungsflächederVG-Mitgliedsgemeindenaufgeteiltwerden. Die Städte und Gemeinden der VG Nagold müssen in ihren jeweiligen Gremien die Durchführung der FortschreibungdesFlächennutzungsplans2040beratenundbeschließen.DieBeschlüssedieneninSumme alsGeschäftsgrundlagefüralleweiterenVerfahrensschrittederVGNagold In Bezug auf die noch zu diskutierenden Änderungen von Flächenausweisungen sowie der Darstellung neu geplanter Flächen werden diese dem Gemeinderat Rohrdorf zu gegebener Zeit, mit geeigneten Planunterlagen,zurBeratungundBeschlussfassungvorgelegtwerden. ImAnschlussdarandienendieseBeschlüssederVGNagoldalsArbeits-,Beratungs-undBeschlussgrundlage fürdieweiterenVerfahrensschritte,dievonderVGzubeschliessensind. GleichesVorberatungserfordernisgiltauchfürdiedreiweiterenMitgliedsgemeindenderVGNagold. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, den Durchführungsbeschluss zur Fortschreibung des gesamten Flächennutzungsplans sowie die Aktualisierung des Landschaftsplans zu fassen und diesen BeschlussderVGNagoldvorzulegen. Finanzielle Auswirkungen ZurDeckungderzuerwartendenKostenvonca.25.000Euro(Schätzungaus2022)wirdeinentsprechendes Budget im Haushalt zur Verfügung gestellt. Dieses muss ggf. auf Basis des Ausschreibungsergebnis angepasstwerden. Anlagen - keine -

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