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Flächennutzungsplan 2015 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Nagold (VG Nagold) - Beratung und Beschlussfassung über die Fortschreibung des Flächennut-zungsplans 2015 der VG Nagold (Durchführungs-/Aufstellungsbeschluss) für die gesamte Gemarkung
Angenommen8 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rohrdorf |
| Datum | 2026-07-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat Rohrdorf beschließt die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2015 der Verwaltungsgemeinschaft Nagold für alle beteiligten Städte und Gemeinden (Haiterbach, Nagold, Ebhausen, Rohrdorf) mit Fokus auf 2040. Parallel wird der Landschaftsplan von 1998 neu aufgestellt und aktualisiert. Das Verfahren wird gemäß Baugesetzbuch durchgeführt, die Kosten werden anteilig nach Gemarkungsfläche aufgeteilt (geschätzt ca. 25.000 Euro für Rohrdorf). Der Beschluss dient als Grundlage für weitere Verfahrensschritte der Verwaltungsgemeinschaft.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage: BV/2026/047 Aktenzeichen:
Bearbeiter: Daniel Jendroska
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
24.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Flächennutzungsplan 2015 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Nagold (VG Nagold) -
Beratung und Beschlussfassung über die Fortschreibung des Flächennut-zungsplans 2015
der VG Nagold (Durchführungs-/Aufstellungsbeschluss) für die gesamte Gemarkung
Beschlussvorschlag
1. DerGemeinderatderGemeindeRohrdorfbeschließt,denFlächennutzungsplan2015der
vereinbartenVerwaltungsgemeinschaft-Nagold(VGNagold)fürdieZukunftfortzuschreiben.
2. DerBeschlussdesGemeinderatesdientdemGemeinsamenAusschussderVGNagold,mitden
StädtenHaiterbachundNagoldunddenGemeindenEbhausenundRohrdorf,als
GeschäftsgrundlagefüralleweiterenBeschlüsseimRahmenderVerfahrensdurchführung.
3. DerGeltungsbereichderFortschreibungdesFlächennutzungsplans2040derVGNagoldumfasst
diegesamteGemarkungsflächederStädteHaiterbachundNagoldsowiederGemeindenEbhausen
undRohrdorf.
4. Im Rahmen der geplanten Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2040 wird ebenfalls
beschlossen, den bisherigen Landschaftsplan für die VG Nagold neu aufzustellen und zu
aktualisieren.
5. DasBauleitplanverfahrenwirdgemäß§5BauGBi.V.m.§§3und4BauGBdurchgeführt.
Sachverhalt
Der ursprüngliche Flächennutzungsplan (FNP; seit 1981) der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Nagold
(VGNagold)wurdezuletztindenNeunzigerJahreinsgesamtfortgeschrieben.DerFeststellungsbeschlussfür
den FNP 2015 erfolgte am 08.04.1997, mit Veröffentlichung nach Genehmigung durch das RP Karlsruhe,
erlangteeram28.06.1997seineRechtswirksamkeit.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2015 betraf nur ausgewählte Teilflächen, im Besonderen die
Konversionsfläche der Eisbergkaserne - der heutige INGpark Nagold Gäu, und ist seit dem 08.01.2005
wirksam.
Um im Teilort Nagold-Hochdorf für einen Einzelhandelsstandort einen Bebauungsplan aufstellen zu können,
wurde im Jahr 2013 eine räumlich begrenzte, sektorale Teiländerung des FNPs der VG Nagold im Bereich
„Untere Laubenäcker“ in Nagold-Hochdorf erforderlich. Diese 2. Änderung des FNPs 2015 wurde am
05.04.2014mitVeröffentlichungrechtswirksam.
Für die Realisierung von zwei Solarflächen auf der Gemarkung der Stadt Haiterbach, „Solarpark
Unterschwandorf Bergäcker“ und „Solarpark Haiterbach Blätschenschneider“, wurde ein 3.
Änderungsverfahren durchgeführt, welches nach Genehmigung durch das RP Karlsruhe am 17.06.2023
rechtswirksamwurde.
ImRahmenderBeratungen2022zur3.ÄnderungwurdenauchdieÄnderungsbeschlüssefüreine4.sektorale
Teiländerung des FNPs, im Bereich „Harlach“ der Gemeinde Rohrdorf beschlossen (anstelle Gemischter
BauflächeDarstellungeinerSonderbaufläche„Reitanlage“sowie„GewerblicheBaufläche“).
DesWeiterenwurdeeine5.sektoraleTeiländerungdesFNPsbeschlossen.AnzupassensindhierbeiFlächen
der Gemeinde Ebhausen sowie der Stadt Nagold, deren Nutzung im Rahmen von Bebauungsplanverfahren
geändertwerden.
Ebenso sind noch Flächen aus den Verfahren gem. § 13a BauGB einzuarbeiten und amtlich bekannt zu
machen.DieseVerfahrensdurchführungenwerdennunzeitnaherfolgen.
Um für die Zukunft wieder gut aufgestellt zu sein, bedarf es der Fortschreibung des gesamten
FlächennutzungsplansmitdemFocusaufdasJahr2040.ImRahmenderDurchführungdesVerfahrenswird
esaucherforderlich,denLandschaftsplanausdemJahr1998zuaktualisierenundneuaufzustellen.
Die zuständige Verwaltungsgemeinschaft wird zur Erledigung der erforderlichen Planungsaufgaben diese an
geeignete Fachbüros übertragen. Aufgrund der anzunehmenden Gestehungskosten für die Fortschreibung
des Flächennutzungsplans der VG Nagold sowie des Landschaftsplans ist jedoch eine entsprechende
Ausschreibungdurchzuführen(Ausschreibungspflichtab214.000Euro).
Bereitsmit einer Beratungder VG Nagoldim Jahr 2022wurde vonder VG beschlossen, dass dieKosten für
dieseVerfahrenanteiligderGemarkungsflächederVG-Mitgliedsgemeindenaufgeteiltwerden.
Die Städte und Gemeinden der VG Nagold müssen in ihren jeweiligen Gremien die Durchführung der
FortschreibungdesFlächennutzungsplans2040beratenundbeschließen.DieBeschlüssedieneninSumme
alsGeschäftsgrundlagefüralleweiterenVerfahrensschrittederVGNagold
In Bezug auf die noch zu diskutierenden Änderungen von Flächenausweisungen sowie der Darstellung neu
geplanter Flächen werden diese dem Gemeinderat Rohrdorf zu gegebener Zeit, mit geeigneten
Planunterlagen,zurBeratungundBeschlussfassungvorgelegtwerden.
ImAnschlussdarandienendieseBeschlüssederVGNagoldalsArbeits-,Beratungs-undBeschlussgrundlage
fürdieweiterenVerfahrensschritte,dievonderVGzubeschliessensind.
GleichesVorberatungserfordernisgiltauchfürdiedreiweiterenMitgliedsgemeindenderVGNagold.
Die Gemeindeverwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, den Durchführungsbeschluss zur Fortschreibung des
gesamten Flächennutzungsplans sowie die Aktualisierung des Landschaftsplans zu fassen und diesen
BeschlussderVGNagoldvorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen
ZurDeckungderzuerwartendenKostenvonca.25.000Euro(Schätzungaus2022)wirdeinentsprechendes
Budget im Haushalt zur Verfügung gestellt. Dieses muss ggf. auf Basis des Ausschreibungsergebnis
angepasstwerden.
Anlagen
- keine -
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