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Neufassung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigungen der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern
Angenommen8 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rohrdorf |
| Datum | 2026-07-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Rohrdorf erlässt eine Neufassung ihrer Polizeiverordnung zur Regelung umweltschädlichen Verhaltens, Belästigungen, zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen sowie Hausnummern. Die bisherige Verordnung von 2008 entspricht nicht mehr den aktuellen Rechtsgrundlagen (Polizeigesetz 2020) und dem neuen Muster des Gemeindetags Baden-Württemberg von 2026. Die Neufassung präzisiert Regelungen zu Lärm, Wohnmobilen, modernen Fortbewegungsmitteln und streicht überholte Bestimmungen. Sie tritt am 01.08.2026 in Kraft.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage: BV/2026/040 Aktenzeichen:
Bearbeiter: Daniel Jendroska
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
24.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Neufassung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigungen der
Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von
Hausnummern
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten,
Belästigungen der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das
Anbringen von Hausnummern in der als Anlage 2 beigefügten Fassung zu.
Die Polizeiverordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung vom
21.11.2008 außer Kraft.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Polizeiverordnung nach den gesetzlichen Vorgaben öffentlich
bekannt zu machen und der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Sachverhalt
Die derzeit geltende Polizeiverordnung der Gemeinde Rohrdorf stammt vom 21.11.2008. Sie
basiert noch auf der damaligen Systematik des Polizeigesetzes und auf dem früheren Muster einer
kommunalen Polizeiverordnung.
Seit ihrem Erlass haben sich sowohl die gesetzlichen Grundlagen als auch die tatsächlichen
Regelungsbedarfe im kommunalen Ordnungsrecht verändert. Der Gemeindetag Baden-
Württemberg hat im Juni 2026 ein überarbeitetes Muster für eine kommunale Polizeiverordnung
vorgelegt. Dieses Muster löst das bisherige, in Grundzügen noch aus dem Jahr 1999 stammende
Muster ab. Hintergrund sind insbesondere die Neufassung des Polizeigesetzes Baden-
Württemberg vom 06.10.2020, spätere gesetzliche Änderungen sowie neue gesellschaftliche und
technische Entwicklungen. Das Muster wurde nach der Mitteilung des Gemeindetags mit dem
Innenministerium und dem Umweltministerium abgestimmt.
Der vorliegende Entwurf der neuen Polizeiverordnung orientiert sich an der Leitfassung des
Gemeindetags und übernimmt zusätzlich einzelne örtlich sinnvolle beziehungsweise bereits
bislang enthaltene Regelungstatbestände. Eine bloße Änderungssatzung wäre wegen der Vielzahl
der redaktionellen, systematischen und materiellen Anpassungen nicht zweckmäßig. Die
Neufassung schafft eine einheitliche, aktuelle und besser vollziehbare Grundlage für
ordnungsrechtliches Einschreiten.
Gründe für die Neufassung
Die Neufassung ist insbesondere aus folgenden Gründen erforderlich:
Aktualisierung der Rechtsgrundlagen:
Die bisherige Verordnung verweist auf die frühere Fassung des Polizeigesetzes. Die neue
Verordnung stellt auf § 17 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 PolG in der Fassung vom
06.10.2020, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.02.2026, ab.
Anpassung an das neue Muster des Gemeindetags:
Der Entwurf folgt in Aufbau, Begrifflichkeiten und Ordnungswidrigkeitentatbeständen weitgehend
dem Muster 2026. Dadurch wird die Rechtsanwendung vereinheitlicht und an die aktuelle
Mustersystematik angepasst.
Fortschreibung wegen neuer Regelungsbedarfe:
Neu beziehungsweise präziser geregelt werden unter anderem Mobiltelefone und sonstige Geräte
zur Lauterzeugung, Wohnmobile, Banner und sonstige Trägermedien, Assistenzhunde, moderne
Fortbewegungsmittel in Grünanlagen sowie Slacklines.
Bereinigung überholter oder rechtlich problematischer Regelungen:
Einzelne alte Regelungen werden gestrichen oder zurückgenommen, insbesondere die
Nutzungszeiten für Wertstoff- und Altglassammelbehälter sowie eigenständige Alkoholtatbestände.
Damit wird die Verordnung auf solche Regelungen konzentriert, für die ein tragfähiger
ordnungsrechtlicher Bezug besteht.
Bessere Vollziehbarkeit:
Die Ordnungswidrigkeitentatbestände werden an die neue Paragraphenfolge angepasst. Die
Verordnung wird dadurch übersichtlicher und für Verwaltung, Bürgerschaft und Vollzug eindeutiger.
Bewertung der Verwaltung
Die Neufassung ist aus Sicht der Verwaltung sachgerecht. Die bisherige Verordnung ist zwar in
vielen Grundzügen weiterhin brauchbar, sie bildet aber die aktuelle Rechtslage und die aktuelle
Mustersystematik nicht mehr ausreichend ab.
Der Entwurf vermeidet eine Überregulierung, indem nicht jeder denkbare ordnungsrechtliche
Sachverhalt aufgenommen wird. Zugleich werden solche Bereiche ergänzt oder präzisiert, die im
Alltag der Ortspolizeibehörde praktisch relevant sind. Dies betrifft insbesondere Lärm,
Verunreinigungen, Plakatierung, Tiere, Grünanlagen sowie das Aufstellen von Wohnmobilen.
Eine vollständige Neufassung ist gegenüber einer Änderungssatzung vorzugswürdig. Die
Änderungen betreffen nicht nur einzelne Wörter, sondern die Rechtsgrundlage, Paragraphenfolge,
Ordnungswidrigkeitentatbestände und mehrere materielle Regelungen. Die neue Fassung ist
dadurch rechtssicherer und leichter anwendbar.
Finanzielle Auswirkungen
Durch den Erlass der Neufassung entstehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Verwaltungsaufwand entsteht im Rahmen der Bekanntmachung, der Vorlage an die
Rechtsaufsichtsbehörde und des späteren Vollzugs. Dieser Aufwand kann mit vorhandenem
Personal bewältigt werden.
Anlagen
Anlage 1 Polizeiverordnung vom 21.11.2008
Anlage 2 Entwurf Polizeiverordnung 2026
Anlage 3 Vergleich bisherige Fassung mit Entwurf
Anlage 4 Gt-info Überarbeitetes Muster des Gemeindetags Baden-Württemberg für eine
kommunale Polizeiverordnung
Anlage 5 Muster des Gemeindetags für eine Polizeiverordnung (Fassung Juni 2026)
Text aus PDF extrahiert