Startseite › Ravensburg › Antrag

Entscheidung des Oberbürgermeisters während der Sitzungsferien anstelle des Gemeinderates

Angenommen39 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeRavensburg
Datum2026-07-13
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Oberbürgermeister soll während der Sitzungsferien das Recht erhalten, anstelle des Gemeinderats in dringenden, unaufschiebbaren Angelegenheiten zu entscheiden, ohne dass zuvor eine außerordentliche Sitzung einberufen werden muss. Dies ermöglicht schnellere Entscheidungen in wichtigen Fällen während der Sommerpause. Der Gemeinderat wird nach der Sommerpause über die getroffenen Entscheidungen informiert. Der Antrag wurde angenommen.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Sitzungsvorlage 2026/197 Verfasser: Stand: 23.06.2026 Amt für Kommunikation, Politik und Gesellschaft, Alina Weyer Az. Beteiligung: Gemeinderat 13.07.2026 öffentlich Entscheidung des Oberbürgermeisters während der Sitzungsferien anstelle des Gemeinderates Beschlussvorschlag: Für die Dauer der Sitzungsferien wird dem Oberbürgermeister das Recht übertragen, anstelle des Gemeinderates in dringenden, unaufschiebbaren Angelegenheiten des Gemeinderates und der Ausschüsse zu entscheiden, ohne dass der Versuch der Einberufung einer außerordentlichen Sitzung des Gemeinderates vorausgehen muss. Seite1von2 Sachverhalt: § 43 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) regelt das Eilentscheidungsrecht wie folgt: „In dringenden Angelegenheiten des Gemeinderates, deren Erledigung auch nicht bis zu einer ohne Frist und formlos einberufenen Gemeinderatssitzung (§ 34 Abs. 2 GemO) aufgeschoben werden kann, entscheidet der Bürgermeister anstelle des Gemeinderates.“ Dies bedeutet, dass bei wichtigen Entscheidungen während der Sitzungsferien entweder der Gemeinderat frist- und formlos einzuberufen ist oder aber eine wichtige Entscheidung zurückgestellt werden muss. Dies kann vermieden werden, indem der Gemeinderat bzw. der Ausschuss bestimmte Aufgaben, die während der Sitzungsferien zu entscheiden sind, gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 GemO dem Oberbürgermeister übertragen. Über die getroffenen Entscheidungen während der Sitzungsferien wird der Gemeinderat nach der Sommerpause informiert. Kosten und Finanzierung: Keine finanziellen Auswirkungen. Klimawirkungsprüfung: Einschätzung der CO -Relevanz 2 HatderBeschlussgegenstandvoraussichtlichAuswirkungenaufdieCO - 2 BilanzderStadtRavensburg? Ja☐ ☐ positiv Nein☒ ☐ negativ Anlage/n: keine Seite2von2

Text aus PDF extrahiert