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Entscheidung des Oberbürgermeisters während der Sitzungsferien anstelle des Gemeinderates
Angenommen39 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ravensburg |
| Datum | 2026-07-13 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Oberbürgermeister soll während der Sitzungsferien das Recht erhalten, anstelle des Gemeinderats in dringenden, unaufschiebbaren Angelegenheiten zu entscheiden, ohne dass zuvor eine außerordentliche Sitzung einberufen werden muss. Dies ermöglicht schnellere Entscheidungen in wichtigen Fällen während der Sommerpause. Der Gemeinderat wird nach der Sommerpause über die getroffenen Entscheidungen informiert. Der Antrag wurde angenommen.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage 2026/197
Verfasser: Stand: 23.06.2026
Amt für Kommunikation, Politik und Gesellschaft, Alina Weyer
Az.
Beteiligung:
Gemeinderat 13.07.2026 öffentlich
Entscheidung des Oberbürgermeisters während der Sitzungsferien anstelle des
Gemeinderates
Beschlussvorschlag:
Für die Dauer der Sitzungsferien wird dem Oberbürgermeister das Recht übertragen,
anstelle des Gemeinderates in dringenden, unaufschiebbaren Angelegenheiten des
Gemeinderates und der Ausschüsse zu entscheiden, ohne dass der Versuch der
Einberufung einer außerordentlichen Sitzung des Gemeinderates vorausgehen muss.
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Sachverhalt:
§ 43 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) regelt das
Eilentscheidungsrecht wie folgt: „In dringenden Angelegenheiten des Gemeinderates, deren
Erledigung
auch nicht bis zu einer ohne Frist und formlos einberufenen Gemeinderatssitzung (§ 34 Abs.
2 GemO) aufgeschoben werden kann, entscheidet der Bürgermeister anstelle des
Gemeinderates.“
Dies bedeutet, dass bei wichtigen Entscheidungen während der Sitzungsferien entweder der
Gemeinderat frist- und formlos einzuberufen ist oder aber eine wichtige Entscheidung
zurückgestellt werden muss.
Dies kann vermieden werden, indem der Gemeinderat bzw. der Ausschuss bestimmte
Aufgaben, die während der Sitzungsferien zu entscheiden sind, gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2
GemO dem Oberbürgermeister übertragen.
Über die getroffenen Entscheidungen während der Sitzungsferien wird der Gemeinderat
nach der Sommerpause informiert.
Kosten und Finanzierung:
Keine finanziellen Auswirkungen.
Klimawirkungsprüfung:
Einschätzung der CO -Relevanz
2
HatderBeschlussgegenstandvoraussichtlichAuswirkungenaufdieCO -
2
BilanzderStadtRavensburg?
Ja☐ ☐ positiv Nein☒
☐ negativ
Anlage/n:
keine
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