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Übernahme anteilige kommunale Gewährträgerschaft für die Mitgliedschaft der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG bei der KVBW-Zusatzversorgung (ZVK)
Angenommen39 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ravensburg |
| Datum | 2026-07-13 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Ravensburg wird ermächtigt, für die VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG eine anteilige Gewährträgerschaft bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg (ZVK) in Höhe von 47 % zu übernehmen. Dies ist erforderlich, da die VBS zum 01.01.2026 den Bezirkstarifvertrag für kommunale Nahverkehrsbetriebe eingeführt hat und damit der ZVK-Mitgliedschaft beigetreten ist. Die Übernahme der Gewährträgerschaften durch alle vier kommunalen Gesellschafter (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt) ist satzungsrechtlich notwendig und verursacht keine laufenden Kosten.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage 2026/198
Verfasser: Stand: 01.07.2026
Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe, Anton Buck
Az. 9517192
Beteiligung:
Gemeinderat 13.07.2026 öffentlich
Übernahme anteilige kommunale Gewährträgerschaft für die Mitgliedschaft der VBS
Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG bei der KVBW-Zusatzversorgung (ZVK)
Beschlussvorschlag:
Der Baubürgermeister, als Vertreter der Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe /
der Stadt Ravensburg in der Gesellschafterversammlung der VBS Verkehrsbetriebe
Schussental GmbH & Co. KG, wird ermächtigt, folgendem Punkt zuzustimmen:
Die Stadt Ravensburg übernimmt für die Mitgliedschaft der VBS Verkehrsbetriebe
Schussental GmbH & Co. KG bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen
Versorgungsverbandes Baden-Württemberg (ZVK) eine anteilige Gewährträgerschaft
entsprechend ihres Beteiligungsanteils an der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH &
Co. KG in Höhe von 47 %.
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Sachverhalt:
I. Ausgangssituation
VBS hat zum 01.01.2026 den Bezirkstarifvertrag für die kommunalen
Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg (BzTV-BW) eingeführt. Damit verbunden ist
auch die (Gast)Mitgliedschaft beim Kommunalen Arbeitgeberverband und auch die
Mitgliedschaft bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen
Versorgungsverbandes Baden-Württemberg (ZVK).
II. Mitgliedschaft bei der ZVK / Erforderliche Gewährträgerschaften
Die Mitgliedschaft der VBS bei der ZVK wurde zum 01.01.2026 beantragt. Um die
endgültige Mitgliedschaft zu erreichen sind seitens der 4 kommunalen Gesellschafter
Ravensburg (47 %), Weingarten (26 %), Baienfurt (13 %) und Baindt (14 %)
entsprechende Gewährträgerschaften zu übernehmen. Außerdem müssen die
zuständigen Aufsichtsbehörden (Regierungspräsidium, Landratsamt) auf Basis der
übernommenen Gewährträgerschaften ihre Unbedenklichkeit bescheinigen.
Satzungsrechtlich ist für insolvenzfähige Einrichtungen beim Erwerb einer
Mitgliedschaft bei der ZVK eine Absicherung i. d. R. durch eine/mehrere
Gewährträgerschaft/en einer/mehrerer öffentlichen/r Körperschaft/en des öffentlichen
Rechts für die bereits bestehenden und künftig aus der Mitgliedschaft entstehenden
finanziellen Verpflichtungen erforderlich. Damit sollen finanzielle Nachteile der
verbleibenden Solidargemeinschaft verhindert werden, die durch Wegfall von
zusatzversorgungspflichtigen Beschäftigten entstehen würden.
Obwohl der Verlustausgleich bei der VBS durch den Konsortialvertrag zwischen den 4
kommunalen Gesellschaftern wie auch durch den Öffentlichen Dienstleistungsauftrag
(ÖDA) geregelt ist und VBS dadurch einen maximalen Schutz gegen eine Insolvenz
hat, besteht die ZVK auf der Übernahme der entsprechenden Gewährträgerschaften.
Kosten und Finanzierung:
Die anteilige Übernahme der Gewährträgerschaft für die VBS bei der ZVK löst bei der Stadt
Ravensburg keine laufenden Kosten aus.
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Klimawirkungsprüfung:
Einschätzung der CO -Relevanz
2
HatderBeschlussgegenstandvoraussichtlichAuswirkungenaufdieCO -
2
BilanzderStadtRavensburg?
Ja☐ ☐ positiv Nein☒
☐ negativ
Textliche Begründung der Einschätzung (Kurzversion)
Grundsätzlich hat der künftige Busbetrieb der VBS eine positive Wirkung auf die CO -
2
Bilanz der Stadt Ravensburg. Der konkrete Beschlussvorschlag hat allerdings keine
Auswirkungen, da er keine konkreten Unternehmensentscheidungen veranlasst oder zu
baulichen Veränderungen führt. Es handelt sich um eine formale Beschlussfassung.
Anlage/n:
keine
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