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Übernahme anteilige kommunale Gewährträgerschaft für die Mitgliedschaft der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG bei der KVBW-Zusatzversorgung (ZVK)

Angenommen39 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeRavensburg
Datum2026-07-13
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Ravensburg wird ermächtigt, für die VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG eine anteilige Gewährträgerschaft bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg (ZVK) in Höhe von 47 % zu übernehmen. Dies ist erforderlich, da die VBS zum 01.01.2026 den Bezirkstarifvertrag für kommunale Nahverkehrsbetriebe eingeführt hat und damit der ZVK-Mitgliedschaft beigetreten ist. Die Übernahme der Gewährträgerschaften durch alle vier kommunalen Gesellschafter (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt) ist satzungsrechtlich notwendig und verursacht keine laufenden Kosten.

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Dokument

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Sitzungsvorlage 2026/198 Verfasser: Stand: 01.07.2026 Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe, Anton Buck Az. 9517192 Beteiligung: Gemeinderat 13.07.2026 öffentlich Übernahme anteilige kommunale Gewährträgerschaft für die Mitgliedschaft der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG bei der KVBW-Zusatzversorgung (ZVK) Beschlussvorschlag: Der Baubürgermeister, als Vertreter der Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe / der Stadt Ravensburg in der Gesellschafterversammlung der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG, wird ermächtigt, folgendem Punkt zuzustimmen: Die Stadt Ravensburg übernimmt für die Mitgliedschaft der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg (ZVK) eine anteilige Gewährträgerschaft entsprechend ihres Beteiligungsanteils an der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG in Höhe von 47 %. Seite1von3 Sachverhalt: I. Ausgangssituation VBS hat zum 01.01.2026 den Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg (BzTV-BW) eingeführt. Damit verbunden ist auch die (Gast)Mitgliedschaft beim Kommunalen Arbeitgeberverband und auch die Mitgliedschaft bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg (ZVK). II. Mitgliedschaft bei der ZVK / Erforderliche Gewährträgerschaften Die Mitgliedschaft der VBS bei der ZVK wurde zum 01.01.2026 beantragt. Um die endgültige Mitgliedschaft zu erreichen sind seitens der 4 kommunalen Gesellschafter Ravensburg (47 %), Weingarten (26 %), Baienfurt (13 %) und Baindt (14 %) entsprechende Gewährträgerschaften zu übernehmen. Außerdem müssen die zuständigen Aufsichtsbehörden (Regierungspräsidium, Landratsamt) auf Basis der übernommenen Gewährträgerschaften ihre Unbedenklichkeit bescheinigen. Satzungsrechtlich ist für insolvenzfähige Einrichtungen beim Erwerb einer Mitgliedschaft bei der ZVK eine Absicherung i. d. R. durch eine/mehrere Gewährträgerschaft/en einer/mehrerer öffentlichen/r Körperschaft/en des öffentlichen Rechts für die bereits bestehenden und künftig aus der Mitgliedschaft entstehenden finanziellen Verpflichtungen erforderlich. Damit sollen finanzielle Nachteile der verbleibenden Solidargemeinschaft verhindert werden, die durch Wegfall von zusatzversorgungspflichtigen Beschäftigten entstehen würden. Obwohl der Verlustausgleich bei der VBS durch den Konsortialvertrag zwischen den 4 kommunalen Gesellschaftern wie auch durch den Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) geregelt ist und VBS dadurch einen maximalen Schutz gegen eine Insolvenz hat, besteht die ZVK auf der Übernahme der entsprechenden Gewährträgerschaften. Kosten und Finanzierung: Die anteilige Übernahme der Gewährträgerschaft für die VBS bei der ZVK löst bei der Stadt Ravensburg keine laufenden Kosten aus. Seite2von3 Klimawirkungsprüfung: Einschätzung der CO -Relevanz 2 HatderBeschlussgegenstandvoraussichtlichAuswirkungenaufdieCO - 2 BilanzderStadtRavensburg? Ja☐ ☐ positiv Nein☒ ☐ negativ Textliche Begründung der Einschätzung (Kurzversion) Grundsätzlich hat der künftige Busbetrieb der VBS eine positive Wirkung auf die CO - 2 Bilanz der Stadt Ravensburg. Der konkrete Beschlussvorschlag hat allerdings keine Auswirkungen, da er keine konkreten Unternehmensentscheidungen veranlasst oder zu baulichen Veränderungen führt. Es handelt sich um eine formale Beschlussfassung. Anlage/n: keine Seite3von3

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