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Neubau Grundschule Kuppelnau
Angenommen36 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ravensburg |
| Datum | 2026-07-13 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt beantragt eine Neuanpassung der Vergabeziele für den Neubau der Grundschule Kuppelnau. Ursprünglich war eine 70%-Quote bepreister Leistungsverzeichnisse vor weiteren Planungsphasen vorgesehen, würde aber zu einer Verzögerung von mindestens 6 Monaten führen und damit den Schuljahreswechsel 2029/30 gefährden. Der Gemeinderat beschließt, diese Quote aufzuheben und stattdessen die Projektfreigabe nach Vorliegen eines bepreisten erweiterten Rohbau-Leistungsverzeichnisses zu ermöglichen, um das Fertigstellungsziel zu sichern.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage 2026/177
Verfasser: Stand: 27.05.2026
Amt für Architektur und Gebäudemanagement, Irmgard Duelli
Az.
Beteiligung:
Amt für Bildung, Soziales und Sport
Stadtkämmerei
Technischer Ausschuss 08.07.2026 öffentlich
Gemeinderat 13.07.2026 öffentlich
Neubau Grundschule Kuppelnau
- Veränderung der im Sachbeschluss geregelten Vergabeziele unter Neubewertung der
zeitlichen Konsequenzen
Beschlussvorschlag:
1. Die Neubewertung einer 70 %-Quote an bepreisten LVs als Vorbedingung für die
Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 7 - 9 nach HOAI wird zur Kenntnis
genommen.
2. Die Fertigstellung der Baumaßnahme zum Schuljahreswechsel 2029/30 bleibt
übergeordnetes Projektziel. Um dies sicherzustellen, erfolgt eine Entkoppelung von
Projektfreigabe und beschlossenen Prozentsatz. Der Verwaltung wird ermöglicht,
abweichend von der bisherigen Beschlusslage nach Vorliegen eines bepreisten,
erweiterten Rohbau-LVs (Umfang gemäß Textvortrag) eine abschließende
Projektfreigabe im Gemeinderat zu erwirken.
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Sachverhalt:
1. Beschlusslage
Ganztagsschulentwicklung an den städtischen Grundschulen
BSch am 11.03.2014 // BSS am 12.03.2014 // ORE/T/S am 18.03.2014 // GR am
24.03.2014 (Grundsatzbeschluss)
Vorlage 2014/078
Schulentwicklungskonzept 2018
GR am 14.12.2020 (Grundsatzbeschluss)
Vorlage: DS 2020/208/1
Ein Abriss und Neubau des Schulgebäudes Kuppelnau wird nicht weiterverfolgt. Stattdessen
sollen geeignete Schulräume für eine 3-zügige Gemeinschaftsschule und 2,5-zügige
Grundschule und ggfls. Grundschulförderklasse durch umsichtige Sanierung des
Schulgebäudes Kuppelnau sowie einen zusätzlichen Erweiterungsbau hergestellt werden.
BSS am 07.07.2021 // GR am19.07.2021 (Grundsatzbeschluss)
Vorlage 2021/175
Entwicklung Schulstandort Kuppelnau
- Städtebauliche Grundsatzentscheidung
- BeauftragungweitererProzessschrittezurBereitstellungeinerneuenGrundschuleam
Standort Kuppelnau
BSS am 02.02.2022
Vorlage 2022/049
Neubau Grundschule Kuppelnau
- Vorschlag zum weiteren Vorgehen
- Prozessbegleitung durch Planungsbüro REM Assets
TA am 19.04.2023
Vorlage: 2023/104
Neubau Grundschule Kuppelnau
- Beauftragung Verfahrensbetreuung
TA am 08.11.2023 // GR am 27.11.2023
Vorlage 2023/285
Neubau Grundschule Kuppelnau
- Auslobung Wettbewerb
- Sachpreisrichterbenennung
GR am 08.07.2024
Vorlage 2024/146
Neubau Grundschule Kuppelnau
- Vorstellung Ergebnis Realisierungswettbewerb
- Beauftragung Planungsleistungen
TA am 03.12.2025 // GR am 15.12.2025
Vorlage DS 2025/343
Neubau Grundschule Kuppelnau
- Beauftragung Vergabe der Abbrucharbeiten der Bestandsgebäude
TA am 15.04.2026 // GR am 27.04.202 (Sachbeschluss)
Vorlage 2026/079
Neubau Grundschule Kuppelnau
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2. Sachstand
Im Rahmen des Sachbeschlusses zum Neubau der Grundschule Kuppelnau wurde die
Zielvereinbarung getroffen, eine 70 %-Quote an bepreisten LVs zu erreichen, ehe für weitere
Leistungsphasen (LP 7 -9 nach HOAI) eine Freigabe vom Gemeinderat erteilt wird. Die
Beschlussfassung ist dabei einer in der Sitzung eingebrachten Initiative des Gemeinderats
gefolgt. Zum Beratungszeitpunkt bestand für die Verwaltung keine Möglichkeit, die Tragweite
eines abgeänderten Beschlussvorschlages zu bewerten. Die Konsequenzen der
Entscheidung konnten erst im Nachgang über einen Prüfauftrag an die Architekten und
Fachplaner ermittelt werden. Das Ergebnis erfordert eine Neubewertung der Entscheidung.
Im Nachgang der Sitzung am 15.04.2026 hat das Fachplanerteam die Anforderung an eine
zusätzliche Freigabe der bepreisten Leistungsverzeichnisse (70%) der Kostengruppen 300
und400indenTerminplanaufgenommen.DurchdieKomplexitätderPlanungsaufgabestellte
sich heraus, dass durch diese Anforderung mit einer Zeitverzögerung im Projekt von
mindestens 6 Monaten zu rechnen ist. Eine entsprechende Zeitverzögerung im Terminplan
kann durch parallele Abläufe nicht aufgeholt werden.
Die Auswirkungen auf den Bauablauf sind nicht nur zeitlicher Natur, sondern bedeuten auch
eine Kostensteigerung auf mehreren Seiten. Zum einem bei den Planenden durch
Wiederholungsleistungen, als auch bei der Bauausführung, zum Beispiel der
Baustelleneinrichtung. Zudem ist der Terminplan an den Fördermittelbescheid der
Ganztagesförderung gebunden. Schon mehrfach wurde dem Fördermittelgeber ein Verzug
gemeldet und eine weitere Terminverschiebung ist laut Fördermittelstelle nicht mehr möglich.
Des Weiteren würde der Bauverzug von ca. 6 Monaten enorme Auswirkungen auf den
Umzugszeitraum der Grundschule haben. Als einer der zentralen Projektmeilensteine ist der
Umzug zum Schuljahreswechsel 2029/30 festgeschrieben. Die Schule hat nach bisherigem
Zeitplan in den Sommerferien genug Zeit, umzuziehen und das neue Schuljahr in den neuen
Räumen zu organisieren. Der neue Zeitplan würde anstelle eines Ferienumzugs einen
unterjährigenUmzugbedeuten,wasfürdieSchulenichtumsetzbarist.Weitermussunterstellt
werden, dass sich die an den Bezug der neuen Grundschule geknüpfte weitere Entwicklung
und Rochade der Kernstadtgrundschulen um jeweils ein Schuljahr nach hinten verschiebt, da
unterjährige Umzüge von Fachamt und Schulen ausgeschlossen werden. Die Erfüllung der
GAFÖG-Ansprüche an der Grundschule Kuppelnau wie auch an den anderen Schulen würde
sich dadurch weiter verzögern.
Durch die Ausführung des Gebäudes aus dem nachhaltigen Baustoff Holz, ist auch auf die
Witterung Rücksicht zu nehmen. Das Gebäude muss zwingend vor dem Winter dicht sein,
damit in der kalten Jahreszeit mit dem Innenausbau begonnen werden kann. Eine geänderte
Zeitschine verändert die Passung ungünstig und erzeugt zusätzliche Projektrisiken.
Auch ergeben sich Nachteile für das Rutenfest. Die Baustelleneinrichtung wird bei jedem
Rutenfest verändert, in dem sie den Platz für das Schalmeienzelt freimacht. Wenn sich die
Baustelle um den Zeitraum von 6 Monaten verlängert, ergeben sich ein weiteres Mal
NutzungseinschränkungenfürdasRutenfest.Auf-undAbbauwirkensichauchaufdieKosten
der Baustelleneinrichtung aus.
3. Weiteres Vorgehen
Aus Sicht der Projektleitung liegt mit der aktuellen Beschlusslage eine massive Gefährdung
der übergeordneten Projektziele vor. In Kenntnis der Umstände muss der gesetzte Rahmen
neu bewertet werden. Vor allem ist die Fertigstellung zum Schuljahreswechsel 2029/30 zu
bestätigen. Um dieses Ziel zu gewährleisten, muss die Bindung der weiteren Projektfreigabe
an eine 70%-Quote an bepreisten LVs aufgehoben werden. Die Verwaltung schlägt vor, eine
Projektfreigabe nach dem Vorliegen eines bepreisten, erweiterten Rohbau-LVs zu
ermöglichen. Dieses beinhaltet die Erd-, Verbau- und Rohbauarbeiten, entsprechend einem
Vergabeanteil von rund 19% der zu vergebenden Gewerke. Nach Vorliegen des in Lose
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unterteilten Arbeitspakets kann eine fortgeschriebene Kostenprognose mit einer höheren
Kostensicherheitgetroffenwerden.ImWeiterenstehtderBaubeginnimFrühjahr2027an.Das
Vergabepaket 2 mit bepreisten LV´s liegt im Sommer 2027 vor. Dieses umfasst ca. 57% der
Baukosten der Kostengruppe 300/400, zusätzlich:
Holzbau/ Fassade/ Dach/ Fenster / Außentüren / Flaschner / Gerüst
Elektro
Heizung/ Lüftung
Sanitär
Freianlagen incl. HLS Außenanlagen
Mensaküche
Projektschiene nach vollzogener Beschlussfassung:
Der Bauantrag wird im Sommer 2026 eingereicht, um dann nahtlos mit der Werkplanung
anzuschließen, welche vorrausichtlich bis 2028 begleitend ausgeführt werden soll. Der Abriss
der Bestandsgebäude ist für den Sommer 2026 geplant (ab August bis November). Der
Baubeginn kann im Frühjahr 2027 angesetzt werden und die Fertigstellung des Gebäudes ist
weiterhin im Frühjahr/Sommer 2029 geplant. Ein Bezug der Schule zum Schuljahreswechsel
2029/2030 ist das gesetzte Ziel. Der Zeitplan wird im Rahmen eines Sachvortrages mit
Präsentation in der Sitzung vertieft vorgestellt.
Kosten und Finanzierung:
Klimawirkungsprüfung:
Klimawirkungsprüfung entfällt
☒BeschlussgegenstandwurdebereitsimTechnischenAusschuss am 15.04.2026 bewertet.
Anlage/n:
Anlage 1: Präsentation Vergabepakete und Terminschienen Variante V01 und V02
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