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Neubau Grundschule Kuppelnau

Angenommen36 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeRavensburg
Datum2026-07-13
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt beantragt eine Neuanpassung der Vergabeziele für den Neubau der Grundschule Kuppelnau. Ursprünglich war eine 70%-Quote bepreister Leistungsverzeichnisse vor weiteren Planungsphasen vorgesehen, würde aber zu einer Verzögerung von mindestens 6 Monaten führen und damit den Schuljahreswechsel 2029/30 gefährden. Der Gemeinderat beschließt, diese Quote aufzuheben und stattdessen die Projektfreigabe nach Vorliegen eines bepreisten erweiterten Rohbau-Leistungsverzeichnisses zu ermöglichen, um das Fertigstellungsziel zu sichern.

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Dokument

Extrahierter Text

Sitzungsvorlage 2026/177 Verfasser: Stand: 27.05.2026 Amt für Architektur und Gebäudemanagement, Irmgard Duelli Az. Beteiligung: Amt für Bildung, Soziales und Sport Stadtkämmerei Technischer Ausschuss 08.07.2026 öffentlich Gemeinderat 13.07.2026 öffentlich Neubau Grundschule Kuppelnau - Veränderung der im Sachbeschluss geregelten Vergabeziele unter Neubewertung der zeitlichen Konsequenzen Beschlussvorschlag: 1. Die Neubewertung einer 70 %-Quote an bepreisten LVs als Vorbedingung für die Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 7 - 9 nach HOAI wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Fertigstellung der Baumaßnahme zum Schuljahreswechsel 2029/30 bleibt übergeordnetes Projektziel. Um dies sicherzustellen, erfolgt eine Entkoppelung von Projektfreigabe und beschlossenen Prozentsatz. Der Verwaltung wird ermöglicht, abweichend von der bisherigen Beschlusslage nach Vorliegen eines bepreisten, erweiterten Rohbau-LVs (Umfang gemäß Textvortrag) eine abschließende Projektfreigabe im Gemeinderat zu erwirken. Seite1von4 Sachverhalt: 1. Beschlusslage Ganztagsschulentwicklung an den städtischen Grundschulen BSch am 11.03.2014 // BSS am 12.03.2014 // ORE/T/S am 18.03.2014 // GR am 24.03.2014 (Grundsatzbeschluss) Vorlage 2014/078 Schulentwicklungskonzept 2018 GR am 14.12.2020 (Grundsatzbeschluss) Vorlage: DS 2020/208/1 Ein Abriss und Neubau des Schulgebäudes Kuppelnau wird nicht weiterverfolgt. Stattdessen sollen geeignete Schulräume für eine 3-zügige Gemeinschaftsschule und 2,5-zügige Grundschule und ggfls. Grundschulförderklasse durch umsichtige Sanierung des Schulgebäudes Kuppelnau sowie einen zusätzlichen Erweiterungsbau hergestellt werden. BSS am 07.07.2021 // GR am19.07.2021 (Grundsatzbeschluss) Vorlage 2021/175 Entwicklung Schulstandort Kuppelnau - Städtebauliche Grundsatzentscheidung - BeauftragungweitererProzessschrittezurBereitstellungeinerneuenGrundschuleam Standort Kuppelnau BSS am 02.02.2022 Vorlage 2022/049 Neubau Grundschule Kuppelnau - Vorschlag zum weiteren Vorgehen - Prozessbegleitung durch Planungsbüro REM Assets TA am 19.04.2023 Vorlage: 2023/104 Neubau Grundschule Kuppelnau - Beauftragung Verfahrensbetreuung TA am 08.11.2023 // GR am 27.11.2023 Vorlage 2023/285 Neubau Grundschule Kuppelnau - Auslobung Wettbewerb - Sachpreisrichterbenennung GR am 08.07.2024 Vorlage 2024/146 Neubau Grundschule Kuppelnau - Vorstellung Ergebnis Realisierungswettbewerb - Beauftragung Planungsleistungen TA am 03.12.2025 // GR am 15.12.2025 Vorlage DS 2025/343 Neubau Grundschule Kuppelnau - Beauftragung Vergabe der Abbrucharbeiten der Bestandsgebäude TA am 15.04.2026 // GR am 27.04.202 (Sachbeschluss) Vorlage 2026/079  Neubau Grundschule Kuppelnau Seite2von4 2. Sachstand Im Rahmen des Sachbeschlusses zum Neubau der Grundschule Kuppelnau wurde die Zielvereinbarung getroffen, eine 70 %-Quote an bepreisten LVs zu erreichen, ehe für weitere Leistungsphasen (LP 7 -9 nach HOAI) eine Freigabe vom Gemeinderat erteilt wird. Die Beschlussfassung ist dabei einer in der Sitzung eingebrachten Initiative des Gemeinderats gefolgt. Zum Beratungszeitpunkt bestand für die Verwaltung keine Möglichkeit, die Tragweite eines abgeänderten Beschlussvorschlages zu bewerten. Die Konsequenzen der Entscheidung konnten erst im Nachgang über einen Prüfauftrag an die Architekten und Fachplaner ermittelt werden. Das Ergebnis erfordert eine Neubewertung der Entscheidung. Im Nachgang der Sitzung am 15.04.2026 hat das Fachplanerteam die Anforderung an eine zusätzliche Freigabe der bepreisten Leistungsverzeichnisse (70%) der Kostengruppen 300 und400indenTerminplanaufgenommen.DurchdieKomplexitätderPlanungsaufgabestellte sich heraus, dass durch diese Anforderung mit einer Zeitverzögerung im Projekt von mindestens 6 Monaten zu rechnen ist. Eine entsprechende Zeitverzögerung im Terminplan kann durch parallele Abläufe nicht aufgeholt werden. Die Auswirkungen auf den Bauablauf sind nicht nur zeitlicher Natur, sondern bedeuten auch eine Kostensteigerung auf mehreren Seiten. Zum einem bei den Planenden durch Wiederholungsleistungen, als auch bei der Bauausführung, zum Beispiel der Baustelleneinrichtung. Zudem ist der Terminplan an den Fördermittelbescheid der Ganztagesförderung gebunden. Schon mehrfach wurde dem Fördermittelgeber ein Verzug gemeldet und eine weitere Terminverschiebung ist laut Fördermittelstelle nicht mehr möglich. Des Weiteren würde der Bauverzug von ca. 6 Monaten enorme Auswirkungen auf den Umzugszeitraum der Grundschule haben. Als einer der zentralen Projektmeilensteine ist der Umzug zum Schuljahreswechsel 2029/30 festgeschrieben. Die Schule hat nach bisherigem Zeitplan in den Sommerferien genug Zeit, umzuziehen und das neue Schuljahr in den neuen Räumen zu organisieren. Der neue Zeitplan würde anstelle eines Ferienumzugs einen unterjährigenUmzugbedeuten,wasfürdieSchulenichtumsetzbarist.Weitermussunterstellt werden, dass sich die an den Bezug der neuen Grundschule geknüpfte weitere Entwicklung und Rochade der Kernstadtgrundschulen um jeweils ein Schuljahr nach hinten verschiebt, da unterjährige Umzüge von Fachamt und Schulen ausgeschlossen werden. Die Erfüllung der GAFÖG-Ansprüche an der Grundschule Kuppelnau wie auch an den anderen Schulen würde sich dadurch weiter verzögern. Durch die Ausführung des Gebäudes aus dem nachhaltigen Baustoff Holz, ist auch auf die Witterung Rücksicht zu nehmen. Das Gebäude muss zwingend vor dem Winter dicht sein, damit in der kalten Jahreszeit mit dem Innenausbau begonnen werden kann. Eine geänderte Zeitschine verändert die Passung ungünstig und erzeugt zusätzliche Projektrisiken. Auch ergeben sich Nachteile für das Rutenfest. Die Baustelleneinrichtung wird bei jedem Rutenfest verändert, in dem sie den Platz für das Schalmeienzelt freimacht. Wenn sich die Baustelle um den Zeitraum von 6 Monaten verlängert, ergeben sich ein weiteres Mal NutzungseinschränkungenfürdasRutenfest.Auf-undAbbauwirkensichauchaufdieKosten der Baustelleneinrichtung aus. 3. Weiteres Vorgehen Aus Sicht der Projektleitung liegt mit der aktuellen Beschlusslage eine massive Gefährdung der übergeordneten Projektziele vor. In Kenntnis der Umstände muss der gesetzte Rahmen neu bewertet werden. Vor allem ist die Fertigstellung zum Schuljahreswechsel 2029/30 zu bestätigen. Um dieses Ziel zu gewährleisten, muss die Bindung der weiteren Projektfreigabe an eine 70%-Quote an bepreisten LVs aufgehoben werden. Die Verwaltung schlägt vor, eine Projektfreigabe nach dem Vorliegen eines bepreisten, erweiterten Rohbau-LVs zu ermöglichen. Dieses beinhaltet die Erd-, Verbau- und Rohbauarbeiten, entsprechend einem Vergabeanteil von rund 19% der zu vergebenden Gewerke. Nach Vorliegen des in Lose Seite3von4 unterteilten Arbeitspakets kann eine fortgeschriebene Kostenprognose mit einer höheren Kostensicherheitgetroffenwerden.ImWeiterenstehtderBaubeginnimFrühjahr2027an.Das Vergabepaket 2 mit bepreisten LV´s liegt im Sommer 2027 vor. Dieses umfasst ca. 57% der Baukosten der Kostengruppe 300/400, zusätzlich:  Holzbau/ Fassade/ Dach/ Fenster / Außentüren / Flaschner / Gerüst  Elektro  Heizung/ Lüftung  Sanitär  Freianlagen incl. HLS Außenanlagen  Mensaküche Projektschiene nach vollzogener Beschlussfassung: Der Bauantrag wird im Sommer 2026 eingereicht, um dann nahtlos mit der Werkplanung anzuschließen, welche vorrausichtlich bis 2028 begleitend ausgeführt werden soll. Der Abriss der Bestandsgebäude ist für den Sommer 2026 geplant (ab August bis November). Der Baubeginn kann im Frühjahr 2027 angesetzt werden und die Fertigstellung des Gebäudes ist weiterhin im Frühjahr/Sommer 2029 geplant. Ein Bezug der Schule zum Schuljahreswechsel 2029/2030 ist das gesetzte Ziel. Der Zeitplan wird im Rahmen eines Sachvortrages mit Präsentation in der Sitzung vertieft vorgestellt. Kosten und Finanzierung: Klimawirkungsprüfung: Klimawirkungsprüfung entfällt ☒BeschlussgegenstandwurdebereitsimTechnischenAusschuss am 15.04.2026 bewertet. Anlage/n: Anlage 1: Präsentation Vergabepakete und Terminschienen Variante V01 und V02 Seite4von4

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