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Anfrage zur Erweiterung des bestehenden Baurechts auf dem Grundstück Walddorfer Straße 22, Gniebel
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Pliezhausen |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Pliezhausen stellt für das Grundstück Walddorfer Straße 22 in Gniebel eine isolierte Erweiterung des bestehenden Baurechts in Aussicht. Eine vorherige Interessenabfrage bei betroffenen Nachbargrundstücken ergab kein Interesse an einer Erweiterung. Die Ausgestaltung erfolgt abhängig von den Vorstellungen des Bauherrn anhand von Skizzen; Planungskosten trägt der Vorhabenträger, eine Bauverpflichtung wird festgelegt. Der Beschlussvorschlag wurde angenommen.
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Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE PLIEZHAUSEN
Pliezhausen, 18.07.2026
Drucksache
Nummer: 2026/058
Amt: Haupt- und Bauverwaltungsamt
Ersteller: Adam, Stefan
Aktenzeichen: 632.99
Datum Gremium Zuständigkeit Status
27.07.2026 Ortschaftsrat Gniebel Vorberatung öffentlich
28.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Anfrage zur Erweiterung des bestehenden Baurechts auf dem Grundstück
Walddorfer Straße 22, Gniebel
Beschlussvorschlag
1. Die Gemeinde ist auf Basis der Ergebnisse der Interessenabfrage bereit, für das
Grundstück Flst. Nr. 1168/1, Walddorfer Straße 22, Gniebel, eine isolierte
Erweiterung des bestehenden Baurechts zuzulassen.
2. Die inhaltliche Ausgestaltung erfolgt in Abhängigkeit von den weiteren
Entwicklungen im Rahmen des Verkaufsprozesses anhand der Vorstellungen der
potentiellen Bauherrschaft. Dabei sind frühzeitig Skizzen einer möglichen
Neubebauung vorzulegen, danach ist zu entscheiden, ob eine Entwicklung über
eine Anpassung des Bauplanungsrechts oder über den sog. „Bauturbo“ umgesetzt
werden kann. In jedem Fall sind etwaig anfallende übertragbare Kosten vom
Vorhabenträger zu übernehmen. Ferner ist eine Bauverpflichtung innerhalb einer
noch festzulegenden Frist zu statuieren.
Finanzielle Auswirkungen
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Sachverhalt
Auf die Drucksache Nr. 21/2025 wird verwiesen, diese ist als Anlage nochmals
beigefügt. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die Interessenabfrage
durchgeführt. Es wurden dabei die Eigentümer der 9 betroffenen Grundstücke
angeschrieben. Von vieren ging Rückmeldung ein (Walddorfer Straße 26 und 26/1,
Wasenstraße 31/1 und 33), wobei unisono kein Interesse an einer Erweiterung der
Baurechte besteht. Daher kann aus Sicht der Verwaltung in dem in Drucksache N.
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21/2025 beschriebenen abgestuften Verfahren nunmehr für das in Vermarktung
befindliche Grundstück Walddorfer Straße 22 eine isolierte Erweiterung in Aussicht
gestellt werden. Dabei wäre in Abhängigkeit von der konkreten Entwicklung und
den Vorstellungen der potentiellen Bauherrschaft anhand von frühzeitig
notwendigen Skizzen zu prüfen, ob eine Entwicklung über den mittlerweile
geltenden sog. „Bauturbo“ ermöglicht werden kann oder ob es der
Bauleitplanung bedarf. Das kann und muss zum jetzigen Zeitpunkt noch offen
gelassen werden. Dazuhin sollte grundsätzlich nochmals festgehalten werden, dass
etwaig anfallende übertragbare Planungskosten der Gemeinde vom
Vorhabenträger zu übernehmen sind. Des Weiteren wäre dann eine noch
auszuhandelnde Bauverpflichtung zu statuieren. Bei entsprechender
Beschlussfassung würde die Verwaltung dies nun zunächst an die das Grundstück
vermarktende Eigentümergemeinschaft spiegeln. Im weiteren Verlauf werden die
Gremien je nach Entwicklung / Vorstellungen frühzeitig einbezogen.
Anlagen
Anlage 1 ö - Drucksache Nr. 21-2025 mit Anlagen
Außerdem eingeladen
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