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Anfrage zur Erweiterung des bestehenden Baurechts auf dem Grundstück Walddorfer Straße 22, Gniebel

Angenommen
TypAntrag
GemeindePliezhausen
Datum2026-07-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Pliezhausen stellt für das Grundstück Walddorfer Straße 22 in Gniebel eine isolierte Erweiterung des bestehenden Baurechts in Aussicht. Eine vorherige Interessenabfrage bei betroffenen Nachbargrundstücken ergab kein Interesse an einer Erweiterung. Die Ausgestaltung erfolgt abhängig von den Vorstellungen des Bauherrn anhand von Skizzen; Planungskosten trägt der Vorhabenträger, eine Bauverpflichtung wird festgelegt. Der Beschlussvorschlag wurde angenommen.

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GEMEINDE PLIEZHAUSEN Pliezhausen, 18.07.2026 Drucksache Nummer: 2026/058 Amt: Haupt- und Bauverwaltungsamt Ersteller: Adam, Stefan Aktenzeichen: 632.99 Datum Gremium Zuständigkeit Status 27.07.2026 Ortschaftsrat Gniebel Vorberatung öffentlich 28.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Anfrage zur Erweiterung des bestehenden Baurechts auf dem Grundstück Walddorfer Straße 22, Gniebel Beschlussvorschlag 1. Die Gemeinde ist auf Basis der Ergebnisse der Interessenabfrage bereit, für das Grundstück Flst. Nr. 1168/1, Walddorfer Straße 22, Gniebel, eine isolierte Erweiterung des bestehenden Baurechts zuzulassen. 2. Die inhaltliche Ausgestaltung erfolgt in Abhängigkeit von den weiteren Entwicklungen im Rahmen des Verkaufsprozesses anhand der Vorstellungen der potentiellen Bauherrschaft. Dabei sind frühzeitig Skizzen einer möglichen Neubebauung vorzulegen, danach ist zu entscheiden, ob eine Entwicklung über eine Anpassung des Bauplanungsrechts oder über den sog. „Bauturbo“ umgesetzt werden kann. In jedem Fall sind etwaig anfallende übertragbare Kosten vom Vorhabenträger zu übernehmen. Ferner ist eine Bauverpflichtung innerhalb einer noch festzulegenden Frist zu statuieren. Finanzielle Auswirkungen - Sachverhalt Auf die Drucksache Nr. 21/2025 wird verwiesen, diese ist als Anlage nochmals beigefügt. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die Interessenabfrage durchgeführt. Es wurden dabei die Eigentümer der 9 betroffenen Grundstücke angeschrieben. Von vieren ging Rückmeldung ein (Walddorfer Straße 26 und 26/1, Wasenstraße 31/1 und 33), wobei unisono kein Interesse an einer Erweiterung der Baurechte besteht. Daher kann aus Sicht der Verwaltung in dem in Drucksache N. Seite1von2 21/2025 beschriebenen abgestuften Verfahren nunmehr für das in Vermarktung befindliche Grundstück Walddorfer Straße 22 eine isolierte Erweiterung in Aussicht gestellt werden. Dabei wäre in Abhängigkeit von der konkreten Entwicklung und den Vorstellungen der potentiellen Bauherrschaft anhand von frühzeitig notwendigen Skizzen zu prüfen, ob eine Entwicklung über den mittlerweile geltenden sog. „Bauturbo“ ermöglicht werden kann oder ob es der Bauleitplanung bedarf. Das kann und muss zum jetzigen Zeitpunkt noch offen gelassen werden. Dazuhin sollte grundsätzlich nochmals festgehalten werden, dass etwaig anfallende übertragbare Planungskosten der Gemeinde vom Vorhabenträger zu übernehmen sind. Des Weiteren wäre dann eine noch auszuhandelnde Bauverpflichtung zu statuieren. Bei entsprechender Beschlussfassung würde die Verwaltung dies nun zunächst an die das Grundstück vermarktende Eigentümergemeinschaft spiegeln. Im weiteren Verlauf werden die Gremien je nach Entwicklung / Vorstellungen frühzeitig einbezogen. Anlagen Anlage 1 ö - Drucksache Nr. 21-2025 mit Anlagen Außerdem eingeladen - Seite2von2

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