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Bauvorhaben Kulperweg 3, Pliezhausen - formlose Anfrage
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Pliezhausen |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Vereinigten Volksbanken eG beantragen, ein eingeschossiges Geschäftshaus auf dem Kulperweg 3 zu errichten und dabei die nordöstliche Baugrenze um circa 6,12 Meter zu überschreiten, um das Gebäude optimal zu positionieren. Die Gemeinde anerkennt das wirtschaftliche Interesse der Volksbank, lehnt die Baugrenzenüberschreitung jedoch aus städtebaulichen Gründen ab, da das Gebäude die prägende Einfahrtssituation und das bestehende Forum 4P beeinträchtigen würde. Der Gemeinderat beschloss, am bestehenden Bebauungsplan festzuhalten.
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Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE PLIEZHAUSEN
Pliezhausen, 20.07.2026
Drucksache
Nummer: 2026/066
Amt: Haupt- und Bauverwaltungsamt
Ersteller: Adam, Stefan
Aktenzeichen: 632.99
Datum Gremium Zuständigkeit Status
28.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Bauvorhaben Kulperweg 3, Pliezhausen
- formlose Anfrage
Beschlussvorschlag
1. Die Gemeinde anerkennt das Interesse der Vereinigten Volksbanken eG, das
Baugrundstück aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen für die Bebauung
bestmöglich auszunutzen.
2. Dennoch kann aus städtebaulichen Gründen unter Würdigung aller Belange die
angefragte Überschreitung der Baugrenze bzw. die Platzierung des Gebäudes
seitens der Gemeinde nicht mitgetragen werden.
Finanzielle Auswirkungen
-
Sachverhalt
Am 18.05.2022 wurde auf dem Grundstück Kulperweg 3, Pliezhausen, das aus den
mittlerweile verschmolzenen Flurstücken Nr. 2950/8 und 2950/9 sowie dem Flurstück
Nr. 2935/5 besteht, der Neubau eines Geschäftshauses mit Tiefgarage genehmigt.
Dieses sollte neben dem Beratungszentrum der Vereinigten Volksbanken eG für
den Nordraum eine Bäckerei mit Cafébetrieb sowie Räume zur gewerblichen
Vermietung enthalten. Aufgrund der seitherigen Entwicklungen am Bau- und
Immobilienmarkt konnte das Projekt bislang nicht realisiert werden. Die Volksbank
hält mittlerweile aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr an der seitherigen
Planung fest. Sie beabsichtigt nunmehr die Errichtung eines Geschäftshauses, das
lediglich die Bankfiliale beherbergen soll. Die Planung wurde in räumlicher Hinsicht
auf das nötige Mindestmaß reduziert, so soll nunmehr ein eingeschossiges
Gebäude entstehen, das bei Bedarf später erweitert werden kann. Das Gebäude
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soll gleichzeitig architektonisch ansprechend und funktional sein, in Teilen sind
Fassadenbegrünungen denkbar. Vorgesehen ist auch, im Bereich der Parkplätze
Ladeinfrastruktur zu errichten, die dann öffentlich genutzt werden können.
Die Volksbank hatte seinerzeit von der Gemeinde das Grundstück Flst. Nr. 2935/5
hinzuerworben, das ehemals als Pflanzgebotsfläche festgesetzt war. Im Rahmen
der 1. Änderung des maßgeblichen Bebauungsplans „Eingeschränktes
Gewerbegebiet Baumsatz IIIA (Kulper II)“ wurde diese Festsetzung aufgehoben
und der Bereich als gewerbliche Baufläche ausgewiesen, jedoch ohne Festsetzung
einer überbaubaren Grundstücksfläche. Geregelt wurde zudem, dass
ausnahmsweise bauliche Anlagen und Vorhaben im Sinne von § 29 BauGB und § 2
LBO, die Bestandteil der Hauptnutzung, aber keine Gebäude oder Gebäudeteile
sind, auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zugelassen werden
können. Hintergrund war die seinerzeit angedachte Außenbewirtschaftungsfläche
der Bäckerei / des Cafés.
Wiewohl es aus städtebaulichen und strukturellen Gründen zu bedauern ist, dass
die ursprüngliche „große“ Lösung nicht realisierbar ist, steht das Vorhaben
grundsätzlich im Interesse der Gemeinde Pliezhausen. Zum einen zunächst, da
somit eine seit mittlerweile über 20 Jahren bestehende Baulücke geschlossen
würde. Zum anderen, da der Erhalt der Volksbankfiliale in Pliezhausen auch aus
Gründen der ortsnahen Versorgung mit Bankdienstleistungen strukturell als
bedeutsam angesehen wird. Zwar liegt der neue Standort nicht mehr im
Ortszentrum von Pliezhausen, aber mit Blick auf die Gesamtgemeinde absolut
zentral und verkehrsgünstig.
Im Hinblick auf die veränderten Rahmenbedingungen für die Bebauung sowie die
Möglichkeit einer späteren bedarfsgerechten Erweiterung, beabsichtigt die
Volksbank, das geplante Gebäude so weit nordöstlich zu platzieren, wie möglich.
Limitierend wirkt dabei zunächst das an der Kreisstraße bestehende gesetzliche
Anbauverbot. Der sog. Erschließungsbereich der K 6756 endet an nach der
Neuapostolischen Kirche, der sog. Verknüpfungsbereich nach dem Kreisverkehr
Daimlerstraße / Jusistraße. Es gilt somit nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b)
des Straßengesetzes Baden-Württemberg, dass Hochbauten jeder Art längs der
Kreisstraße in einer Entfernung bis zu 15 m nicht errichtet werden dürfen, jeweils
gemessen vom äußeren Rand der befestigten, für den Kraftfahrzeugverkehr
bestimmten Fahrbahn. Aufgrund der gesetzlichen Voraussetzungen sowie der
Behördenpraxis der Straßenbauverwaltung ist vorliegend nicht davon auszugehen,
dass hiervon eine Ausnahme zugelassen werden kann. Die Planung wurde daher
so ausgestaltet, dass das Anbauverbot eingehalten ist. Es ergibt sich jedoch eine
Überschreitung der nordöstlichen Baugrenze um ca. 6,12 m.
Die Frage, ob eine Befreiung dieser Überschreitung aus baurechtlicher Sicht
überhaupt möglich ist, ist mit der unteren Baurechtsbehörde beim Landratsamt
Reutlingen noch nicht final geklärt. Legt man zugrunde, dass bei der geplanten
ALDI-Erweiterung seinerzeit eine Baugrenzenüberschreitung in vergleichbarer
Dimension vom Landratsamt abgelehnt wurde (wiewohl diese von der Gemeinde
mitgetragen und später im Rahmen einer Bebauungsplanänderung ermöglicht
wurde), müsste man aus Gleichbehandlungsgründen wohl davon ausgehen, dass
selbst bei großzügigeren Maßstäben im Gewerbegebiet eine Befreiung wohl eher
nicht in Betracht kommen dürfte.
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Denkbar wäre daher grundsätzlich nur, diese Überschreitung im Wege einer
Änderung des Bebauungsplans vorzunehmen. Für diese spricht zunächst einerseits
das berechtigte Interesse der Volksbank als abzuwägender Belang, zum anderen
auch die Gleichbehandlung mit ALDI und der Umstand, dass sich die
Rahmenbedingungen in gewerblichen Bereichen tendenziell einfacher verändern
lassen, als im Wohnbaubereich (im Hinblick auf die Anpassung an betriebliche
Entwicklungen ist die bauleitplanerische Praxis der Gemeinde im Gewerbebereich
grundsätzlich etwas dynamischer). Allerdings ist in Sachen Gleichbehandlung zu
ALDI einschränkend festzuhalten, dass auf dem Volksbankgrundstück anders als
bei der ALDI-Erweiterung, bei welcher das Baufenster die geplante Erweiterung
nicht mehr möglich gemacht hätte, ausreichend Baufläche zur Verfügung steht.
Des Weiteren besteht auch in städtebaulicher Hinsicht ein wesentlicher
Unterschied, die bei ALDI „verschobene Baugrenze“ war nach Nordwesten
orientiert. Die Änderung war daher auch im Hinblick auf die „flankierende“
Bebauung an der Greutstraße und der Jusistraße städtebaulich unbedenklich.
Beim Volksbankgrundstück hingegen handelt es sich um die nordöstliche
Baugrenze entlang der Haupteinfahrt in den Ort, die insofern eine städtebaulich
deutlich größere Gewichtigkeit aufweist. Die Verwaltung hat die Volksbank daher
gebeten, eine Visualisierung zu erstellen, um die Wirkung des Gebäudes bei
Beibehaltung der geplanten Baugrenzenüberschreitung im Hinblick auf die
Einfahrtssituation zu verdeutlichen. Diese Visualisierung ist in der Anlage beigefügt.
Ebenfalls beigefügt ist der Grundriss, der aus Datenschutzgründen für die
öffentlichen Unterlagen geschwärzt wurde.
Die Visualisierung zeigt, dass das Gebäude trotz der geplanten Eingeschossigkeit
im Eingangsbereich zum Ort deutlich prägend in Erscheinung tritt. Es verdeckt
zudem in deutlichen Teilen das Forum 4P, das aus städtebaulicher und
architektonischer Sicht als Solitär und den Eingangsbereich zum Ort prägend unter
Berücksichtigung der bestehenden planungsrechtlichen Situation auf dem
Volksbankgrundstück geplant und errichtet wurde. Diese städtebauliche Funktion
würde bei Zulassung des Volksbankgebäudes in der geplanten Form deutlich
beeinträchtigt. Die Verwaltung tut sich daher selbst bei wohlwollender
Betrachtung unter Würdigung aller Gesichtspunkte sehr schwer, die Planung in
dieser Hinsicht zu befürworten. Zwar wäre die beschriebene Situation auch bei
Einhaltung des Bebauungsplans verändert, aber eben wesentlich weniger
gewichtig. Die Verwaltung schlägt daher vor, am bestehenden Bebauungsplan
festzuhalten.
Anlagen
Anlage 1 ö - Grundriss, Ansicht Ost, Vorentwurf
Anlage 2 ö - Visualisierung
Anlage 3 ö -Baumsatz IIIA Kulper II - zeichnerischer Teil
Anlage 4 ö -1. Änderung Baumsatz IIIA - Kulper II - Änderungsdeckblatt 2
Anlage 5 ö - Übersichtsplan
Anlage 1 nö - Grundriss, Ansicht Ost, Vorentwurf
Außerdem eingeladen
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