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Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 32 Wohneinheiten und Tiefgarage auf den Grundstücken Flst. Nrn. 2466, 3166, 3169, 3169/1, 3170, 3171, 3172, Bahnstr. 11-13 - Erteilung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB
Angenommen19 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Plankstadt |
| Datum | 2026-07-20 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die J & K Grundstücks GmbH & Co. KG beantragt die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 32 Wohneinheiten und Tiefgarage (44 Stellplätze) auf Grundstücken in der Bahnstraße. Das Vorhaben überschreitet Bebauungsplanfestsetzungen und erfordert eine Befreiung nach § 36a BauGB. Der Gemeinderat beschließt die Zustimmung unter Bedingung der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen: Straßenverbreiterung, Abwasserbegrenzung, Spielplatzablöse (14.070 €) sowie Bepflanzung der privaten Grünfläche.
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Dokument
Extrahierter Text
Bürgermeisteramt Plankstadt Datum: 10.07.2026
Sitzungsvorlage
Sachbearbeiter/in: Michael Szeifert-Kiss, Tel. 06202/2006-63, E-Mail: michael.szeifert-
[email protected]
Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 32 Wohneinheiten und
Tiefgarage auf den Grundstücken Flst. Nrn. 2466, 3166, 3169, 3169/1, 3170, 3171, 3172
im Bebauungsplangebiet "Bruchhäuser Weg" - Erteilung der gemeindlichen
Zustimmung nach § 36a BauGB
Vorlage Nr.: SV/459/2026
Gremium Termin Beratung
Gemeinderat 20.07.2026 öffentlich
Sachverhalt
1. Ausgangslage
Zwischen der Gemeinde Plankstadt und der J & K Grundstücks GmbH & Co. KG (Investoren)
wurde ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen.
Die Investoren haben nunmehr den Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit
maximal 32 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit mindestens 44 Stellplätzen bei der
unteren Baurechtsbehörde eingereicht.
2. Vertragsgrundlagen
Vertragsgebiet: Flst. Nrn. 2466, 3166, 3169, 3169/1, 3170, 3171, 3172 (Gesamtfläche: 3.069
m²) im Bebauungsplangebiet "Bruchhäuser Weg"
Planungsrechtliche Situation:
Das Bauvorhaben überschreitet die Festsetzungen des Bebauungsplans
"Bruchhäuser Weg, 1. Änderung"
Die als "private Grünfläche" ausgewiesenen Grundstücksbereiche sollen mit einer
Tiefgarage bebaut werden
Eine Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 36a BauGB (Bauturbo) ist
erforderlich
3. Konzeptvorstellung
Das Bauvorhaben wurde in der Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Bau und Umwelt am
09.03.2026 vorgestellt und grundsätzlich befürwortet. In der Gemeinderatssitzung am
04.05.2026 hat der Gemeinderat beschlossen, den entsprechenden Städtebaulichen Vertrag
abzuschließen.
Vertragliche Verpflichtungen des Investors
Der Investor hat sich im städtebaulichen Vertrag zu folgenden Leistungen verpflichtet:
1. Erschließungsmaßnahmen (§ 2 Abs. 3 des Vertrages)
a) Verbreiterung der Bahnstraße:
Herstellung einer Verbreiterung auf eigenem Gelände um 1,5 m auf 5,40 m
Länge: ca. 40 m (von westl. Grundstücksgrenze Flst. Nr. 2455 bis Ende Feuerwehrzufahrt)
Ausführung in Belastungsklasse BK 1,8
Herstellung entsprechend VwV-StVO zu Zeichen 325.1
Die Verbreiterung verbleibt in privatem Eigentum, wird aber dauerhaft der Widmung als
öffentliche Straße überlassen
b) Schmutzwassereinleitung:
Maximale Einleitmenge in die öffentliche Abwasseranlage: 2,0 l/s
Errichtung von Rückhalteeinrichtungen (z.B. Pufferspeicher)
Einsatz geregelter Hebeanlagen mit Abflussbegrenzung
Orientierung an ursprünglich vorgesehener Einzelhausbebauung
c) Oberflächenwasser:
Sammlung bzw. Versickerung in Zisternen gemäß Punkt 10.3 der örtlichen
Bauvorschriften
2. Spielplatzablöse (§ 3a des Vertrages)
Erforderliche Spielplatzfläche nach § 9 Abs. 2 LBO: 67 m²
Ablösezahlung: 210,00 €/m² = 14.070,00 €
Fälligkeit: mit Erteilung der Baugenehmigung
Zweckbindung: Ausschließliche Verwendung für Aufwertung des Spielplatzes
"Bahnstraße" innerhalb von 3 Jahren 1
3. Bepflanzung der privaten Grünfläche (§ 3b des Vertrages)
Umfang:
Mindestens 1 hochstämmiger Laubbaum (14-16 cm Stammumfang) pro 250 m²
Grünfläche
Heimische Sträucher: 1 Strauch je 2 m² Grünfläche
Kräuterreiche Saatgutmischung südwestdeutscher Herkunft (UG 9)
Vogelfreundliche, standortgerechte, heimische Gehölze
Unzulässig: Schottergärten, invasive Neophyten (z.B. Kirschlorbeer)
Zeitpunkt: Spätestens in der ersten Pflanzperiode nach Bezugsfertigkeit (1. Oktober bis
Ende Februar)
4. Kostentragung (§ 3 des Vertrages)
Verzicht auf Infrastrukturkostenbeitrag aufgrund Eigenleistung des Bauherrn bei
Straßenverbreiterung
Alle Erschließungskosten und Anschlüsse trägt der Investor
Kostenbeteiligung der Kommune an Wasserversorgungs- und
Abwasserbeseitigungsanlagen in Höhe des entstehenden Beitragsanspruchs
5. Bauverpflichtung (§ 5 des Vertrages)
Baubeginn: innerhalb von 12 Monaten nach Bestandskraft der Baugenehmigung
Fertigstellung: innerhalb von 36 Monaten
Begründung der Zustimmung (§ 2a des Vertrages)
Die Zustimmung nach § 31 Abs. 3 i.V.m. § 36a BauGB erfolgt aus folgenden
städtebaulichen Erwägungen:
Gesteuerte Ausnahmeentscheidung im Einzelfall - kein Anspruch Dritter auf
Gleichbehandlung
Grundstücksgröße und Erschließung
o Die Größe des Grundstücks und die nachträglich zu verbreiternde Straße
ermöglicht die Bebauung
Städtebauliche Neuordnung
o Aufwertung des Geländes mit leerstehenden, teils altlastenverdächtigen
Gebäuden am Ortsrand
Erhöhung der Stellplatzzahl
o Von 1,0/WE auf 1,375/WE (44 Stellplätze für 32 WE)
o Tiefgarage reduziert oberirdische Verdichtung
o Grünanlage bleibt oberirdisch überwiegend erhalten
Nachhaltige Nachverdichtung
o Sinnvolle Nachverdichtung durch Grundstückszusammenlegungen
o Einfügen in die Umgebungsbebauung bezüglich Maß der Bebauung (WA1)
o Vorgaben des Bebauungsplans werden grundsätzlich eingehalten (Ausnahme:
unterirdische Tiefgarage)
Ökologische Kompensation
o Versiegelung wird durch Versickerung auf dem Grundstück kompensiert
o Regenwasser wird direkt dem Grundwasser zugeführt
Finanzielle Auswirkungen
Entf.
Auswirkungen auf das Klima
Die Fläche war im Bebauungsplan zur Bebauung schon vorgesehen. Durch die
vorgegebenen Pflanzvorschriften erfolgt eine Aufwertung der privaten Grünfläche, welche
sich positiv auf das Mikroklima der Umgebung auswirken wird.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Gemeinde Plankstadt erteilt ihre Zustimmung nach § 36a BauGB zur Befreiung
nach § 31 Abs. 3 BauGB für das Bauvorhaben der J & K Grundstücks GmbH & Co.
KG zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit maximal 32 Wohneinheiten und
einer Tiefgarage mit mindestens 44 Stellplätzen auf den Grundstücken Flst. Nrn.
2466, 3166, 3169, 3169/1, 3170, 3171, 3172 im Bebauungsplangebiet "Bruchhäuser
Weg".
2. Die Zustimmung erfolgt unter folgenden Bedingungen:
a) Vollständige Erfüllung aller im städtebaulichen Vertrag vom 05.05.2026 /
08.05.2026 festgelegten Verpflichtungen, insbesondere: - Verbreiterung der
Bahnstraße gemäß § 2 Abs. 3 des Vertrages - Einhaltung der Einleitmenge für
Schmutzwasser (max. 2,0 l/s) - Zahlung der Spielplatzablöse (14.070,00 €) -
Bepflanzung und Erhaltung der privaten Grünfläche gemäß § 3b des Vertrages
3. Die Zweckbindung der Spielplatzablöse für den Spielplatz "Bahnstraße" wird
bestätigt. Die Mittel sind innerhalb von 3 Jahren ab Zahlungseingang ausschließlich
für Aufwertung und Ausbau zu verwenden
Anlagen
Anlage 1: Luftbild
Anlage 2: Städtebaulicher Vertrag
Anlage 3ff: Auszüge aus dem Bauantrag (nichtöffentlich)
Text aus PDF extrahiert