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Befreiungsantrag auf nachträgliche Befreiung eines Pools außerhalb des Baufensters in der Hölderlinstr. 10 - Angebot einer Kompensationsbaulast -

Angenommen16 Ja · 0 Nein · 3 Enthaltung
TypAntrag
GemeindePlankstadt
Datum2026-07-20
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Eigentümer der Hölderlinstraße 10 beantragt nachträglich die Befreiung für einen außerhalb des Baufensters errichteten Pool. Er bietet als Kompensation eine über 24 m² große Fläche an, die dauerhaft unbebaut und intensiv begrünt bleiben soll. Die Verwaltung lehnt ab, da eine Befreiung die Grundzüge des Bebauungsplans berühren würde und nur durch eine Bebauungsplanänderung möglich wäre. Der Gemeinderat bestätigte die Ablehnung auch unter Berücksichtigung des Kompensationsangebots.

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Dokument

Extrahierter Text

Bürgermeisteramt Plankstadt Datum: 10.07.2026 Sitzungsvorlage Sachbearbeiter/in: Michael Szeifert-Kiss, Tel. 06202/2006-63, E-Mail: michael.szeifert- [email protected] Antrag auf nachträgliche Befreiung eines Pools außerhalb des Baufensters in der Hölderlinstr. 10 - Angebot einer Kompensationsbaulast - Vorlage Nr.: SV/330/2025/2 Gremium Termin Beratung Gemeinderat 20.07.2026 öffentlich Sachverhalt Es wird auf die Sitzungsvorlage SV/330/2025/1 und den darin gefassten ablehnenden Beschluss verwiesen. Ebenfalls wird auf das in der Anlage befindliche Schreiben des Antragstellers vom 30.06.2026 (nichtöffentlich) verwiesen. U. a. wird hier eine Kompensationsfläche angeboten, deren Flächenausmaß die Poolfläche übersteigt (Kompensationsfläche > 24 m²). Der Eigentümer bietet an, diese Kompensationsfläche durch Eintragung einer Baulast dauerhaft von jeder baulichen Nutzung freizuhalten und sie zusätzlich als intensiv begrünte Gartenfläche zu gestalten (Baumpflanzungen u. ä.), sodass die Grünbilanz seines Grundstücks insgesamt mindestens erhalten, eher verbessert würde. Darüber hinaus wäre er bereit, auf sämtlichen innerhalb des Baufensters liegenden, bisher unbebauten Flächen (mit einer Gesamtfläche, die die Poolgrundfläche deutlich übersteigt) auf zukünftige bauliche Nutzung zu verzichten und dies baulastenrechtlich zu sichern Nach Ansicht der Verwaltung ändert eine Kompensationsbaulast innerhalb des Baufensters nichts an der Tatsache, dass es der planerische Wille bei der Aufstellung des Bebauungsplanes war, dass die nichtüberbaubare Grundstücksfläche von der Bebauung vollständig freizuhalten ist (siehe Auszug B-Plan): Daran würde auch eine Kompensationsbaulast nichts ändern. Nach Ansicht der Verwaltung wäre dies nur mit einer Änderung des Bebauungsplans möglich. Der Aufwand hierfür wäre allerdings nicht zu rechtfertigen. Zu den Hinweisen in dem Schreiben auf eine mündliche Aussage eines ehemaligen Beschäftigten der Gemeinde sei gesagt, dass eine mündliche Auskunft eines Bauamtsleiters nach gesicherter Rechtsprechung keinen vollwertigen Vertrauensschutz auf materiell- rechtliche Genehmigungsfähigkeit schafft – zumal die Auskunft nicht schriftlich erfolgte und nach dem Wortlaut darauf bezog, ob eine Genehmigungspflicht bestand, nicht ob das Vorhaben zulässig ist. Außerdem ist die Gemeinde keine Baugenehmigungsbehörde. Sofern im Gebiet weitere nichtzulässige Nebenanlagen errichtet wurden, wie der Antragsteller dies ausführt, wird das Baurechtsamt selbstverständlich darauf hingewiesen, dass auch diese entfernt werden müssen, sofern keine Genehmigung vorliegt, was nach Kenntnislage der Verwaltung auch der Fall ist. Finanzielle Auswirkungen keine Auswirkungen auf das Klima Nicht versiegelte Flächen wirken sich positiv auf das Klima aus. Beschlussvorschlag Der Gemeinderat bestätigt den ablehnenden Beschluss vom 18.12.202 auf den Antrag auf rückwirkende Befreiung eines Pools auf dem Flurstück Nr. 4155, Hölderlinstr. 10, außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, da eine Befreiung die Grundzüge der Planung gem. § 31 BauGB i. V. m. Nr. 2.3 des Bebauungsplans „Neurott-Westende“ berühren würde und somit nicht genehmigungsfähig wäre. Auch das Angebot einer Kompensationsfläche ändert nichts an dieser Tatsache Anlagen Anlage 1: Luftbild Anlage 2: Lageplan mit Kompensationsvorschlag – nichtöffentlich - Anlage 3: Aktuelles Schreiben der Grundstückseigentümer – nichtöffentlich -

Text aus PDF extrahiert