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Antrag auf Nutzungsänderung Weldegarten für ganzjährige Gastronomie, Brauereistr. 1

Angenommen18 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindePlankstadt
Datum2026-07-20
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Betreiber des Weldegartens (Brauereistr. 1) beantragt die Nutzungsänderung zu ganzjähriger Gastronomie, nachdem eine ursprüngliche umfassendere Bauvoranfrage zurückgezogen wurde. Das Grundstück liegt im Industriegebiet „Jungholz" und nach Verwaltungseinschätzung ist ein Gaststättenbetrieb dort zulässig, insbesondere als Brauereiausschank. Der Antrag wurde angenommen; der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zur ganzjährigen Gaststättennutzung.

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Bürgermeisteramt Plankstadt Datum: 19.06.2026 Sitzungsvorlage Sachbearbeiter/in: Michael Szeifert-Kiss, Tel. 06202/2006-63, E-Mail: michael.szeifert- [email protected] Antrag auf Nutzungsänderung Weldegarten für ganzjährige Gastronomie, Brauereistr. 1 Vorlage Nr.: SV/383/2026/1 Gremium Termin Beratung Ausschuss für Ordnung, Bau und Umwelt 30.06.2026 öffentlich Sachverhalt Nachdem der Betreiber seine ursprüngliche Bauvoranfrage auf Nutzungsänderung, welche bereits nichtöffentlich vorberaten wurde, zurückgezogen hat, wird nunmehr ein reduzierter Antrag auf Nutzungsänderung, lediglich zur ganzjährigen Gaststättennutzung, eingereicht. Rechtliche Beurteilung der Verwaltung: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich „Jungholz“, 1. Änderung und hier im Industriegebiet „GI“. Es gilt die BauNVO aus dem Jahr 1962. Lt. § 9 Abs. 1 BauNVO dienen Industriegebiete ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind. In einem Industriegebiet (GI) ist jedoch ein Schank- und Speisewirtschaftsbetrieb (klassische Gastronomie) eingeschränkt zulässig. U. a. für Brauereien, als Brauereiausschank, wenn dieser an die Brauerei gekoppelt ist. Bisher lag nur eine saisonale Genehmigung vor. Aus Sicht der Verwaltung ist der gastronomische Betrieb des „Weldegartens“ als Gaststätte somit auch ganzjährig zulässig. Finanzielle Auswirkungen Entf. Auswirkungen auf das Klima Entf. Beschlussvorschlag Der Gemeinderat erteilt der Nutzungsänderung für einen ganzjährigen Gaststättenbetrieb in der Brauereistr. 1 gem. §§ 30, 36 BauGB sein Einvernehmen. Anlagen Auszug aus dem Antrag auf Nutzungsänderung

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