Startseite › Plankstadt › Antrag
Antrag auf Nutzungsänderung Weldegarten für ganzjährige Gastronomie, Brauereistr. 1
Angenommen18 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Plankstadt |
| Datum | 2026-07-20 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Betreiber des Weldegartens (Brauereistr. 1) beantragt die Nutzungsänderung zu ganzjähriger Gastronomie, nachdem eine ursprüngliche umfassendere Bauvoranfrage zurückgezogen wurde. Das Grundstück liegt im Industriegebiet „Jungholz" und nach Verwaltungseinschätzung ist ein Gaststättenbetrieb dort zulässig, insbesondere als Brauereiausschank. Der Antrag wurde angenommen; der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zur ganzjährigen Gaststättennutzung.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Bürgermeisteramt Plankstadt Datum: 19.06.2026
Sitzungsvorlage
Sachbearbeiter/in: Michael Szeifert-Kiss, Tel. 06202/2006-63, E-Mail: michael.szeifert-
[email protected]
Antrag auf Nutzungsänderung Weldegarten für ganzjährige Gastronomie, Brauereistr.
1
Vorlage Nr.: SV/383/2026/1
Gremium Termin Beratung
Ausschuss für Ordnung, Bau und Umwelt 30.06.2026 öffentlich
Sachverhalt
Nachdem der Betreiber seine ursprüngliche Bauvoranfrage auf Nutzungsänderung, welche
bereits nichtöffentlich vorberaten wurde, zurückgezogen hat, wird nunmehr ein reduzierter
Antrag auf Nutzungsänderung, lediglich zur ganzjährigen Gaststättennutzung, eingereicht.
Rechtliche Beurteilung der Verwaltung:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich „Jungholz“, 1. Änderung und hier im Industriegebiet
„GI“. Es gilt die BauNVO aus dem Jahr 1962.
Lt. § 9 Abs. 1 BauNVO dienen Industriegebiete ausschließlich der Unterbringung von
Gewerbebetrieben und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten
unzulässig sind.
In einem Industriegebiet (GI) ist jedoch ein Schank- und Speisewirtschaftsbetrieb (klassische
Gastronomie) eingeschränkt zulässig. U. a. für Brauereien, als Brauereiausschank, wenn
dieser an die Brauerei gekoppelt ist. Bisher lag nur eine saisonale Genehmigung vor.
Aus Sicht der Verwaltung ist der gastronomische Betrieb des „Weldegartens“ als Gaststätte
somit auch ganzjährig zulässig.
Finanzielle Auswirkungen
Entf.
Auswirkungen auf das Klima
Entf.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt der Nutzungsänderung für einen ganzjährigen Gaststättenbetrieb in
der Brauereistr. 1 gem. §§ 30, 36 BauGB sein Einvernehmen.
Anlagen
Auszug aus dem Antrag auf Nutzungsänderung
Text aus PDF extrahiert