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Bebauungsplan "Scipiostraße, 4. Änderung" - Abwägung nach der Offenlage, Billigung des Entwurfs und Satzungsbeschuss -
Angenommen19 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Plankstadt |
| Datum | 2026-07-20 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Plankstadt billigt die Abwägung der während der Offenlage (06.03.–10.04.2026) eingegangenen Stellungnahmen zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Scipiostraße". Die Bürger äußerten Bedenken zu Wohnqualität, Verdichtung und Parkplatzsituation; Behörden forderten Klarstellungen zu Bauweise, Höhen und Grünflächenregelungen. Der Gemeinderat beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften als Satzung (Fassung 10.06.2026).
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Dokument
Extrahierter Text
Bürgermeisteramt Plankstadt Datum: 10.07.2026
Sitzungsvorlage
Sachbearbeiter/in: Michael Szeifert-Kiss, Tel. 06202/2006-63, E-Mail: michael.szeifert-
[email protected]
Bebauungsplan "Scipiostraße, 4. Änderung" - Abwägung nach der Offenlage, Billigung
des Entwurfs und Satzungsbeschuss -
Vorlage Nr.: SV/439/2026/1
Gremium Termin Beratung
Gemeinderat 20.07.2026 öffentlich
Sachverhalt
In der Sitzung vom 20.03.2023 hat der Gemeinderat beschlossen, die 4. Änderung des
Bebauungsplans „Scipiostraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB auf den
Weg zu bringen.
Nach dem Offenlagebeschluss am 23.02.2026 wurden die Entwurfsunterlagen im Zeitraum
vom 06.03.2026 – 10.04.2026 öffentlich (und online) gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
ausgelegt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Planungsbüro und der Verwaltung
gesichtet. Das Planungsbüro hat die diesbezüglichen Abwägungsvorschläge erarbeitet,
welche in der Anlage beigefügt sind.
Im Wesentlichen sind folgende Themenschwerpunkte vorgebracht worden:
Öffentlichkeit:
- Beeinträchtigung der Wohnqualität
- Verlust von Privatsphäre
- Unverhältnismäßige bauliche Verdichtung
- Wertminderung des Grundstücks
- Parkplatz-Stellplatzsituation
- Bauweise
Träger öffentlicher Belange (TöB):
Landratsamt, Baurechtsamt:
- Begründung bzgl. Raumnutzungskarte
- Geänderte Rechtsgrundlagen des BauGB
- Konkretisierung der Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ)
- Konkretisierung der Festsetzung der Höhe der baulichen Anlagen
- Klarstellung der abweichenden Bauweise
- Konkretisierung der überbaubaren Grundstücksfläche
- Klarstellung zu Interpretation zur Baulinie
- Klarstellung zu Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
- Grenzabstand von Dachterrassen auf Garagen und eingeschossigen Gebäuden
- Konkretisierung der planungsrechtlichen Festsetzungen – Pflanzgebot zur Begrünung
der Baugrundstücke
- Konkretisierung zu Dachform, Dacheindeckungen und Dachaufbauten
- Klarstellung zur Regelung von Freileitungen
- Anpassung der Regelungen zu den Höhenlagen der Grundstücke
- Anpassung bzgl. der Regelungen zu erneuerbaren Energien
-
Landratsamt, Untere Naturschutzbehörde:
- Hinweise zu Regelungen bzgl. „kleintierpassierbare Einfriedigungen
- Hinweise zu Regelungen bzgl. „Fassadenbeleuchtungen“
Landratsamt, Wasserrechtsamt:
- Diverse Hinweise zum Gewässer- und Bodenschutz
Regierungspräsidium, Raumordnungsbehörde
- Hinweise zur Raumnutzungskarte
Bei den Änderungen bzw. Ergänzungen im Planteil sowie im Textteil des Bebauungsplans
handelt es sich um redaktionelle Anpassungen und Ergänzungen bzw. um Klarstellungen
bestehender Festsetzungen. Diese führen nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren
Berührung von Belangen, sodass von einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB abgesehen wird.
Der Ausschuss für Ordnung, Bau und Umwelt hat diese Vorgehensweise empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen
Entf.
Auswirkungen auf das Klima
Flächeneffizienz aufgrund innerörtlicher Nachverdichtung und Aufstockung von Gebäuden.
Überwiegend wurde darauf geachtet, dass Nachverdichtungen auf bereits versiegelten
Flächen erfolgen und wertvolle innerörtliche Grünflächen möglichst erhalten oder ersetzt
werden.
Beschlussvorschlag
Folgende Beschlüsse werden gefasst:
1. Der Gemeinderat billigt die zu den eingegangenen Stellungnahmen erarbeiteten
Abwägungsvorschläge aus dem Beteiligungsverfahren
2. Der Gemeinderat beschließt gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) die 4. Änderung des
Bebauungsplans „Scipiostraße“ in der Fassung vom 10.06.2026 als Satzung.
3. Der Gemeinderat beschließt gem. § 74 Abs. 6 Landesbauordnung (LBO) die 4.
Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Scipiostraße“ in der
Fassung vom 10.06.2026 als Satzung.
Anlagen
Anlage 1: Entwurf Abwägungsvorschläge
Anlage 2: Entwurf Planzeichnung
Anlage 3: Entwurf Textliche Festsetzungen
Anlage 4: Entwurf Begründung
Anlage 5: Geltungsbereich Lageplan
Text aus PDF extrahiert